142 den ganzen Etat von der Königlichen Regierung genehmigen zu laſſen. ſchäftigt. Es war früher, und es iſt wohl heute noch in Berlin quasi das Dogma verbreitet, es dürfte eine Gemeinde, ſolange ſie es irgend könnte, nicht dazu ſchreiten, den Etat in eine Form zu bringen, die der Genehmigung durch den Miniſter be⸗ dürfe. Meine Herren, mit der Zeit hat man gelernt, dieſes Schreckbild etwas ruhiger ins Auge zu faſſen, und auch Sie, glaube ich, werden nicht davor zurück⸗ ſchrecken, wenn Sie erfahren, daß in Preußen außer Berlin und den Gemeiden Großberlins nur zwei Städte Etat haben, welche nicht genehmi⸗ gungspflichtig ſind —das ſind Wiesbaden und Frank⸗ furt a/M. —, daß alſo bei weitem die größte Mehr⸗ zahl aller preußiſchen Städte die Etats der Regie⸗ rung einreichen müſſen, und daß ſich bisher irgend⸗ welche Anſtände aus dieſer Pflicht zur Einreichung nicht ergeben haben. Ihr Ausſchuß war in ſeiner großen Mehrheit der Anſicht, daß man wegen dieſes — man möchte ſagen: Schönheitsfehlers die Steuer nicht ſcheitern laſſen ſollte. Es iſt zu erwähnen, daß unſere Nachbarge⸗ meinden, Schöneberg ſowohl wie auch Wilmers⸗ dorf, verſucht haben, dieſe Klippe zu umſchiffen, aber in einer Weiſe, die den ſachverſtändigen juriſtiſchen Mitgliedern unſeres Magiſtrats die größten Be⸗ denken dahin einflößte, daß überhaupt dieſe Steuer als eine geſetzlich erhobene nicht angeſehen werden kann; es beſteht die Befürchtung, daß die Be⸗ ſtimmung in der Schöneberger und Wilmersdorfer Steuerordnung, wonach alle die Beträge, die über 150 % hinausreichen, auf die Grundſteuer über⸗ haupt nicht in Anrechnung kommen ſollen, dem § 57 des Kommunalabgabengeſetzes widerſpricht und deswegen auf Reklamation der Veran⸗ lagten die ganze Steuer als ungeſetzlich aufgehoben werden könnte und damit der Etat dieſer Vororte auf eine ganz unſichere Balanzierung hingewieſen wird. Ich glaube, wir können dem Magiſtrat dahin folgen, daß wir eine ſo wichtige, ſo große Steuer nicht auf ein ſo unſicheres Fundament ſtellen dürfen, und daß wir deswegen den Weg mit ihm gehen wollen, den er uns vorſchlägt. Lieber ſicher mit der Genehmigung der Regierung als unſicher und abhängig von jedem Einſpruch und von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts! Es ſind auch — das geht aus einem ſehr intereſſanten Bericht über eine Unterredung hervor, die der Herr Kämmerer mit maßgebenden Perſonen des Bezirksausſchuſſes gehabt hat — bereits in den Kreiſen, welche die Schöneberger und Wilmers⸗ dorfer Steuerordnung genehmigt haben, große Be⸗ denken darüber verbreitet, wie denn eigentlich die Sache zu regeln wäre. Man iſt auf allerlei Aus⸗ wege gekommen, die aber noch unausführbarer er⸗ ſchienen als die Steuerordnungen an ſich, ſodaß durchaus die Unmöglichkeit nicht vorliegt, daß ein geſchickt und richtig begründeter Einſpruch die ganze Steuerordnung dieſer Gemeinden zum Umfall bringt. Was die Details dieſer Steuerordnung an⸗ geht, ſo haben auch ſie den Ausſchuß beſchäftigt, und es ſind im weſentlichen Bemängelungen nicht erhoben worden. Nur ein Punkt hat zu einer längeren Debatte Veranlaſſung gegeben, nämlich: in welcher Weiſe ſoll man die größeren Gärten, die ſich an einzelnen Villen in Charlottenburg noch befinden, behandeln? Soll