den ſtädtiſchen Krankenhäuſern neu in den Etat eingeſtellt ſind. Das trifft nicht ganz zu, ſondern Sie müſſen, wenn Sie ein ganz ge⸗ naues Bild gewinnen wollen, in betracht ziehen, daß unter Einnahmen auch 30 000 Kurkoſten und Verpflegung in den ſtädtiſchen Krankenhäuſern eingeſtellt worden ſind; dieſe 30 000 ℳ ſind von den 200 000 ℳ. abzuziehen. Aber wie geſagt, das iſt nur eine Anmerkung; auf den Etat hat das keinen Einfluß. Im Etatsausſchuß kam auch die Frage der Beſoldung der Armenärzte zur Sprache. Der Magiſtrat hat mitgeteilt, daß er ſich mit dem Ge⸗ danken einer anderweitigen Organiſation des ge⸗ ſamten ſtädtiſchen Dienſtes der Arzte, alſo nicht bloß des Dienſtes der Armenärzte, ſondern auch der übrigen ſtädtiſchen Arzte, trage, und daß die Frage bei der Reviſion des Normaletats erwogen wird. Aus dieſem Grunde hat der Ausſchuß von einem beſtimmten Antrag Abſtand genommen. Bei der Entſendung in Walderholungsſtätten wurde wiederum die Frage angeregt, die bereits bei der erſten Leſung im Plenum eine Rolle ge⸗ ſpielt hat, nämlich ob es nicht angebracht wäre, die Entſendung von Kranken in Heilſtätten nicht mehr auf dem Wege durch die Armenverwaltung, ſondern durch eine beſondere Deputation vorzu⸗ nehmen. Einen beſtimmten Weg hat der Ausſchuß nicht angegeben; er hat vielmehr in Form einer Reſolution ſeine Anſicht dahin ausgeſprochen, daß die Entſendung ſolcher Perſonen, die noch nicht der öffentlichen Armenpflege anheim⸗ gefallen ſind, in Heilſtätten nicht mehr aus Mitteln des Armenetats erfolgen ſoll. Der Ausſchuß bittet ferner, an den Magiſtrat das Erſuchen zu richten: Der Magiſtrat wird erſucht, in Erwägungen darüber einzutreten, wie dieſes Ziel am prak⸗ tiſchſten zu erreichen iſt. Der Magiſtrat hat dieſer Reſolution dem Sinne nach zugeſtimmt und wird uns ja wohl weiter mitteilen, was er zur Ausführung des Be⸗ ſchluſſes des Ausſchuſſes getan hat. Ich möchte Sie bitten, den Etat ſelbſt unver⸗ ändert anzunehmen und der Reſolution des Aus⸗ ſchuſſes zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel V, Armenweſen, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſtgeſtellt. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: In Zukunft ſoll die Entſendung ſolcher Per⸗ ſonen, die noch nicht der öffentlichen Armen⸗ pflege anheimgefallen ſind, in Heilſtätten nicht mehr aus Mitteln des Armenetats erfolgen. Der Magiſtrat wird erſucht, in Erwägungen darüber einzutreten, wie dieſes Ziel am prak⸗ tiſchſten zu erreichen iſt.) Borſteher Kaufmann: Kapitel VI. Krankenanſtalten. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Landsberger: Meine Herren, auch für das Kapitel I bitte ich namens des Ausſchuſſes, die Poſitionen unver⸗ ändert anzunehmen; ſie haben im Etatsausſchuß keine Anderungen erfahren. — 182 —— Ich will darauf aufmerkſam machen, daß die Ausgabepoſitionen ſich im weſentlichen dadurch geſteigert haben, daß die Belegungsziffer des Krankenhauſes Weſtend, die im ganzen auf eine Höhe von 626 gebracht werden kann, gegenwärtig 550 beträgt und im nächſten Etatsjahre mit Rück⸗ ſicht auf die Zunahme der Bevölkerung um 30 mehr, alſo auf 580, vorgeſehen iſt. Daraus erklärt ſich ein Teil der Mehrausgabe. Eine weitere Erklärung der Mehrausgaben liegt in den geſtiegenen Preiſen für Nahrungsmittel und Kohlen, die ſich in keiner Weiſe einſchränken laſſen. Dann iſt ein großer Teil der Mehrausgabe dadurch veranlaßt worden, daß das Krankenhaus jetzt ſchon aus ſeiner erſten Jugend heraus iſt und nach einem vierjährigen Betriebe immerhin ſchon eine Reihe von Neuanſchaffungen erforderlich wer⸗ den, ſo auf dem Gebiete des Wäſche⸗ und Kleider⸗ fonds, der Wirtſchaftsgegenſtände, der baulichen Erhaltung — es ſind Neuanſtriche von Türen und Fenſtern erforderlich — und der Anſchaffung von anderen Utenſilien. Außerdem iſt bei den ein⸗ maligen Ausgaben unter Nr. 11 ein Poſten von 11 650 ℳ neu hinzugekommen, bei dem es ſich um einen bei Einrichtung des Krankenhauſes ver⸗ ſäumten Verputz der Luftkanäle handelt, welcher von den Reviſoren als unerläßlich und unaufſchieb⸗ bar bezeichnet wurde und demnach im bevorſtehen⸗ den Etatsjahre erfolgen muß. Bei den Einnahmen iſt eine ſcheinbare Erhöhung von 170 000 ℳ gegen den vorigen Etat vorhanden — ſcheinbar, weil es ſich um Erſtattung aus Armenfonds für Armenkranke handelt, die durch Magiſtratsbeſchluß in die Einnahmen dieſes Etats einzuſtellen beſchloſſen iſt, während ſie im Kapitel V in Ausgabe erſcheint. Es iſt alſo lediglich eine buchmäßige Anderung. Aus den Verhandlungen über dieſes Etats⸗ kapitel im Ausſchuſſe möchte ich hervorheben, daß eine längere Diskuſſion wieder an die ſchon im Plenum ſtattgefundene Erörterung angeknüpft wurde über die erſte und zweite Klaſſe bei unſeren Krankenhäuſern. Zu einer definitiven Stellung⸗ nahme betreffs des in der Anleihe vorgeſehenen Pavillons für dieſe Art von Kranken iſt es nicht ge⸗ kommen, und ich habe einen beſonderen Antrag des Etatsausſchuſſes nicht mitzuteilen. Ich empfehle die unveränderte Annahme des Etats der Krankenanſtalten in Einnahme und Ausgabe. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel vI, Krankenanſtalten, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſtgeſtellt.) Vorſteher Kaufmann: Kapitel VII. Hochban. Berichterſtatter iſt anſtelle des Herrn Kollegen Wolffenſtein Herr Kollege Bartſch. Berichterſtatter Stadtv. Bartſch: Der Etatsausſchuß hat folgende Anderung be⸗ ſchloſſen: Einmalige Ausgaben. Als Abſchnitt 39 iſt neu einzuſtellen: Einrichtung elektriſcher Beleuchtung im Realgymnaſium Schillerſtraße 27/32 10 500 ℳ.