In allererſter Linie iſt es die Gemeindeein⸗ kommenſteuer, welche wir ſehr ſtark in die Höhe geſetzt haben, auf einen Betrag von 7400000 ℳ, und zwar ergibt das ein Mehr, wie es ebenfalls noch nicht vorhanden geweſen iſt, von 1168000 . Sie werden vielleicht — und das iſt mir bereits von einigen Herren, die in unſeren Etatsver⸗ hältniſſen verſiert ſind, geſagt worden — Zweifel hegen, ob eine derartig hohe Summe bei der Ein⸗ kommenſteuer eingeſtellt werden konnte. Meine Herren, die Gründe, die wir dafür gehabt haben, ſind kurz folgende. Einmal haben wir, wie ich Ihnen eingangs ſagte, nicht die vorjährigen Etatszahlen herange⸗ zogen, ſondern haben uns auf die neueſten Iſt⸗ zahlen, wie ſie an den betreffenden Tagen ge⸗ weſen ſind, geſtützt. Dadurch ergibt ſich, daß von der Summe, die hier im Etat als Mehr er⸗ ſcheint, ſchon ein Betrag tatſächlich vorhanden iſt. Sodann aber verkennen wir zwar nicht die Schwie⸗ rigkeiten, die in der wirtſchaftlichen allgemeinen Lage eingetreten ſind. Wir verkennen nicht, daß an Vermögen Hunderte von Millionen in dem letzten Jahre verloren worden ſind, und daß jeden⸗ falls der Staat ein weit beſſeres Geſchäft gemacht hätte, wenn die Ergänzungsſteuerveranlagung für das Jahr 1908 bereits im Jahre 1907 geweſen wäre. Viele, viele Hunderte Millionen wären dann vom Staate zur Beſteuerung mehr herangezogen worden, die in dieſem Jahre nicht mehr zur Be⸗ ſteuerung herangezogen werden können. Dieſe Verluſte ſind koloſſal. (Zurufe und Heiterkeit.) — Ja, Sie ſchütteln mit dem Kopfe. Ich könnte Ihnen ſogar Zahlen geben, wenn ſie nicht geheim wären; die Sachen ſind ja nicht für die Offentlich⸗ keit in dieſem Sinne beſtimmt, ſie dürfen nur in den zuſtändigen Kommiſſionen beſprochen werden. Wir verkennen dieſe Momente nicht. Wir ver⸗ kennen nicht, daß es im Baugeſchäft nicht ſo ge⸗ gangen iſt wie in anderen Jahren, und wie es hätte gehen ſollen; wir verkennen nicht, daß auch im Bankiergewerbe ſehr große Ausfälle zum Teil vorhanden ſind. Trotzdem baſieren wir unſere Einnahmen in der Hauptſache auf den Steuern derjenigen, die ihr Einkommen aus Renten be⸗ ziehen. Meine Herrren, das wiſſen Sie ja, daß die Renten und die Dividenden in dieſem Jahre zum Teil bedeutend höher ſind, als ſie im vergangenen Jahre geweſen ſind. Wir rechnen deshalb damit, daß uns im nächſten Jahre ein Ausfall bei der Einkommenſteuer noch nicht treffen wird, daß das nächſte Jahr noch ein recht gutes ſein wird, und daß die Dekadenz erſt allmählich nachher kommen und bei dem dreijährigen Durchſchnitt erſt ſpäter in die Erſcheinung treten wird. Das ſind die Gründe, weshalb wir uns nicht geſcheut haben, den letzten dreijährigen Durchſchnitt, der überaus günſtig geweſen iſt, heranzuziehen und dieſe Summe auch voll bei der Gemeindeeinkommenſteuer ein⸗ zuſtellen. Bei der Grundſteuer haben wir einen Betrag von 708000 ℳ mehr eingeſtellt. Ich ſagte Ihnen ſchon, dieſes Mehr baſiere zum Teil darauf, daß wir die Grundſteuer für die un bebauten Grund⸗ ſtücke weſentlich höher geſetzt haben. Der bebaute Grundbeſitz — das betone ich, weil hierüber viel⸗ fach Zweifel aus allen möglichen Kreiſen geäußert worden ſind — ſoll nicht ſchärfer herangezogen werden als bisher. Das Mehr, welches einkommt, 12 ſollen. 