Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 9 der Tagesordnung⸗ Vorlage betr. Herſtellung einer Zufahrtſtraße auf der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten und Regulierung der Joachimsthaler Straße. — Druckſache 130. Berichterſtatter Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, am 11. September 1907 hat die Ver⸗ ſammlung beſchloſſen, den Magiſtrat zu ermäch⸗ tigen, mit dem Fiskus und den in Frage kommen⸗ den ſonſtigen Behörden einen Vertrag dahin zu ſchließen, daß auf der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten eine Zufahrtſtraße angelegt, und daß in der Verlängerung der Ioachimsthaler Straße derjenige Teil, der zwiſchen dem Zoolo⸗ giſchen Garten und dem Bahnhof Zoologiſcher Garten liegt, reauliert wird. Für diejenigen Herren, welche neu in die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung eingetreten ſind, möchte ich bemerken, daß dieſe Regulierung eine Vorgeſchichte hat. Ich will mich auf wenige Mitteilungen beſchränken. Wir leiden in Charlottenburg darunter, daß die Hardenbergſtraße zwiſchen dem Kurfürſten⸗ damm und der Berliner Straße keine Durchfahrt nach dem Tiergarten und durch ihn beſitzt. Infolge⸗ deſſen ſind die . Verkehrsverhältniſſe insbeſondere in dem Teile des Kurfürſtendamms, welcher zwiſchen der Kaiſer⸗Wilhelm⸗Gedächtniskirche und der Corneliusbrücke liegt, ferner in der Nähe des Zoologiſchen Gartens unhaltbar geworden. Wir ſind dadurch in eine ſchlimme Verkehrsnot geraten, daß die Hardenbergſtraße in ihrer ganzen Länge nicht durchquert werden kann. Wir haben ſeit Jahren verſucht, eine Durchfahrt im Zuge der Faſanenſtraße an der Hochſchule für Muſik entlang zu erlangen. Es war aber bisher nicht möglich, von dem Finanzminiſter die Zuſtimmung zu er⸗ halten zu einer Durchquerung der Galoppallee, die in ihrer ganzen Länge parallel der Hardenberg⸗ ſtraße geht. Wir haben alsdann verſucht — und dieſe Verſuche gehen bis auf das Jahr 1895 zurück —, eine Verlängerung der Joachimsthaler Straße bis zum Gartenufer durchzuſetzen. Auch dieſe Ver⸗ ſuche ſind bisher an dem Widerſtande der Tier⸗ gartenverwaltung geſcheitert. Als eine kleine Abſchlagszahlung auf die Er⸗ füllung dieſer Intereſſen der Kommune iſt nun ſeitens der Kommunalbehörden die Regulierung der Joachimsthaler Straße in einer Länge von etwa 200 m zwiſchen Hardenbergſtraße und Kur⸗ fürſtenallee erachtet worden, und wir haben den Magiſtrat ermächtigt — am 11. September v. I., —, in die Verlängerung dieſer Straße zu willigen, welche durch eine Unterführung unter der Stadt⸗ bahn erfolgt und ihre Fortſetzung in einer vom Fiskus anzulegenden Zufahrtſtraße findet, die zwiſchen dem Oberverwaltungsgericht und dem Bahnkörper wieder in die Hardenbergſtraße ein⸗ mündet. Die Vorlage, die uns heute beſchäftigt, unter⸗ ſcheidet ſich von früheren Vorlagen in zwei Punkten. Während nach der früheren Vorlage die Joachims⸗ thaler Straße in gerader Linie fortgeſetzt werden ſollte, macht jetzt die Straße einen Knick in das Gelände des Zoologiſchen Gartens hinein. Ich erachte dieſe Anderung der Straßenführung als unbedenklich. Weiter haben wir den Magiſtrat ermächtigt, den Vertrag mit der Maßgabe abzu⸗ 143 — ſchließen, daß, falls der auf der anzulegenden Privat⸗ ſtraße ſich entwickelnde Verkehr ſich ſo vermehren ſollte, daß polizeilicherſeits eine Verbreiterung dieſer Straße und etwa auch der Zufahrt erforderlich wird, der Fiskus ſich verpflichten ſollte, dieſe Ver⸗ breiterung auf ſeine Koſten vorzunehmen und dauernd zu unterhalten. Der Fiskus hat ſich nun in den Verhandlungen, die ſich an jenen Beſchluß angeſchloſſen haben, bereit erklärt, die Verbrei⸗ terung erforderlichenfalls auf ſeine Koſten vorzu⸗ nehmen, hat ſich aber nicht bereit erklärt, dieſe Straße im Falle der Verbreiterung auch dauernd zu unterhalten. Der Magiſtrat hat in dieſer Be⸗ ziehung nachgegeben. Er ſteht auf dem Stand⸗ punkt, daß die Regel bei allen neu anzulegenden Straßen ſei, daß die Kommune die Straßen, wenn ſie einmal reguliert ſind, auch unterhalte. Ich bin der Meinung, daß auch gegen dieſe Abänderung des Vertrags ein Bedenken nicht obwaltet, und empfehle dem Kollegium die An⸗ nahme des Vertrages ſo, wie er in der Vorlage enthalten iſt. Ich möchte aber nicht unterlaſſen, im Anſchluß hieran an den Magiſtrat das Erſuchen zu richten, daß er es nicht unterlaſſe, eine Fortſetzung der in die Hardenbergſtraße einmündenden Straßen, welche zurzeit den Charakter von Sackgaſſen haben, herbeizuführen. Es beſteht außer den Möglich⸗ keiten, die hier gegeben ſind und die Durchſchnei⸗ dung der Reitwege des Tiergartens erfordern, auch noch eine andere Möglichkeit, bei welcher eine derartige Durchſchneidung vermieden werden kann. Ich hoffe, daß der Magiſtrat ſeine Bemühungen fortſetzen wird, und daß dieſe Bemühungen im Laufe der Zeit auch von Erfolg gekrönt ſein werden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Magiſtrat wird in Abänderung des Be⸗ ſchluſſes vom 11. September 1907 ermächtigt, mit dem Königlich Preußiſchen Fiskus über die Herſtellung einer Zufahrtſtraße auf der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten und die Regulierung der Joachims⸗ thaler Straße einen Vertrag auf der Grund⸗ lage des abgedruckten Entwurfs abzuſchließen. 2. Der Feſtſetzung von Fluchtlinien für die Joachimsthaler Straße zwiſchen Hardenberg⸗ ſtraße und Kurfürſtenallee auf der Grund⸗ lage des vorgelegten Entwurfs wird zu⸗ geſtimmt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Gewährung eines Beitrages für eine Robert⸗Koch⸗Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkuloſe. — Druckſache 131. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Landsberger: Meine Herren, ich hoffe, Sie werden ohne weiteres auf allen Seiten dieſes Saales der Vorlage ihre Zuſtimmung geben. Der Anlaß für dieſe Ehrung unſeres weltberühmten Mitbürgers war dadurch gegeben, daß im vorigen Jahre das 25jährige Jubiliäum ſeiner Entdeckung des Tuberkelbazillus ſtattfand, und daß mit dem Siegeslaufe ſeiner Arbeiten eine ganz neue Epoche für die Hygiene begann. Nicht bloß alle hygieniſchen Beſtrebungen