201 Abſchnitt 8. Nr. 1 — Schankkonzeſſionsſteuer 150 000 ℳ — iſt zu ſtreichen. Abſchnitt 9 wird Abſchnitt 8. Der Ausſchuß empfiehlt ferner der Stadt⸗ verordnetenverſammlung, zu beſchließen: a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1908 Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer zu zahlen, entbunden; die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100%, zur Staats⸗ einkommenſteuer zur Erhebung; die Realſteuern kommen in Höhe von 169,11/% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeinde⸗Gewerbeſteuer unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 100 %), der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer - 125 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen I und II ſtaat⸗ lich veranlagten Steuerſätze und 50 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen III und IV ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalabgabengeſetzes), die Gemeinde⸗Grundſteuer in Höhe von 191,32 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer 2,4%% des ge⸗ meinen Wertes der bebauten und 4,8 %o des gemeinen Wertes der unbebauten Grundſtücke; im Rechnungsjahre 1908 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in den Klaſſen III und IV ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1908 auf⸗ kommende Warenhausſteuer wird in Höhe von 10500 ℳ im Rechnungsjahre 1909 zur Deckung des Gewerbeſteuerſolls der Ge⸗ werbetreibenden der Gewerbeſteuerklaſſen III und IV verwendet; die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100% der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1% des Umſatzwertes der bebauten und 2% des Umſatzwertes der unbebauten Grund⸗ ſtücke zur Erhebung; die nach Maßgabe des Gebäudenutzungs⸗ wertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1% , die Gebühr für die Beſeitigung des Hausmülls auf 0,8 % feſtgeſetzt. Meine Herren, ich empfehle Ihnen die An⸗ nahme des Etats mit dieſen Aenderungen. Antragſteller Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, die Frage der Wertzuwachsſteuer iſt in dieſem Saale zu wiederholten Malen, manchmal auch etwas eingehender erörtert worden. Zum letzten Male hat ſie uns bei der Ctatsberatung vor einem Jahre beſchäftigt, und ich habe damals ziemlich eingehend eine Reihe von Gründen, die für dieſe Wertzuwachsſteuer ſprechen, entwickelt. Ich werde dieſe Gründe heute nicht noch einmal in derſelben Ausführlichkeit vortragen, ſondern nehme auf meine Ausführungen vor einem Jahre Bezug, die ja im ſtenographiſchen Berichte zu finden ſind. Ich will nur noch darauf hinweiſen, daß einer der Gründe, die uns zu einer ernſteren Beſchäftigung mit dieſer Steuer führen ſollen b) 0) 10 d) und führen müſſen, ſich in der Zwiſchenzeit er⸗ heblich verſtärkt hat, nämlich die Rückſicht auf die Finanzlage Charlottenburgs. Sie alle, namentlich diejenigen Herren, die in dem Etatsausſchuß ge⸗ arbeitet haben, werden wiſſen, daß es von Jahr zu Jahr ſchwieriger wird, den großen Aufgaben, die Charlottenburg zu erfüllen hat, gerecht zu werden ohne weitere Anſtrengung der Finanz⸗ kräfte der Stadt, ohne Flüſſigmachung neuer Steuermittel. Für die Berechtigung der Wert⸗ zuwachsſteuer will ich auf die vor einem Jahre gepflogenen Debatten verweiſen, namentlich dar⸗ auf, daß auch von einer Reihe derjenigen Herren, welche für einen ſolchen Antrag — der Antrag iſt genau dem im vorigen Jahre gleichlautend — damals nicht ſtimmten, in der Diskuſſion ſcharf hervorgehoben wurde, daß ſie theoretiſch meinen Ausführungen beipflichteten, daß ſie es theoretiſch für richtig hielten, eine Wertzuwachsſteuer einzu⸗ führen. Nur kamen nachher die ſogenannten prak⸗ tiſchen Bedenken, die im Grunde darauf hinaus⸗ liefen, daß Charlottenburg eben Charlottenburg ſei, nicht aber Düſſeldorf oder Cöln oder Frank⸗ furt oder eine andere Stadt, welche ja die Steuer ruhig einführen können, denn die liegen nicht bei Berlin. Charlottenburg liegt bei Berlin. Char⸗ lottenburg iſt aber auch nicht Pankow, auch nicht Tegel, Weißenſee oder irgendeine andere Ge⸗ meinde, die zwar auch bei Berlin liegen und die Wertzuwachsſteuer eingeführt und mit Erfolg ein⸗ geführt haben, obwohl ſie bei Berlin liegen — Charlottenburg liegt eben wo anders, liegt eben da, wo Charlottenburg liegt. Es kann natürlich nicht auf dem Terrain liegen, wo Pankow liegt. Dieſe Herren meinten alſo, weil Charlottenburg eine ganz beſondere Lage habe, deswegen könnten ſie der Einführung einer ſolchen Steuer für Char⸗ lottenburg nicht zuſtimmen. Von einer Reihe der Herren wurde der Antrag geſtellt, den Magiſtrat zu erſuchen, mit den weſtlichen Vorortgemeinden Berlins in Verbindung zu treten, um zu erreichen, daß gemeinſam ſowohl für Charlottenburg wie für Wilmersdorf und für Schöneberg eine ſolche Wert⸗ zuwachsſteuer eingeführt würde. Meine Herren, wir haben bisher nicht er⸗ fahren, wie der Magiſtrat zu dieſem damals von der Verſammlung angenommenen Antrage ſich geſtellt hat. Im Etatsausſchuß bin ich nicht ge⸗ weſen, und der Herr Referent des Etatsausſchuſſes hat, ſoweit ich gehört habe, darüber auch nichts geſagt, ſodaß das Plenum der Verſammlung im Augenblicke noch nicht darüber unterrichtet iſt, wie der Magiſtrat ſich zu dieſem Antrage geſtellt hat. Wenn wir den Antrag in der Form, die er vor einem Jahre gehabt hat, wiederholen — nicht in der von der Mehrheit damals angenommenen Form des Inverbindungtretens mit anderen Ge⸗ meinden, ſondern in der Form, in Charlottenburg die Initiative ſpeziell für Charlottenburg zu er⸗ greifen —, ſo bewegt uns dazu unter anderem auch der Umſtand, der ja nicht innerlich in der Sache ſelbſt liegt, ſondern ein äußerlicher iſt, der Umſtand, daß dieſe Frage eine erhebliche Rolle im Wahl⸗ kampfe geſpielt hat. Das iſt ſelbſtverſtändlich nur ein akzeſſoriſcher Umſtand. Wir würden den An⸗ trag nicht wieder eingebracht haben, wenn er nicht innerlich in ſich auch berechtigt wäre, ja wenn er nach unſerer Überzeugung in ſich nicht ſogar not⸗ wendig wäre. Aber, meine Herren, zuweilen ſieht man ja auch von der Einbringung ſehr notwen⸗