Punkt 5 der Tagesordnung. Vorlage betr. Bereitſtellung von mitteln zur Beſchaffung von Spülwagen. — Druckſache 102. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 31 Sgager⸗ „ „ „ 31. Oktober Die durch 44 . . 81 13 November 1907 zur Beſchaffung von 14 neuen Spül⸗ wagen bewilligten Koſten in Höhe von 43 640 ℳ ſind den laufenden Mitteln für das Rechnungsjahr 1907 zu entnehmen.) Puntt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ordin. Kapitel I—8—1 für 1907. — Druckſache 103. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kapitel 1 Abſchn. 8 Nr. 1 für 1907 (Reiſekoſten, Tagegelder, Fuhrkoſten uſw.) wird um 2600 ℳ aus laufenden Mitteln verſtärkt.) Punkt 7 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Schulzahnklinik. — Druckſache 104 Berichterſtatter Stadtv. Dr Röthig: Meine Herren, wenn ich die Kenntnisnahme der Ma⸗ giſtratsmitteilung beantrage, ſo geſchieht es ledig⸗ lich aus folgender ſachlichen Erwägung heraus, nämlich um die Einrichtung der ſo unbedingt nöti⸗ gen ſtädtiſchen Schulzahnklinik nicht noch länger zu verzögern, durchaus aber nicht aus dem Grunde, weil wir etwa die vom Magiſtrat vorgenommene Beſchränkung unſerer Beſchlüſſe für notwendig oder ſelbſt zweckmäßig erachten können. Im Gegenteil, nach den Worten des Magiſtrats, daß er mit uns bereit ſei, unter allen Umſtänden etwas Vorbildliches zu ſchaffen, habe ich eigentlich er⸗ wartet, daß der Magiſtrat ſich rückhaltlos unſern Beſchlüſſen anſchließen würde, und dies um ſo mehr, weil wir im Plenum ſeinerzeit den Wün⸗ ſchen des Magiſtrats in bezug der Aſſiſtentenge⸗ hälter entgegengekommen ſind. Der Ausſchuß hatte ſeinerzeit auf Grund reiflicher Erwägungen und Erörterungen ſeine Anſicht nicht nur über die Gehaltsfrage des Leiters und der Aſſiſtenten, ſondern auch über die Zahlſ der in Betracht kommenden notwenigen ärzt⸗ lichen Kräfte gefaßt, und nach meiner Anſicht muß auch eine einfache Überlegung zu dem Beſchluſſe führen, daß wir von Anfang an tatſächlich drei ärztliche Kräfte brauchen. Wenn man ſich nämlich vergegenwärtigt, daß nach den ſtatiſtiſchen Er⸗ hebungen in Straßburg der Mindeſtbeſuch der dortigen Klinik 15 % der zur Behandlung berech⸗ tigten Kinder betragen hat, und wenn man dies auf unſere Verhältniſſe überträgt, ſo müſſen wir bei unſern 23 500 Kindern mit einer Behandlung von 3525 Kindern rechnen. Nach meiner feſten Überzeugung nun kann ein Arzt im Jahre nur 1200 Kinder zahnärztlich gut verſorgen. Wir kommen alſo tatſächlich dazu, von Anfang an drei ärztliche Kräfte nötig zu haben. Das ſind die Zahlen, die damals im Ausſchuß gegeben worden ſind, und ich möchte darauf hinweiſen, daß auch eine ſo hervorragende Autorität wie Jeſſen, ſoweit, wie ich informiert bin, in ſeinem Schreiben an den Magiſtrat hier für uns einen Leiter und zwei Hilfskräfte für zweckmäßig ge⸗ halten hat. Ich hätte daher gewünſcht, daß der Magiſtrat unſerm Beſchluſſe inſofern beigetreten wäre, als er ſich damit einverſtanden erklärt hätte, von vornherein ein dritte ärztliche Kraft anzu⸗ ſtellen und nicht erſt das Bedürfnis abzuwarten. Denn ſelbſt wenn man wider Erwarten annehmen ſollte, daß bei uns der Beſuch unter dem Mindeſt⸗ beſuch der Straßburger Klinik zurückbleiben würde, was wir doch nicht wollen — wir wollen doch im Gegenteil erreichen, daß eine möglichſt große Zahl von Kindern ſich behandeln läßt —, aber ſelbſt wenn wider Erwarten der Beſuch unter dem Mindeſt⸗ beſuch der Straßburger Klinik bleibt, ſo hätte meiner Meinung nach dieſe dritte ärztliche Kraft von vornherein ein weites Feld der Tätigkeit, nämlich in der Mitarbeit bei der Organiſation und in der Mithilfe bei der Bemühung, um mich eines früher gefallenen Ausdruckes zu bedienen, in den jetzt ungeordneten zahnärztlichen Verhältniſſen Ord⸗ nung zu ſchaffen. Ich hätte infolgedeſſen ge⸗ wünſcht, daß der Magiſtrat von vornherein auch der Anſtellung einer dritten ärztlichen Kraft zu⸗ geſtimmt hätte. Was nun die Gehaltsfrage des Leiters anbe⸗ trifft, ſo hat ja der Magiſtrat dem Satze von 6000 ℳ, den der Ausſchuß formuliert hat, zugeſtimmt, aber nur nach Ablauf eines Probejahres, und in dieſem Probejahr ſoll das Gehalt 4500 ℳ. betragen. Auch in der Feſtſetzung des Gehaltes hat meiner Mei⸗ nung nach der Ausſchuß, vollkommen entſprechend den tatſächlichen Verhältniſſen, das Richtige ge⸗ troffen. (Stadtv. Bollmann: Sehr richtig!) Ich mache Sie darauf aufmerkſam, wie das auch ſchon früher geſchehen iſt, daß den angeführten 5000 ℳm in Ulm reichlich 6000 ℳ hier entſprechen, und ich weiß ferner, daß die Anſichten zweier her⸗ vorragender Autoritäten vorliegen, die für große Städte das Gehalt eines Leiters von 5000 bis 8000 ℳ für zweckmäßig erachten und dabei ſogar noch die Penſionsberechtigung fordern. Und wenn Sie ſich ferner vergegenwärtigen, daß die Landes⸗ verſicherungsanſtalt Berlin ihren beiden ärztlichen Leitern 7200 ℳ zahlt und dabei von ihnen nur eine Tätigkeit von 3 bis 6 Uhr nachmittags ver⸗ langt, ihnen alſo die Ausübung der Privatpraxis geſtattet, was bei uns bekanntermaßen fortfällt, o war meiner Meinung nach die Formulierung des Ausſchuſſes das mindeſte, was bewilligt wer⸗ den mußte, um für uns etwas unter allen Um⸗ ſtänden Vorbildliches zu ſchaffen. Was nun das Probejahr anbetrifft, ſo kann ich die Anſicht des Magiſtrats in dieſer Beziehung für nicht ganz unbegründet halten; aber ich kann nicht verſtehen, warum der Magiſtrat in dieſem Probejahr weniger Gehalt geben will als ſpäter. Wir ſtehen vor einer neuen Einrichtung. Der be⸗ treffende Leiter hat im erſten Jahre nicht allein die Organiſation der Klinik zu leiten, nicht allein die Einrichtung des Betriebes zu ſchaffen, er ſoll auch dafür ſorgen, daß er ſich ſelbſt und daß ſeine Hilfskräfte ſich in die neuen Verhältniſſe einar⸗ beiten, daß die Bevölkerung Vertrauen und Ver⸗ ſtändnis für dieße neue Einrichtung gewinnt. Und da halte ich es nicht für zweckmäßig, ihm für dieſe