— 176 — wird man ſeine Schlüſſe ziehen können; oder wenn eine Antwort kommt, die uns nicht befriedigt, dann wird man auch ſeine Schlüſſe ziehen können. Ich glaube, geſtern in den Zeitungen geleſen zu haben, daß an die Schuldirektoren in Berlin ein Rundſchreiben erlaſſen iſt wegen der ſchnellen Leerung der Schulen bei Feuersgefahr; nach den Ausführungen des Herrn Stadtſchulrats würde ja auch dann die Schuldeputation nicht befugt geweſen ſein, dieſes Rundſchreiben an die Direk⸗ toren zu erlaſſen; dann würde man überhaupt teine Meinung von ſich geben können in bezug auf die Schulen. Ich bin der Meinung, bei einer derartig wichtigen Sache würde es durchaus nichts verſchlagen, wenn der Magiſtrat Veranlaſſung nimmt, eine Erklärung abzugeben, ohne dadurch gegen die ſtädtiſchen Schuldirektoren ein Miß⸗ trauen zu äußern. Ich bin der Meinung, daß es das Recht der Stadt Charlottenburg iſt, wegen ihrer eigenen Schulen eine Erklärung abzugeben, die die Bürgerſchaft beruhigt, und dieſe Erklärung war in dieſem oder einem ähnlichem Antrage — es iſt ja ganz gleich, wie er lautet — zum Ausdruck gebracht worden. Ich erkläre aber wiederholt: ich lege kein Gewicht auf Abſtimmung, weil ich über das Schickſal der Abſtimmung im klaren bin. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, wenn im Ausſchuß nur eine Reſolution beantragt worden wäre, die nichts weiter beſagt hätte als eine Er⸗ klärung zur Beruhigung der Bürgerſchaft, dann hätten meine Freunde vielleicht dafür geſtimmt. Aber in Wirklichkeit verhält es ſich nicht ſo, ſondern die Reſolution, welche vom Herrn Kollegen Holz im Ausſchuß beantragt worden war, war ein direk⸗ tes Mißtrauensvotum gegen die Direktoren der hieſigen Lehranſtalten. (Stadtv. Holz: Keine Spur!) Dazu lag keine Veranlaſſung vor. Es iſt doch ein weiter Unterſchied, ob ich einen Fall bedaure, oder ob ich aus Anlaß dieſes Falles gegen einen ge⸗ ſamten Stand, dem derjenige, dem der Fall zur Laſt fällt, angehört, ein Mißtrauensvotum aus⸗ ſpreche. Herr Kollege Holz ſagte, meine Freunde hätten im Ausſchuß gegen eine Reſolution ge⸗ ſtimmt, die unſern Direktoren das Vertrauen aus⸗ ſpricht. Das iſt nicht der Fall. In dieſer Reſolution kam allerdings das Wort „Vertrauen“ vor; aber trotzdem war ſie ein Mißtrauensvotum ſchlimmſter Art. Sie lautete nämlich: die Stadtverord⸗ netenverſammlung vertraut darauf, daß unſere Direktoren das nicht tun werden. Wenn wir eine ſolche Reſolution annehmen würden, ſo würde das doch, obwohl es eingangs heißt: die „Stadtver⸗ ordnetenverſammlung vertraut darauf“, invol⸗ vieren, daß wir unter Umſtänden unſeren Direk⸗ toren oder auch unſeren Lehrern ein ſolches Vor⸗ gehen zutrauen. Dazu lag für uns abſolut keine Veranlaſſung vor. Das war der Grund, aus dem wir — und ich glaube, auch die Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes — gegen den Antrag Holz geſtimmt haben. Warum Herr Kollege Holz gerade meine Freun⸗ de herausgreift, weiß ich nicht. Er ſcheint der Meinung zu ſein, daß wir verpflichtet wären, für alle ſeine Anträge zu ſtimmen. Eine ſolche Ver⸗ pflichtung ſind wir nicht eingegangen, und wenn Herr Kollege Holz nicht andere Anträge ſtellt, ſo wird er es erleben, daß wir noch recht oft gegen ſeine Anträge ſtimmen werden. (Heiterkeit.) Stadtv. Dr Stadthagen: Ich kann nur be⸗ ſtätigen — und ich glaube, im Namen der großen Mehrheit des Ausſchuſſes ſprechen zu dürfen —, daß wir nicht aus Gründen der Zuſtändigkeit die Reſolution abgelehnt haben, ſondern lediglich da⸗ rum, weil wir weder gegen unſere Direktoren noch gegen unſere Lehrer auch nur irgendein Miß⸗ trauen auch nur in geringſtem Umfange aus⸗ ſprechen wollten. Das, glaube ich, war die Stim⸗ mung im Ausſchuß. Bei allem Bedauern über den Fall müſſen wir daran feſthalten und können es auch hier nur tun, daß wir das weitgehendſte Vertrauen zu unſern Lehrern und Direktoren be⸗ kunden. Ich möchte aber nun, um nicht noch einmal ſpäter das Wort ergreifen zu müſſen, bei dieſem Kapitel II noch einen Punkt erwähnen; er betrifft die Frage, über die wir auch im Ausſchuß debat⸗ tiert haben, ob das Schulgeld für aus⸗ wärtige Schüler erhöht werden ſoll. Ich habe im Ausſchuß darauf verzichtet, einen Antrag zu ſtellen, weil die Angelegenheit in Berlin noch nicht geklärt war. Augenblicklich iſt die Situation anders: wie ich im Ausſchuß vorhergeſagt, iſt eine Vorlage in Berlin angenommen worden, nach der das Schulgeld für auswärtige Schüler von 140 auf 180 ℳ erhöht wird, ſodaß jetzt Berlin für aus⸗ wärtige Schüler ein höheres Schulgeld erhebt als Charlottenburg. Ich ſehe davon ab, heute einen Antrag zu ſtellen, möchte aber den Magiſtrat bitten, doch die Frage im Auge zu behalten, ob ſich nicht durch eine gemeinſame Be⸗ ſprechung mit wichtigen Gemein⸗ den Groß⸗Berlins, in erſter Linie mit Berlin ſelbſt, dieſes gegenſeitige Über⸗ holen einmal beſeitigen läßt. Ich halte es für keinen geſunden Zuſtand, daß immer einer der großen Vororte nach dem andern kommt und das Schulgeld über das der Nachbargemeinde ſetzt. Wir müſſen zu einem einheitlichen Zuſtande kommen, daß wir ein einheitliches Schulgeld in ganz Groß⸗ Berlin haben, und daß auch das Schulgeld für aus wärtige Schüler einheitliſch erhoben wird. Sonſt wird es immer wieder vorkommen, daß Eltern ihre Kinder aus pekuniären Gründen in einen andern Vorort gehen laſſen, was pädagogiſch jedenfalls nicht wünſchenswert iſt. Stadtſchulrat Dr Neufert: Vor wenigen Ta⸗ gen iſt allerdings in Berlin der Beſchluß gefaßt worden, das Schulgeld für auswärtige Schüler von 140 ℳ auf 180 ℳ zu erhöhen. Das bedeutet, daß zum erſtenmal in Berlin ein Fremdenſchul⸗ geidzuſchlag eingeführt worden iſt. Wir in Char⸗ lottenburg haben einen ſolchen Zuſchlag genau von derſelben Höhe bereits ſeit einer Reihe von Jahren, ſeit dem 1. Oktober 1903. Da nun Berlin von Einheimiſchen und Auswärtigen bisher 140 J nahm, ſo haben wir von den Berliner Kindern immer 20 ℳ mehr eingezogen als Berlin von den Charlottenburger Kindern. Damals, als wir jenen Beſchluß faßten, war geſagt und mehrfach unterſtrichen worden: Mit der Maßgabe, daß bis zum 1. April 1910 an allen höheren Lehranſtalten, mit