2 — ſoll der unbebaute Grundbeſitz tragen. Die höheren Prozentſätze, welche rechnungsmäßig angegeben worden ſind, ſind notwendig auf Grund des Geſetzes: ſie müſſen ſo angerechnet werden. Trotzdem ergibt das Rechenexempel für den bebauten Grundbeſitz nur wieder 2,4 pro Mille, wie es vorher bereits geweſen iſt. Wir haben aber bei dem Grundbeſitz auch darauf geachtet, meine Herren, daß das⸗ jenige, was wir insbeſondere ſchützen wollten, nämlich die Gärten, erhalten bleiben, Wir haben eine Beſtimmung hineingebracht, daß die Garten⸗ grundſtücke ein für allemal, auch wenn ſie nicht in dem Maße bebaut ſind, wie das die Umſatzſteuer vorſieht, von der erhöhten Steuer freibleiben und nur mit der einfachen Steuer herangezogen werden Wir haben ſerner die Beſtimmung vorge⸗ ſehen, daß die Parkanlagen, ſoweit ſie nicht als Gartengrundſtücke in Betracht kommen, d. h. ſo⸗ weit ſie nicht bewohnt ſind, trotzdem mit einem Steuerſatz für bebaute Grundſtücke herangezogen werden können, wenn ſie dem Publikum nicht geöffnet werden. Wir wollen damit erreichen, daß etwa vorhandene Spekulationsgrundſtücke mit Baum⸗ beſtänden, die bisher geſchloſſen waren, — ich habe gerade einige hier im Auge, die ich nicht nennen mag — unter Umſtänden dem Publikum auf dieſe Weiſe geöffnet werden. (Bravo!) Der Herr Bürgermeiſter macht mich eben dankenswerterweiſe auf etwas aufmerkſam, was ich ſonſt vergeſſen hätte. Wir bitten Sie, meine Herren, die Grundſteuervorlage nicht ſo, wie die anderen Vorlagen, im Etatausſchuß zu behandeln, d. h. unter Umſtänden erſt Ende März zu verab⸗ ſchieden, ſondern dieſe Vorlage im Etatsausſchuß vorweg zu nehmen und bereits, wenn irgend möglich, in der nächſten Sitzung zur Verabſchiedung zu bringen. Wir ſtoßen ſonſt auf Schwierigkeiten, weil noch Genehmigungen uſw. herbeizuführen ſind. Wir ſind auch anderſeits der Meinung, daß auf dieſem Gebiete kaum irgendwelche erheblichen Schwierigkeiten vorhanden ſein werden. Mit Rückſicht auf die beſondere Vorlage möchte ich auf die Gerechtigkeit dieſer höheren Beſteuerung der unbebauten Grundſtücke und auf die anderen Fragen, die damit zuſammenhängen, bei dieſem Punkt nicht zurückkommen. Die Gewerbeſteuer muß ich diesmal auch noch erwähnen, weil ſie beſonders in Zuſammen⸗ hang gebracht worden iſt mit der Warenhaus⸗ ſteuer. Wir haben beſchloſſen, die Gewerbeſteuer der Klaſſen III und IV ganz frei zu machen dadurch, daß wir von dieſen Klaſſen nominell nur einen Prozentſatz von 50 % der ſtaatlich veranſchlagten Steuer erheben, daß wir aber den uns fehlenden Betrag in Höhe von 125 % von der ſtaatlich ver⸗ anlagten Steuer von den Gewerben der Klaſſen 1 und II erheben. Bisher iſt es ſo geweſen, meine Herren, daß 100 % erhoben wurden und nur ein Teilbetrag der Klaſſe IV gedeckt werden konnte durch die Warenhausſteuer. Wenn wir nunmehr 125 % von den Gewerbebetrieben der Klaſſen 1 und 11, welche es doch wahrlich tragen können, er⸗ heben, dagegen nur 50 % der ſtaatlich veranlagten Sätze von den Klaſſen III und IV, ſo wird es mög⸗ lich ſein, durch die Warenhausſteuer den geſamten Betrag der Steuer in der Gewerbeſteuerklaſſe III und IV freizulaſſen, und es wird ferner wahrſchein⸗ lich noch möglich ſein, einen Betrag für den Etat frei zu machen. Gerade aus Ihrer Mitte heraus iſt