164 beſchnitten wird, iſt ihre und die Exiſtenz der Stadtſynode, die ihre Finanzen durch die ſpätere UÜbernahme in eigene Regie ſtärken will, gefährdet. Deshalb wird ſich unſere Regierung meines Erachtens auch nich t entſchließen, ihre ſchützende Hand den orthodoxen Kirchenbehörden zu entziehen. Deshalb ſträubt man ſich auch geg en die Einführung der auch nur fakultativen Leiche nverbrennung. Ich wünſcke jedenfalls ſehr, daß wir einen inter⸗ konfeſſionellen Kommunalfriedhof bekommen. Vorſteher⸗Stellv. Dr Hubatſch: Frage 15. Stadtv. Jolenberg: Am 19. Dezember 1906 hat die Verſammlung den Magiſtrat erſucht, Er⸗ hebungen darüber anzuſtellen, welche Gemeinden ſich der Aufſicht über das Begräbnisweſen unter⸗ zogen und welche Gemeinden Leichenverbrennungs⸗ öfen und Urnenhallen oder Urnenhaine errichtet haben. Der Magiſtrat antwortete darauf, daß das Material geſammelt ſei und vorgelegt werden könne. „Es iſt bisher zurückbehalten worden, weil es zweckmäßig erſchien, vorerſt das Ergebnis unſerer Anträge wegen landespolizeilicher Genehmigung eines Gemeindefriedhofs abzuwarten“. Dieſe Antwort befriedigt mich nicht. Die Verhandlungen vom 19. Dezember 1906 mußten auch beim Magi⸗ ſtrat den Eindruck hinterlaſſen, daß die Stadtverord⸗ netenverſammlung von dem Ergebnis der Er⸗ hebungen ſo ſchnell wie möglich Kenntnis zu er⸗ halten wünſcht. Ich möchte mir nun die Anfrage an den Magiſtrat geſtatten, ob er bereit iſt, der Stadt⸗ verordnetenverſammlung das Reſultat der Er⸗ hebungen zugehen zu laſſen. Dann würde mir und auch Ihnen ein näheres Eingehen auf die damaligen Verhandlungen erſpart bleiben. Bürgermeiſter Matting: Selbſtverſtändlich iſt der Magiſtrat bereit, Ihnen das Material vor⸗ zulegen, das fix und fertig geſammelt vorliegt, wenn Sie den Wunſch ausſprechen. Aber ich möchte wirklich meinen, daß wir vorläufig doch erſt einmal die grundſätzliche Entſcheidung wegen des Ge⸗ meindefriedhofs abwarten ſollten, ehe wir in die Frage eintreten, ob wir auf dem Gemeindefried⸗ hofe — anders kann ich es mir nicht denken — derartige Urnenhallen einrichten wollen. Die Er⸗ richtung ſelbſtändiger Urnenhallen ſcheint mir nicht wünſchenswert zu ſein. Wenn Sie ſich aber die Mühe machen wollen, dieſen Gegenſtand heraus⸗ zuſchälen und beſonders zu bearbeiten, dann ſtelle ich anheim, ſo zu beſchließen. Das Material wird Ihnen dann vorgelegt werden. Vorſteher⸗Stellv. Dr Hubatſch: Es iſt ein Antrag eingegangen, unterſchrieben von den Herren Stadtverordneten Dr Stadthagen, Jachmann, Jolenberg, Wöllmer, Otto uſw. Es wird beantragt, den Magiſtrat zu erſuchen, a) für Anlage eines Verbrennungsofens, b) für Anlage einer Gemeindeurnenhalle mit Gedächtniskapellen (gegebenenfalles unter der Erde in zentraler Lage der Stadt) die geeigneten Schritte zu tun. Stadto. Dr Stadthagen: Meine erren, ich wüll es möglichſt kurz machen und will ie nur darauf verweiſen, daß das Oberverwaltungsgericht in dem Falle Hagen noch keine Entſcheidung ge⸗ fällt hat. Seit Monaten liegt die Sache