ſorgen! Wenn wir Gelder an den Staat für die Polizei zahlen, dann haben wir wohl auch das Recht, die entſprechende Gegenleiſtung zu fordern. (Sehr richtig!) Ich habe auch Herrn Kollegen Dr Crüger gebeten, Petition hinſichtlich des 132 — regeln ergriffen worden, die allerdings nicht durch⸗ weg den Wünſchen der Arbeiter entſprechen, aber doch immerhin auf dieſe Wünſche in beträchtlichem Umfange eingegangen ſind. Wenn aber in der Arbeitslohns gefordert bei Gelegenheit der Beratung des Etats die wird: „Eine ſpezialiſierte Lohnſkala der einzelnen polizeilichen Zuſtände in Charlottenburg einmal Ich will Betriebsdirektionen mit dem Arbeiterausſchuß und Wir be⸗ halten uns vor, im Etatsausſchuß und bei der im Landtage zur Sprache zu bringen. damit meine Ausführungen ſchließen. Betriebe muß alljährlich von den betreffenden auf Wunſch der Arbeiter unter Heranziehung eines Organiſationsvertreters feſtgeſetzt zweiten Leſung weitere Wünſche vorzutragen. werden“, ſo widerſpricht ein derartiges Verlangen Hoffentlich wird es uns gelingen, wenigſtens durchaus den Gepflogenheiten und Beſtimmungen, einen Teil unſerer Wünſche zur Geltung zu bringen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, die Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Dr Stadthagen wie auch diejenigen des Herrn Stadt⸗ verordneten Hirſch werden ja im Etatsausſchuß, in der Hauptſache wenigſtens, zu einer eingehen⸗ den Erörterung gelangen; ich will deshalb hier nicht weiter darauf eingehen. Es liegt mir nur da⸗ ran, auf eine Bemerkung des Herrn Stadtver⸗ ordneten Hirſch heute ſchon eine Antwort zu geben. Das iſt nämlich der Vorwurf, den er erhoben hat, daß der Magiſtrat die Eingabe der ſtädtiſchen Arbeiter vom 23. Februar 1907 bis heute nicht be⸗ antwortet hat, daß er, wie Herr Stadtverordneter Hirſch es heute darzuſtellen beliebte, es nicht für wert gehalten hat, ſie zu beantworten. Davon kann zunächſt einmal gar keine Rede ſein. Dieſen letzteren Satz weiſe ich durchaus zurück. Ich glaube, Herr Stadtverordneter Hirſch hat keine Veran⸗ laſſung, dem Magiſtrat derartige Unterſtellungen zu machen. Im übrigen war dieſe Eingabe begleitet von einem Entwurf von „Beſtimmungen über die Arbeits⸗ und Lohnverhältniſſe der ſtädtiſchen Ar⸗ beiter“, der auf vier Seiten in 28 Paragraphen die Wünſche der ſtädtiſchen Arbeiter formuliert. Meine Herren, daß es nicht möglich war, die Eingabe in der Weiſe zu beantworten, wie Herr Stadtver⸗ ordneter Hirſch dem Magiſtrat empfahl, entweder zu ſagen: wir werden die Wünſche erfüllen, oder: wir können ſie nicht erfüllen, das liegt wohl auf der Hand. Die Wünſche ſind ſo verſchiedenartig, daß ſie überhaupt gar nicht auf einmal erledigt werden konnten. Ein Teil der Wünſche hat inzwiſchen ſeine Erledigung gefunden, iſt bereits in die Wirklich⸗ keit überſetzt worden — allerdings nicht in dem Maße, wie ſie hier in dieſem Entwurf niedergelegt ſind. Das ſind z. B. die Wünſche betr. die Be⸗ handlung der Sonntagsarbeit, der Überſtunden uſw. Die neuen Reformen ſind ſeit dem 1. April vorigen Jahres bereits eingeführt. Anderſeits enthält dieſer Entwurf Beſtimmungen über die Arbeitszeit, darunter den Satz: Doch ſoll die Arbeitszeit für mehrſchichtige Betriebe nicht mehr als 8 