Steuer getroffen werden, daß von nicht phyfiſchen Perſonen 32 % Geſellſchaften ſind und dieſe Ge⸗ ſellſchaften zum größten Teil ihren Sitz in Berlin haben. Von den in Privathänden befindlichen un⸗ bebauten Grundſtücken entfallen auf hier wohnende phyſiſche Perſonen 486 Grundſtücke mit einer Fläche von 314 ha und einem gemeinen Wert von 64 Millionen gleich 45 %, auf auswärts wohnende phyſiſche Perſonen ſowie Geſellſchaften 55 %, Das iſt der Extrakt aus dieſen Zahlen, die der Magiſtrat ſich als Grundlage fur K4. 4. ordnung zuſammengeſtellt hat. 171 1% Des weiteren finden Sie noch Auf: Ihren Plätzen eine Petition des Haus⸗ und Grundbeſitzer⸗ vereins Charlottenburg „Nordweſt“. Dieſe Pe⸗ tition hat den Ausſchuß nicht beſchäftigt, und ich kann deswegen auch als Referent zu derſelben nichts bemerken. Perſönlich möchte ich meinen, daß das Petitum genau dasſelbe iſt wie das unter Nr. b der Petition des Haus⸗ und Grundbeſitzer⸗ vereins von 1895, und daß es deshalb nur logiſch wäre, auch über dieſe Petition zur Tagesordnung überzugehen. Ich faſſe meine Ausführungen dahin zuſammen, daß ich Sie bitte, die Vorlage des Magiſtrats un⸗ verändert anzunehmen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, die Vorlage berührt nach den verſchiedenſten Richtungen ſympathiſch. Ich glaube, der Magiſtrat hat hier alles getan, um ſoziale und hygieniſche Geſichts⸗ punkte bei der Steuerordnung nach Kräften zu berückſichtigen. Ich kann mich für meine Perſon in dieſer Beziehung mit der Vorlage durchaus einverſtanden erklären, — wenn nur der Haken nicht wäre, daß wir, wie Ihnen von dem Herrn Referenten auch näher beſchrieben worden iſt, mit dieſer Vorlage den Schritt tun, den wir ſeit Jahren vermieden ſehen wollten, nämlich unſern Etat der Regierung vorlegen zu müſſen. Ich für meine Perſon kann nur erklären, in Über⸗ einſtimmung mit meinen früheren Erklärungen, die ich in dieſer Verſammlung abgegeben habe, daß ich über dieſen Punkt nicht hinwegkomme. Es müßte erſt bewieſen werden, daß keine anderen Steuerquellen auffindbar wären, um dieſen Schritt zu rechtfertigen. Wir haben es immer vermieden, die Einkommenſteuer über 100% zu erhöhen. Für mich war dabei immer der Ge⸗ ſichtspunkt weſentlich, daß wir das Selbſtver⸗ waltungsrecht der Kom mu n e aufrecht⸗ erhalten wollten. Es kam auch für andere Herren wie für mich noch der Geſichtspunkt hinzu, daß wir mit Wilmersdorf und Schöneberg gewiſſermaßen in einem Tempo nur vorgehen wollten. Aber wie liegt die Sache denn hier? Wilmersdorf und Schöneberg haben es ja vermieden, dieſen Schritt zu tun, den wir jetzt tun ſollen, wohlverſtanden doch nur aus dem Grunde, weil ſie das Selbſtver⸗ waltungsrecht nicht ohne weiteres aufgeben wollten! Ob ſie einen rechtlich richtigen Weg gewählt haben, ſteht dahin: nach den ausführlichen Erklärungen, die wir vom Magiſtrat in der Kommiſſion gehört haben, ſcheint es nicht der Fall zu ſein. Aber die Abſicht beſteht doch, ſo vorzugehen. Ich kann, allerdings nur für meine Perſon, ſagen: ich kann mich nicht entſchließen, wo wir ſo häufig davon reden, daß man uns Selbſtverwaltungsrechte nimmt, in dieſem Moment ein Meche das wir beſiben, aufzugeben. 