die Freien Volksbühnen, die ihre Vorſtellungen regelmäßig dort veranſtalten, die Berliner mit ihren 19 Abteilungen und die Charlottenburger mit 2 Abteilungen. Wenn die Arbeiterſchaft die Stadt Charlottenburg in der Form unterſtützt, wie es geſchieht, dann hat ſie auch ein Recht darauf, die Säle zu ihren Verſammlungen zu benutzen. Vorſteher Kaufmann: Ich habe der Debatte freien Lauf gelaſſen. Ich bleibe aber bei meiner Auffaſſung, daß der Vorwurf der Illoyalität zu unrecht erfolgt, und zwar aus dem Grunde, weil der Vertrag uns nicht vorliegt und wir nicht wiſſen, was für Bedingungen der Pächter in dem Vertrage übernommen hat. Ich möchte bitten, das Wort „Illoyalität“ hier nicht anzuwenden. Ich möchte glauben, daß die Angelegenheit damit zu Ende geführt iſt. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, wenn der Ausdruck „Illoyalität“ gebraucht wurde, ſo geſchah es aus der Erwägung heraus, daß Räume der Stadt, über die der Magiſtrat zu verfügen hat, zweifellos allen Bürgern in gleicher Weiſe zur Verfügung geſtellt werden müſſen und auch geſtellt werden, und aus dieſer Erwägung heraus wurde angenommen, daß Räume, die der Magiſtrat weiter verpachtet, eben auch den Bürgern zur Ver⸗ fügung geſtellt werden, und daß, wenn dieſer Er⸗ wartung nicht entſprochen wird, man dieſes Ver⸗ halten illoyal nennen kann, weil diejenigen Er⸗ wartungen nicht erfüllt werden, von denen man gerechter⸗ und billigerweiſe annehmen konnte, daß ſie erfüllt werden würden, auch ohne daß ein ausdrücklicher Paragraph in die Verträge hinein⸗ geſchrieben würde. Schon allein aus dieſer Er⸗ wägung heraus kann man ſagen, daß ein Pächter, der ſtädtiſche Gebäude in Pacht hat, ſie aber einem Teil der Bevölkerung vorenthält, illoyal gegen den Magiſtrat handelt. Freilich bin ich etwas zweifel⸗ haft darüber, ob nach den Erklärungen, die wir heute vom Magiſtratstiſche gehört haben, das für die Zukunft auch noch wird geſagt werden können. Vorſteher Kaufmann: Die Angelegenheit iſt nunmehr wohl genügend beſprochen. Ich halte aber meinen Eingriff nach wie vor für berechtigt. Man kann Illoyalität einem Vertragſchließenden nicht vorwerfen, ſolange man den Vertrag ſelbſt nicht kennt. Tatſächlich kennen wir dieſen internen Vertrag des Pächters der Schillertheatergeſell⸗ ſchaft mit der Schillertheatergeſellſchaft ſelbſt nicht. Ich kann den Herren erſt dann eine Berechtigung zu einem derartigen Vorwurf geben, wenn ſie durch Vorlegung des Vertrages ſelbſt nachweiſen, daß er illoyal ausgeführt iſt. (Die Beratung wird wiederum geſchloſſen. Kapitel X, Sonſtige Gemeindeeinrichtungen, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vor⸗ getragenen Anderungen feſtgeſtellt. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt ferner nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht, bei dem Neubau des Gebäudes der Volksbibliothek dem wieder⸗ holt und zuletzt am 27. März 1907 zum Aus⸗ druck gekommenen Wunſche der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung auf Auslegung von Tageszeitungen aller Richtungen Rechnung tragen zu wollen 190 ſowie bezüglich der Petitionen der Freien Schlächter⸗ innung zu Charlottenburg, die Petition zu a dem Magiſtrat zur Berück⸗ ſichtigung zu überweiſen und über die Peti⸗ tion zu b mit Rückſicht auf die Erklärung des Magiſtrats vom 29. Februar 1908 zur Tagesordnung überzugehen.) Kapitel XI. — Liegenſchaften. Berichterſtatter Stadtv. Protze: Der Etat iſt vom Ausſchuß nicht weiter geändert, ſondern ſo ange⸗ nommen worden, wie der Magiſtrat ihn vorge⸗ gelagen hat, als nur, daß es ſtatt „Oberfeuerwehr⸗ mann N. N.“ in der Einnahme Abſchnitt 2 Nr. 4 a „Oberfeuerwehrmann Volkmann“ heißen ſoll. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel XI, Liegenſchaften, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit der vom Berichterſtatter vorgetragenen Anderung feſt⸗ geſtellt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt § der Tages⸗ ordnung: Mitteilung betr. Schulhausbauplan. Druck⸗ ſache 145. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung von mMitteln zum umban des Hauſes Lützower Straße 3 für Schulzwecke. — Druckſache 146. Berichterſtatter Stadtv. Lingner: Meine Herren, das Grundſtück Lützower Straße 3 iſt durch Magiſtratsbeſchluß der Schuldeputation über⸗ wieſen worden. In dem Hauſe ſoll nunmehr im Erdgeſchoß ein Kindergarten, im erſten Stock⸗ werk ein Handfertigkeitsraum und im oberſten Stockwerk eine Kochſchule eingerichtet werden. Dieſe Räume ſollen nicht nur von der XXV. Gemeindeſchule, die dem Grundſtück benachbart liegt, benutzt werden, ſondern auch von der . und v1. Gemeindeſchule. Durch Herausnahme von einigen Wänden iſt es leicht möglich, die Räume dem Zwecke entſprechend umzuändern. Immerhin betragen die Koſten für den Umbau ſchätzungs⸗ weiſe 9200 ℳ. und für den Umzug und die Ein⸗ richtungsgegenſtände des Kindergartens und der anderen genannten Abteilungen 900 ℳ, zuſammen alſo 10 100 ℳ An und für ſich iſt an dieſem Koſten⸗ anſchlage nichts auszuſetzen. Ich befürworte daher die Annahme der Vorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Zum Umbau des Hauſes Lützower Straße 3 für Schulzwecke werden 10 100 ℳ aus laufen⸗ den Mitteln des Rechnungsjahres 1907 be⸗ willigt.) Vorſteher Kaufmann: Das Protokoll der heutigen Sitzung bitte ich zu vollziehen die Herren Kollegen Barnewitz, Bartſch und Wöllmer.