Stunden, für die anderen Betriebe nicht mehr als 9 Stunden betragen. Nun befindet ſich bekanntlich die Angelegenheit betreffs der Normierung der Arbeitszeit in einem Ausſchuſſe der Stadtverordnetenverſammlung. Der Magiſtrat war gar nicht in der Lage, über dieſe Angelegenheit irgendeine Mitteilung zu machen In der Frage der Löhnung ſind, wie Herr Stadtverordneter Hirſch ſchon ausgeführt hat, hinſichtlich der nicht im Normaletat beſchäftigten Arbeiter inzwiſchen durch die Deputationen Maß⸗ die in unſerer Verwaltung beſtehen. (Zuruf des Stadtv. Hirſch.) — Soll ich denn dieſe Frage beſonders beant⸗ worten? Sie läßt ſich gar nicht beantworten. Die Beſtimmungen beſtehen, ſie ſind den Arbeitern durchaus bekannt, und es iſt von vornherein klar, daß in der Weiſe, wie hier in § 11 die Frage des Arbeitslohns erledigt iſt, ſie im Rahmen unſerer ganzen Organiſation nicht erledigt werden kann. Ich möchte alſo nur erklären, daß in der Nichtbe⸗ antwortung der Eingabe keinesfalls eine beabſich⸗ tiqte Zurückſetzung der Arbeiter gelegen iſt, daß im übrigen aber materiell auf die Wünſche ſchon teil⸗ weiſe eingegangen worden iſt, daß teilweiſe die Angelegenheit überhaupt nicht in der Behandlung des Magiſtrats ſich befindet, teilweiſe, ſoweit ſie der Magiſtrat in Frage kommt, ſie in der Bear⸗ beitung ſteht. Das möchte ich auch hinſichtlich der Aus⸗ führungen ſagen, die Herr Stadtverordneter Hirſch in bezug auf den Ruhelohn und die Hinterbliebenen⸗ verſorgung der Arbeiter gemacht hat. Ja, meine Herren, wenn der Magiſtrat ſich die Sache hätte ſo leicht machen wollen, wie Herr Stadtverordneter Hirſch das gekennzeichnet hat, dann hätte er auch ſchon eine Vorlage machen können. Der Ma⸗ giſtrat hat ſich allerdings die Sache etwas ſchwerer gemacht, und ich möchte beinahe ſagen: auch etwas ſchwerer als Berlin und die anderen Gemeinden, die Herr Stadtverordneter Hirſch erwähnt hat. Allerdings beſchäftigt ſich der Magiſtrat ſeit vielen Monaten mit der Angelegenheit, und wenn er Ihnen ſeine Vorlage macht, dann werden Sie ſehen, daß eine große Menge von Geſichtspunkten dabei in Betracht gezogen worden iſt, die ander⸗ weit — ich will nur auf die Berliner Vorgänge verweiſen — nicht erörtert worden ſind. In den Beſtimmungen, die jetzt einem Ausſchuſſe des Magiſtrats vorliegen, iſt unter anderm vorgeſehen eine Herabſetzung des ruhegehaltsfähigen Lebens⸗ alters von 25 auf 18 Jahre, eine Doppelberechnung der Kriegsdienſtzeit, eine Zur⸗Ruhe⸗Setzung mit er⸗ reichtem 65. Lebensjahr ohne Erfordernis des Nachweiſes der Dienſtfähigkeit, eine anderweitige Berechnung der Unterbrechungszeiten — das iſt außerordentlich wichtig —, eine Beſchränkung der Anrechnung der Invaliden⸗ und Unfallrente, die Gewährung eines Gnadenquartals bei Todesfällen, die Erhöhung des Mindeſtwitwengeldes von 250 auf 300ℳ was auch in den Berliner Beſtimmungen nicht enthalten iſt. Sodann iſt die Frage des Rechtsanſpruchs ſehr eingehend erörtert worden und hat zur Ausarbeitung von zwei neuen Ent⸗ würfen Veranlaſſung gegeben ſowie ſchließlich zu dem Auftrage an das Statiſtiſche Amt, eine ein⸗ gehende Unterſuchung der Sterblichkeitsverhält⸗ niſſe anzuſtellen, um verſicherungstechniſche Unter⸗ lagen zu ſchaffen, um dem Magiſtrat bzw. die