beim Ober⸗ verwaltungsgericht. Es kann ja ſein, daß bald die Entſchei ung bezüglich des Krematoriums in Hagen fallen wird. Nehmen wir an, daß das Oberver⸗ waltungsgericht ſich auf den gleichen Standpunkt ſtellt wie die übrigen Inſtanzen, daß das Verbot der Regierung, dort Leichen verbrennen zu laſſen, zu Unrecht beſteht, dann würde der Weg vollkommen frei ſein. Es wird aber von manchen Seiten be⸗ zweifelt, daß es ſo kommen wird, ſondern man nimmt an, daß nach irgend welchen Richtungen von der Regierung Schwierigkeiten gemacht werden, die die Verbrennung in Hagen nicht zur Tat werden laſſen. Tritt der erſte Fall ein, dann würden wir alle Veranlaſſung haben, auch unſererſeits an die Frage heranzutreten, ob wir nicht auch in un⸗ ſerer Gemeinde ein Krematorium bauen und für die Aufſtellungvon Urnen⸗ hallen ſorgen wollen, ganz abgeſehen von der Frage d e 2 Gemeindefried⸗ ho fs, die vielleicht noch Jahre oder ein Jahr⸗ zehnt ſpielen wird. In dieſem Falle wäre es zweckmäßig, wenn die Annahme des vorliegenden Antrages auch durch den Magiſtrat jetzt erfolgte. Nehmen wir an, die Sache würde ſich nicht ſo leicht erledigen, dann ſtehen einige der Herren, die den Antrag unterſchreiben haben, auf dem Standpunkt, daß es trotzdem richtig ſein würde, ebenſo wie Hagen die Initiative zu ergreifen zum Bau eines Krematoriums. Meine Herren, wir haben die Anſicht, daß, wenn die Städte den feſten Willen bekunden, für diejenigen ihrer Bürger, die es wünſchen, zur Leichenverbrennung über⸗ zugehen, und wenn erſt viele Städte dieſen Willen durch den Bau von Krematorien bekundet haben, dann die Regierung nachgiebiger werden wird. (Zuruf: Hoffentlich! — Heiterkeit.) — Hoffentlich! — Inſofern würden wir alſo auch dann den Antrag nicht für verfrüht halten, ſondern wir erachten es für notwendig, in jedem Falle auf dem Wege vorzugehen. Meine Herren, ich darf noch dem Wunſche Ausdruck geben, daß die Regierung nicht den zweit⸗ genannten Weg beſchreiten und weitere Schwierig⸗ keiten machen wird. Ich ſpreche die Hoffnung aus, daß, wenn das Oberverwaltungsgericht günſtig entſchieden hat, dann auch die Regierung keine weiteren Schwierigkeiten bereiten wird. Ich hoffe auch, daß, ſelbſt wenn das Oberverwaltungsgericht ungünſtig entſcheiden ſollte, die Regierung in dieſer Frage den liberalen For⸗ derungen der Gegen wart entgegen⸗ kommen wir d. Ich hätte gewünſcht, daß man das getan hätte, e he überhaupt das Ober⸗ verwaltungsgericht zu dieſer Frage Stellung nahm. Hier hatte die Regierung wirklich Gelegenheit, den kommunalen Wünſchen einmal in liberaler Beziehung entgegenzukommen, ohne eine ſolche Sache bis zum Oberverwaltungsgericht zu treiben. Ich bedauere, daß das bisher Aicht geſchehen iſt; vielleicht geſchieht es noch. Ich bitte Sie alſo, meine Herren, möglichſt einſtimmig unſern Antrag anzunehmen. Alle die Punkte, die ſeinerzeit bei dem einen oder andern Kollegen noch Bedenken erregt hatten, ſind heraus⸗ gebracht worden. Ich hoffe daher auf einſtimmige Annahme. 22