177 Ausnahme der Realgymnaſialklaſſen für Mädchen, eine Anderung unter allen Um⸗ ſtänden unterbleibt, betragen die jährlichen Schulgeldſätze vom 1. Oktober 1903 abb. — nun kommen die einzelnen Sätze. Damals iſt alſo ein Gemeindebeſchluß gefaßt worden, unter allen Umſtänden an dieſen Sätzen nicht mehr zu rütteln, bis dieſe Zeitperiode abgelaufen iſt. Noch zwei Jahre, meine Herren, iſt es bis zu dem durch Gemeindebeſchluß feſtgeſetzten Termin, und ich würde es für ſehr zweckmäßig erachten, an dieſem Termin nicht zu rütteln. Wenn Sie bedenken, daß unſere Charlotten⸗ burger Bürger, deren Kinder Berliner Schulen beſuchen, ſchon ſeit 4) Jahren keinen Fremden⸗ zuſchlag zu zahlen brauchten, während wir ihn von den Berliner Kindern erheben, ſo können wir es wohl verſchmerzen, wenn die Berliner Kinder auf unſern Schulen auch mal zwei Jahre lang je 20 ℳ. weniger bezahlen als die Charlottenburger in Berlin. Es kommt dabei in Betracht, daß viel mehr Kinder von Charlottenburger Bürgern in Berliner Schulen ſind als umgekehrt. Ich habe nur eine Statiſtik von 1906 hier; damals waren rund 500 Charlottenburger Kinder in Berliner Lehranſtalten, während nur 170 Berliner Kinder auf Charlottenburger höheren Lehranſtalten waren. Wenn Sie berechnen, wie die Vorteile für Char⸗ lottenburger Bürger ſich zu den Nachteilen ver⸗ halten, ſo werden Sie finden, daß 500 4½ 20 ℳ — das ſind faſt 50000 ℳ — zugunſten Char⸗ lottenburgs ſind, während auf der andern Seite nur 170 2 20 ℳ — das ſind rund etwa 7000 ℳ ſtehen. Unter allen Umſtänden kommen alſo die Charlottenburger beſſer dabei weg. Ich möchte daher nochmals bitten, die Sache auf ſich beruhen zu laſſen, bis der damals feſtgeſetzte Termin her⸗ angekommen iſt. Ich ſtimme darin vollſtändig mit dem Herrn Vorredner überein, daß die Fragen der Regelung des Fremdenſchulgeldes ausgezeichnet geeignet zu einer Erörterung in gemeinſchaftlichen Zuſammen⸗ künften der Vorortsvertreter iſt, und da wir ja nach dieſer Richtung hin ſchon einige Verſuche unternommen haben, ſo darf ich wohl hoffen, daß ſich in nächſter Zeit auch einmal Gelegenheit finden wird, dieſe Frage anzuſchneiden. Vorſteher Kaufmann: Ich ſtelle feſt, daß ein Antrag von Herrn Kollegen Dr Stadthagen in dieſer Richtung überhaupt nicht geſtellt worden iſt. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Schwarz (Schluß⸗ wort): Herr Kollege Holz hat ſich darüber ge⸗ wundert, daß ich auf den Inhalt des Antrages nicht eingegangen bin. Da die große Mehrheit des Etatsausſchuſſes dieſen Antrag abgelehnt hat, ſo habe ich als Etatsreferent keine Veranlaſſung zu haben geglaubt, auf denſelben näher einzugehen. Ich möchte nur eben als Etatsreferent konſtatieren, daß in der Haltung des Etatsausſchuſſes ſich das volle Vertrauen desſelben zu den Anſtaltsleitern und zu der Lehrerſchaft der Schulen von Char⸗ lottenburg ausſprach. (Sehr richtig!) (Kapitel II, Höhere Lehranſtalten, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vor⸗ getragenen Anderungen feſtgeſtellt. