166 Krematoriums und einer Urnenhalle zu ver⸗ quicken verpflichtet iſt, ebenſo wenig iſt man genötigt, die Frage der Errichtung eines Krematoriums mit dem Bau einer Urnen⸗ halle zu verbinden. Errichten Sie doch Urnen⸗ hallen, ohne die andere Frage, die Errichtung eines Krematoriums, gelöſt zu ſehen! Wenn Sie Urnen⸗ hallen errichten, ſo iſt das an und für ſich ſchon ein Proteſt gegen die rückſchrittliche Kultur, die man in Preußen jetzt vertritt. Es kommt dabei doch noch in Frage, daß der Gedanke der Feuerbeſtattung in weiteren Kreiſen der deutſchen und preußiſchen Bevölkerung Fortſchritte macht. Es laſſen ſich heute viel mehr Leute in Gotha, Jena, Hamburg uſw. verbrennen, als es früher der Fall geweſen iſt. Ich erinnere daran, daß kleine thüringiſche Städte, z. B. die meiningſche Stadt Pößneck mit 14 000 Einwohnern, Verbrennungsöfen errichtet haben. Die Verbrennungen haben ſich vermehrt und werden noch zahlreicher werden. Es bedeutet nur ein Entgegenkommen gegen diejenigen Bürger, die ſich verbrennen laſſen wollen, daß man ihren Hinterbliebenen die Möglichkeit gibt, die Aſche der verſtorbenen Angehörigen in einer Halle oder einem Urnenhain aufzuſtellen, der nicht meilen⸗ weit von der Wohnung entfernt liegt. Aus dieſen Gründen heraus möchte ich auch befürworten, ſpäter, wenn das Material vorliegt und darauf Bezug genommen werden kann, den Antrag zu ſtellen, daß wir, unabhängig von der Errichtung eines Krematoriums, mit dem Bau einer Urnenhalle oder eines Urnenheimes vor⸗ gehen. Stadtv. Dr. Landsberger: Meine Herren, dem Wunſche des Herrn Kollegen Stadthagen, daß wir einmütig ſeinem Antrage zuſtimmen, kann ich bedauerlicherweiſe, ſoweit ich dazu bei⸗ tragen kann, nicht genügen. Ich würde mich im weſentlichen den Ausführungen des Herrn Kol⸗ legen Zietſch anſchließen können. Beſtrebungen für die Errichtung eines kommunalen Friedhofs würde ich möglichſt fördern; ich würde auch Be⸗ ſtrebungen auf Errichtung einer Urnenhalle nicht widerſprechen, obwohl ich, wie ich früher ſchon aus⸗ geführt habe, Urnenhallen nicht gerade für Dinge halte, die zu fördern richtig iſt; denn ſie drohen einem neuen Kult die Tür zu öffnen. Ich halte ſie für entbehrlich: die Aſche der Verſtorbenen kann ruhig da verbleiben, wo der Reſt des Ver⸗ brennungsprozeſſes verbleibt. Indeſſen, man kann ſich ja manchen Beſtrebungen gegenüber unbe⸗ dingt ablehnend verhalten, und wer die Urnen⸗ hallen durchaus für erforderlich hält, wird ſchwer⸗ lich davon abzubringen ſein. Dagegen ſpreche ich mich ganz entſchieden dagegen aus, daß der Ma⸗ giſtrat erſucht werden ſoll, geeignete Schritte zu unternehmen, um ein Krematorium zu errichten. Krematorien auf Vorrat zu be⸗ willigen, bin ich nicht geneigt. So⸗ lange nicht die geſetzliche Lage, ſei es durch den Spruch des Oberverwaltungsgerichts, ſei es durch die Haltung der preußiſchen Regierung, geklärt iſt, würde ich entſchieden gegen die Errichtung von Krematorien, die man nicht benutzen könnte, ſtimmen. