— 200 Der Magiſtrat wird erſucht, bei der Königl. Staatsregierung um eine angemeſſene Ver⸗ mehrung der Sicherheitsmannſchaften in Charlottenburg vorſtellig zu werden. Meine Herren, der Ausſchuß war der Anſicht, daß immer und immer wieder die maßgebende Stelle darauf aufmerkſam gemacht werden muß, d a ß die zurzeit vorhandenen Polizei⸗ mannſchaften für die öffentliche Sicherheit nicht genügen. Ich beantrage im Namen des Etatsausſchuſſes die Annahme des Kapitels XIV mit den vorge⸗ tragenen Abänderungen und der zum Schluſſe ver⸗ leſenen Reſolution. Stadtv. Vogel 1: Meine Herren, ich möchte mir zu Abſchnitt 8 Nummer 1 einige Bemerkungen erlauben. Dort ſind für Säuglingsfürſorge, für Milch 36 800 ℳ vorgeſehen. Ebenfalls bewilligt ſind in Kapitel v, Armenweſen, 18 000 ℳ. Ein⸗ geſetzt ſind ferner in Kapitel XIV Abſchnitt 8 Nummer 2 ́b 29 260 ℳ. Das macht im ganzen 84 060 ℳ. Außerdem wird noch Milch für die Schüler zum warmen Frühſtück gebraucht, es wird Milch für 1120 Perſonen in den Krankenanſtalten gebraucht, für 370 Verpflegte in dem Bürgerhauſe. Meine Herren, ich denke, dieſer gewaltige Ver⸗ brauch von Milch möchte uns nahelegen, darauf bedacht zu ſein, die Milch ſelbſt zu produzieren, wozu wir ſehr günſtige Gelegenheit haben. Das meiſte Gras, das auf unſeren Rieſelfeldern ge⸗ erntet wird, wird an Molkereien verkauft, die Milch produzieren. Ich glaube, es liegt nichts einfacher, als daß wir ſelbſt die Produktion in die Hand nehmen. Es würde das jedenfalls die größte Milchwirtſchaft ſein, die in der Umgegend zu finden wäre. Wir bezahlen ja weit über 120 000 ℳ jedes Jahr für Milch. Wenn wir die Milch uns ſelbſt produzieren, könnten wir eine bedeutende Erſparnis machen. Dann ſind wir auch ſicher, eine gute Qualität zu bekommen. Wenn die Milch, die wir jetzt beziehen, auch von Zeit zu Zeit kontrolliert wird, ſo wiſſen wir doch nie, ob nicht mal Milch mit darunterläuft, die nicht ganz richtig iſt. Ich möchte alſo bitten, wenigſtens dem Gedanken nahe zu treten, wenn wir auch heute keinen Beſchluß faſſen. Borſteher Kaufmann: Herr Kollege Vogel hat eine Anregung gegeben, ohne einen beſtimmten Antrag zu ſtellen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel XIV, verſchiedene Einnahmen und Ausgaben, wird Ein⸗ nahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vor⸗ getragenen Anderungen feſtgeſtellt. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht, bei der Königl. Staatsregierung um eine angemeſſene Ver⸗ mehrung der Sicherheitsmannſchaften in Charlottenburg vorſtellig zu werden.) Kapitel XV. Gemeindeſteuern. Hierzu iſt vom Herrn Kollegen Borchardt mit genügender Unterſtützung folgender Antrag ein⸗ gegangen: Wir beantragen, zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ ſucht den Magiſtrat, ihr eine Vorlage zu machen, durch welche eine Wert⸗ zuwachsſteuer für Charlottenburg einge⸗ führt wird. Zugleich beantragen wir, über dieſen Antrag namentlich abzuſtimmen. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, in dem Kapitel XV, Gemeindeſteuern, hat der Etatsausſchuß gegen den Voranſchlag des Magiſtrats weſentliche Anderungen nicht eintreten laſſen. Materiell iſt nur ein Punkt geändert worden und mußte geändert werden, welcher die Warenhausſteuer reſp. denjenigen Betrag betrifft, der von dieſer Steuer auf den Ausfall der Ge⸗ werbeſteuer infolge Nichterhebung der Klaſſe 1I1I1 und IV zu rechnen iſt. Die Veranlagung der Klaſſe III und IV hat mehr ergeben, als urſprüng⸗ lich in Anſatz gebracht war. Infolgedeſſen muß die Summe, die von der Warenhausſteuer auf dieſen Ausfall zu rechnen iſt, erhöht werden. In den verſchiedenen Anderungen, die ich Ihnen nach⸗ her vorleſen werde, ſpiegeln ſich dieſe Verhältniſſe wieder. Im übrigen iſt die Schankkonzeſſions⸗ ſteuer, wie Sie ja wiſſen, in Fortfall gekommen, da ſie der Magiſtrat zurückgezogen hat. Es haben noch weitere Erörterungen über die Grundſteuer und ihre neue Normierung ſtattgefunden, und es iſt dabei im Etatsausſchuß nochmal dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben worden, daß die Siche⸗ rung, welche erforderlich iſt, um dieſe Steuer gegen jede Reklamation unanfechtbar zu machen, uns nötigen wird, den Etat der Königlichen Regierung vorzulegen. Die Veränderungen, welche der Etatsausſchuß beſchloſſen hat, und welche ich Sie nunmehr zu genehmigen bitte, lauten folgendermaßen: Ausgaben. Abſchnitt 1. Nr. 1 — Am Jahresſchluſſe auf beſondere An⸗ weiſung an den Hauptetat für 1909 uſw. zu übertragen — erhöht auf 105 000 ℳ. Nr. 2 — Zuſchuß zu Kapitel IV Abſchn. 2 Nr. 5 am Jahresſchluſſe auf beſondere Anweiſung zu übertragen — ermäßigt auf 45 000 ℳ. Das iſt die Anderung infolge der Veränderung der Warenhausſteuer. Durch dieſen Umſtand ſind auch die folgenden Anderungen bedingt: Einnahmen. Gemeindegewerbe⸗ Abſchnitt ſte uer. Nr. 1b — Ausfall infolge Freilaſſung der in den Gewerbeſteuerklaſſen III und IV veranlagten Steuerpflichtigen — erhöht auf 105 000 ℳ. Nr. 2 ſoll lauten: Warenhausſteuer. Aufkommen aus dem Rechnungsjahre 1907 105 000 ℳ. Abſchnitt 5. Warenhaus⸗ ſte u er. Nr. 1 — Überſchuß aus dem Aufkommen aus dem Rechnungsjahre 1907 nach der Verwendung des Betrages unter Abſchn. 4 Nr. 2 20000 4 — iſt zu ſtreichen. wird Nr. 1. 4. Nr. 2