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt ferner nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht, der Verſammlung Material zur Beurteilung der Frage vorzu⸗ legen, ob ein Antrag auf Errichtung einer höheren ſtaatlichen Lehranſtalt in Charlotten⸗ burg mit Ausſicht auf Erfolg geſtellt werden kann.) Vorſteher Kaufmann: Kapitel Iv. Fortbildungsſchulen. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, die erfreuliche Entwicklung auf dieſem Gebiete zeigt Ihnen die Zuſammenſtellung der einmaligen und fortdauernden Ausgaben. Gegenüber einem Iſtbetrage für 1906 von 212615,20 ℳ. haben Sie in dieſem Jahre eine Sollausgabe von 377472,60 ℳ, 80521,60 ℳ mehr als im Jahr 1907. Ent⸗ ſprechend dieſer äußeren Geſtaltung iſt auch die innere Entwicklung der Fortbildungsſchulen nach den uns im Etatsausſchuß eingehend angegebenen Erklärungen des Herrn Stadtſchulrats. In der letzten Etatsberatung iſt aus dem Schoße der Stadtverordnetenverſammlung die An⸗ regung gekommen, in den Fortbildungsſchulen insbeſondere einen Kurſus der Bürgerkunde ein⸗ zuführen, den Schülern einen Einblick in das ſtaatliche Getriebe, in das Gebiet des Zivil⸗, Straf⸗ und Verwaltungsrechts zu geben, ſoweit dies bei ſolchen kindlichen Gemütern möglich iſt. Der Herr Stadtſchulrat hat auf Befragen den Lehr⸗ plan vorgelegt, aus dem erſichtlich war, in wie eingehender und vertiefter Weiſe, ſoweit es bei den vielen Klaſſen möglich iſt, dieſer Unterricht erteilt wird. Wir haben daraus geſehen, daß die An⸗ regung, welche ſeinerzeit von der Stadtverord⸗ netenverſammlung gegeben worden iſt, auf frucht⸗ baren Boden gefallen iſt. In dem Etat tritt in dieſem Jahre bei den Ein⸗ nahmen als neu der laut Vertrag zwiſchen der Königlichen Staatsregierung und der Stadt Char⸗ lottenburg betr. die Fortführung und Unter⸗ haltung der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule in § 2 dauernd bewilligte Staatszuſchuß von 50000 ℳ hervor, zu dem noch vom Staate die Hälfte der den Lehrern und Beamten oder ihren Hinterbliebenen zuſtehenden Ruhegehälter, Wit⸗ wen⸗ und Waiſengelder tritt. Der Etatsausſchuß hat, wie Sie aus der Zu⸗ ſammenſtellung erſehen, eine kleine Reihe von Abänderungen vorgeſchlagen zu Nr. 21 und 28 des Abſchnitts 1, zu Nr. 29 und 33 des Abſchnitts 2, zu Nr. 15, 20 und 21 des Abſchnitts 3 der Aus⸗ gaben und zu Nr. 5 des Abſchnitts 2 der Ein⸗ nahmen, wo die Warenhausſteuer nach Deckung der Gewerbeſteuer Klaſſe III und IV auf 45000 ℳ ermäßigt iſt. Bei den Veränderungen der Ausgaben iſt die naturgemäße Verteuerung der Druckſachen her⸗ vorzuheben, die ja in allen Kapiteln wiederkehrt, und ferner die Erhöhung der Stipendien und Aus⸗ zeichnungen. Im Etatsausſchuß iſt hervorge⸗ hoben worden, daß es durchaus zweckmäßig ſei, auf dieſem Gebiete nicht zurückhaltend zu ſein; mit Rückſicht auf die Finanzlage iſt in dieſem Jahre die Erhöhung bei den Auszeichnungen und Stipendien verhältnismäßig gering ausgefallen; es iſt uns aber zugeſichert worden, daß ſpäterhin auf dieſem Ge⸗