man dem Beiſpiele Wilmersdorfs und Schönebergs folgen und nur einen Teil, etwa das Vier⸗ bis Sechsfache der be⸗ Dieſer Punkt hat den Anſchluß eingehend be⸗ bauten Fläche, freilaſſen reſp. mit dem alten Satze beſteuern, oder ſoll man die geſamten Gärten, die, wie es in der Magiſtratsvorlage heißt, den An⸗ nehmlichkeiten des Beſitzers dienen, als bebautes Land anſehen? Von einer Seite wurde hervor⸗ gehoben, daß ja die Beſitzer dieſer Gärten zu den allerreichſten Perſonen in Charlottenburg gehören, und daß es deswegen wohl erforderlich und ge⸗ rechtfertigt ſei, ſie bis zu einem gewiſſen Grade heranzuziehen. Von anderer Seiterund namentlich vom Magiſtrat wurde darauf hingewieſen, daß dieſe Gärten doch ein ſehr wertvolles Glied in unſerm Stadtbilde darſtellen, nicht allein ihrer Schönheit wegen, ſondern auch aus hygieniſchen und allgemeinen geſundheitlichen Rückſichten, und daß man deswegen ſolche Leute, die oft große Opfer für die Erhaltung ihres Gartenbeſitzes bringen, nicht durch kleine Nadelſtiche, möchte man faſt ſagen, ärgern und vielleicht dazu treiben ſollte, dieſen Beſitz zum Teil abzugeben, ihn zu par⸗ zellieren und als Bauſtelle zu verkaufen. Schließ⸗ lich iſt der Ausſchuß in ſeiner großen Mehrheit dem Vorſchlage des Magiſtrats beigetreten und hat ebenſo liberal wie dieſer die Gärten als bebautes Land angeſehen wiſſen wollen. Der Ausſchuß hat alſo an den Einzelbeſtim⸗ mungen der Steuerordnung nichts geändert, und ich habe als Referent des Ausſchuſſes Ihnen des⸗ wegen die unveränderte Annahme der Vorlage zu empfehlen. Nun hat den Ausſchuß noch eine Petition des Grundbeſitzervereins von 1895 beſchäftigt, die hier vorliegt. Ich glaube, es wird nicht nötig ſein, den ganzen Wortlaut dieſer Petition zu verleſen: ich will nur auf die Schlußſätze zurückkommen, welche lauten: Der Verein würde einer Beſteuerung des unbebauten Grundbeſitzes in erhöhtem Maße zuſtimmen unter der Vorausſetzung, daß 1. mit derſelben die Einführung der Wert⸗ zuwachsſteuer als dauernd abgetan aufzu⸗ faſſen iſt und 2. die beabſichtigte Steuerordnung nur gegen⸗ über den an regulierten Straßen reſp. an anbaufähigem Terrain belegenen unbebau⸗ ten Grundſtücken Anwendung findet. Meine Herren, der Ausſchuß iſt der Anſicht geweſen, daß dieſes Petitum zu 2 unausführbar iſt,und daß man über die Petition zur Tagesordnung übergehen ſolle. Der Magiſtrat hat aber — und er legt beſonderen Wert darauf, daß das hier im Plenum wiederholt wird — noch die Erklärung ab⸗ gegeben, daß dieſe Steuervorlage in keine Be⸗ ziehung zu der eventuell ſpäter erfolgenden Ein⸗ bringung einer Wertzuwachsſteuervorlage gebracht werden dürfe, und daß er ſich in keiner Weiſe durch dieſe Vorlage etwa nach irgend einer Richtung hin vinkulieren wolle für das, was er in bezug auf die Wertzuwachsſteuer für recht, billig und richtig hielte. Dieſer Meinung iſt auch der Ausſchuß geweſen, und ich bin beauftragt, das hier noch beſonders zur Sprache zu bringen. Der Herr Oberbürgermeiſter hat mir jetzt die⸗ jenige Nachweiſung überreicht, die ich Ihnen vorhin vorleſen wollte. Danach ſtellt ſich die Sache ſo, daß von den hier wohnenden phyſiſchen Perſonen 32 % an der Steuer beteiligt ſind, daß von auswärts wohnenden phyſiſchen Perſonen 36 % von der