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, es gibt hier zwei Dinge, die von der Errichtung eines Ge⸗ meindefriedhofs und auch von der Genehmigung eines Krematoriums gänzlich unabhängig ſind: das iſt einmal die kommunale Aufſicht über das Begräbnisweſen, die man vollkommen ebenſo ausüben kann, auch wenn die Leichen auf konfeſ⸗ ſionellen Friedhöfen beerdigt werden, und ferner die Errichtung der Urnenhalle. Es iſt deshalb durchaus nicht einzuſehen, warum uns nicht jetzt ſchon das Material über dieſe Dinge vorgelegt werden ſoll. Der Antrag Jolenberg ſcheint mir alſo ganz ſelbſtverſtändlich zu ſein, und ich möchte Sie dringend bitten, ihn anzunehmen, und den Magiſtrat auch dringend bitten, dieſem Antrage Folge zu geben. Was nun die Errichtung eines Krematoriums anlangt, ſo gebe ich Herrn Kollegen Landsberger Recht, daß es nicht opportun wäre, heute das Krematorium zu bauen, wenn man noch nicht weiß, ob man es benutzen kann. (Sehr richtig!) Aber ehe das Krematorium gebaut werden kann, ſind gewiſſe Vorarbeiten notwendig, (Sehr richtig!) und dieſe Vorarbeiten — die Auswahl eines Platzes, der Entwurf, die Koſtenberechnung uſw. — können ruhig gemacht werden, wie wir das bei ſo und ſo vielen anderen Bauten auch ſchon ge⸗ tan haben, deren Ausführung wir dann trotzdem bis zu einem günſtigen Moment vertagten. Es iſt immerhin zu hoffen, daß das Oberverwaltungs⸗ gericht in ſeinen Entſcheidungsgründen ſich den Vorgerichten anſchließen wird, und ich kann mir nicht recht denken, daß die preußiſche Regierung in ſolchen Fällen ſich dann nicht ebenſo verhalten ſollte wie die ſächſiſche Regierung, die früher genau ſo wie die preußiſche ſich dem geiſtlichen Einſpruch gefügt hatte und vielleicht ganz froh war, nun einen Grund zu haben, ſich dieſem Einſpruche zu ent⸗ ziehen. Ich würde es jedenfalls für opportun halten, daß wir uns rüſten, um im gegeben Moment mit der Errichtung des Krematoriums vorgehen zu können. In dieſem Sinne möchte ich den Antrag Stadthagen empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung ſtimmt den Anträgen der Stadtver⸗ ordneten Dr. Stadthagen und Jolenberg zu.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Frage 16. — Frage 17. — Frage 18 iſt erledigt. — 19. — 20. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, die Ver⸗ kehrsmiſere bleibt nach der Auskunft, die der Ma⸗ giſtrat zur Frage 20 gibt, beſtehen, und zwar in ihrer vollen Schärfe beſtehen. Selbſt wenn die Verhandlungen über die eine geplante Automobil⸗ omnibuslinie zum guten Ziele führen, ſo hätten wir damit eine Verbindung, die für die weſent⸗ lichſten Zwecke unſerer Einwohnerſchaft recht wenig Neues bringt: wir hätten eine Verbindung vom Charlottenburger Schloß zum Berliner Schloß, mit der Ausnahme, daß dieſe Verbindung nicht mehr wie bisher auf dem geraden Wege durch die Berliner Straße, ſondern erſt durch die Kaiſer⸗ Friedrich⸗Straße und dann über den Kurfürſten⸗ damm geht. Damit iſt dem wirklichen Verkehrs⸗ intereſſen unſerer Stadt, namentlich dem Bedürf⸗ nis der arbeitenden Bevölkerung, von ihrem Wohn⸗ bezirk zum Arbeitsbezirk zu gelangen, gar nicht gedient. Es hat nun auch ſchon der Vorſtand vor⸗ geſchlagen, den Magiſtrat zu erſuchen, daß er die Errichtung von Dampfomnibuslinien nach