143. —— Nun wird immer demgegenüber betont⸗ mit dieſem Rechte hat es ja nichts auf ſich, die Regierung wird doch nicht den ganzen Etat durchſehen uſw. uſw. Ja, in ruhigen Zeiten mag das ſo gehen, aber Konfliktsſtoff iſt doch ohne weiteres gegeben. Bei den vielen Realſteuern, die wir haben, halte ich es gar nicht für ausgeſchloſſen, daß Zeiten kommen können, wo die Regierung er⸗ klärt: wir wünſchen in dieſem oder jenem Punkte“ eine Anderung, ſonſt genehmigen wir die Sache nicht. Daß ſolche Fälle vorgekommon ſind, ſcheint mir aus einem Kommentar, den ich nachgeſchlagen habe, hervorzugehen. In dem Kommentar von Schaff iſt ziemlich genau auseinandergeſetzt, was die Regierung alles machen kann. Alſo, wie geſagt/ ich komme über dieſen Puntt nicht hinweg und muß dieſe Erklärung abgeben, ſo ſehr ich es auch bedauere, da ich der neuen Steuerordnung an ſich gern zuſtimmen würde. Stadtv. Zietſch: Meine Herren, die Steuer⸗ vorlage des Magiſtrats iſt uns äußerſt ſympathiſch. Wir ſehen in dieſer Erhöhung der Abgaben für den unbebauten Boden eine ganz kleine Abſchlags⸗ zahlung für die Wertzuwachsſteuer. Damit ſoll ſelbſtverſtändlich nicht geſagt ſein, daß wir nun mit dieſer Abſchlagszahlung ſo weit zufrieden ſein wer⸗ den, daß wir überhaupt auf die Wertzuwachsſteuer verzichten, ſondern um dem Magiſtrat Gelegenheit zu geben, die von ihm im Ausſchuß abgegebene und von dem Herrn Referenten hier niedergelegte Erklärung, daß der Magiſtrat ſich alle Hände frei halten will für eine eventuelle Einführung der Wertzuwachsſteuer, recht bald in die Wirklichkeit überſetzen zu können, werden wir in allernächſter Zeit einen dementſprechenden Antrag einbringen. Wenn wir für dieſe Steuer ſtimmen, ſo haben wir abſolut kein Bedenken, daß dadurch das Selbſt⸗ verwaltungsrecht der Gemeinde tangiert werden könnte. Denn es iſt ein ſehr problematiſches Recht, das die Gemeinden beſitzen, wie ich ſchon im Aus⸗ ſchuß ſagte. Ich meine auch, wir in Charlottenburg haben uns gar keinen Illuſionen hinzugeben, daß durch die Erſchließung weiterer Einnahmequellen für uns das Selbſtverwaltungsrecht irgendwie ein⸗ geſchränkt werden könnte. Sie werden nachher in der Überſicht der Fragen, die der Magiſtrat beantwortet hat, finden, daß Sie nicht mal einen Gemeindefriedhof aus eigener Kraft ſchaffen können. Sie werden in der nächſten Zeit in Charlottenburg dieſelben Erfahrungen mit der Beſetzung der Schul⸗ deputation machen, wie ſie in Berlin gemacht wor⸗ den ſind. Alſo wie geſagt, wenn wir auf der einen Seite etwas bekommen können, ohne daß wir Rechte dadurch verlieren, ſo gehen wir ruhig darauf ein. — Sie bezweifeln es, Herr Kollege Otto, daß wir mit der Schuldepmtation ſolche Erfahrungen machen werden? Stadtv. Otto: Im Ernſt nicht!) — Wir bezweifeln es nicht einmal im Scherz. Es kommt aber hier noch etwas anderes in Frage. Es iſt im Ausſchuſſe von mir betont wor⸗ den, daß die Ausnahmeſtellung, die die Garten⸗ grundſtücksbeſitzer auf Grund dieſer Vorlage haben, nicht gerechtfertigt iſt und nicht ſtichhaltig be⸗ gründet werden kann. Ich führte ſchon im Aus⸗ ſchuſſe an, es könnte die Frage eintreten, daß Be⸗ ſitzer von großen Gartengrundſtücken event. dieſe Fläche nachher der Bebauung erſchließen und da⸗ durch tatſächlich um die Erlegung dieſer durch das