digerk Anträge ab,Kwenn vorauszuſehen iſt, daß keine Mehrheit dafür zu haben iſt, und wenn die Diskuſſion darüber vor nicht allzu langer Zeit ſtattgefunden hat. Nun hat aber dieſe Frage gerade vor kurzem im Wahlkampfe eine erhebliche Rolle geſpielt, ſodaß wir annehmen können, daß eine Reihe derjenigen Herren, die in die Verſammlung neu eingetreten ſind, und die ihren Wählern bei der Wahl verſprochen haben, ſie werden für eine Wertzuwachsſteuer in Charlottenburg eintreten, — daß dieſe für unſeren Antrag ſtimmen werden. Iſt das aber der Fall, dann iſt es leicht möglich, daß unſer Antrag eine Mehrheit auf ſich vereinigt. Deswegen werden Sie es begreifen, meine Herren, daß wir dieſen innerlich berechtigten, geradezu notwendigen, für die Finanzen der Stadt außer⸗ ordentlich vorteilhaften und dadurch auch für die geſamte weitere Entwicklung der Stadt außer⸗ ordentlich nützlichen Antrag von neuem einbringen, und daß wir auch, um eben eine Mehrheit dafür zu erreichen, um den Herren Gelegenheit zu geben, ihr Verſprechen einzulöſen, mit ihrem Namen ein⸗ zulöſen, namentliche Abſtimmung dafür beantragen. Hinzufügen möchte ich noch eins: der Gedanke der Wertzuwachsſteuer hat, wie auch die Abſtim⸗ mung vor einem Jahre zeigte, in der Zeit, die da⸗ mals ſeit zwei Jahren verfloſſen war, weitere Fort⸗ ſchritte gemacht. Das bewies die Diskuſſion, das bewies auch die Abſtimmung. Wir hoffen, nach⸗ dem die Frage der Wertzuwachsſteuer auch im verfloſſenen Jahre ſehr eingehend in der Offent⸗ lichkeit diskutiert worden iſt, daß der Gedanke dieſer Steuer ſich auch in dem Kreiſe der Char⸗ lottenburger Stadtverordnetenverſammlung weiter Bahn gebrochen hat, und wir hoffen, daß vielleicht auch einige der Herren, die vor einem Jahre noch Gegner einer ſolchen Steuer für Charlottenburg waren, inzwiſchen ſich überzeugt haben werden, daß auch für Charlottenburg dieſe Steuer notwendig iſt. Stadtv. Zander: Meine Herren, unter dem 15. März hatte der Vorſitzende der Einkommen⸗ ſteuerveranlagungskommiſſion in der „Neuen Zeit“ darauf aufmerkſam gemacht, daß diejenigen, die gegen die Einkommenſteuer reklamieren wollten, ſich in die betreffende Stelle zu begeben hätten, um nicht Winkelſchreibern uſw. in die Hände zu fallen und unter Umſtänden große Ausgaben zu haben. Eine meiner Angeſtellten hat ſich daraufhin heute Vormittag Berlinerſtraße 70, Zimmer 4 begeben, um dort zu reklamieren, da ihre Mutter von 72 Jahren, die ſie unterhalten muß, ihr in dieſem Jahre durch Krankenhauspflege uſw. 1144 ℳ Koſten gemacht hat. Der betreffende Herr hat die Dame brüsk abgewieſen und geſagt: das hat gar keinen Zweck, wir nehmen für Sie gar nichts auf, wenn Sie hätten herunterkommen wollen, hätten Sie es vorher in Ihrem Perſonal⸗ bogen angeben müſſen. Ich wollte dem Magiſtrat dies nur zur Kenntnis bringen oder vielmehr dem Vorſitzenden der Einkommenſteuerkommiſſion, damit er dieſe Sache unterſucht. — Sie wurde alſo einfach mit der Bemerkung abgewieſen: es hat keinen 3weck, daß wir dies aufnehmen, du kommſt doch nicht herunter. Damit kam dieſelbe nach Hauſe. Ich werde jetzt die Reklamation und Beſchwerde ſchriftlich nachholen. Stadtv. Dr. Crüger (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, mein Bemerkung zur Geſchäfts⸗ ordnung bezieht ſich auf den Antrag betr. Wert⸗ zuwachsſteuer. 202 — Der Herr Antragſteller hat mit erfreulicher Offenheit die Gründe zu erkennen gegeben, aus denen er hier mit dem Antrage hervorgetreten iſt. Eine Begründung einer Ver⸗ tagung iſt ja nach der Geſchäftsordnung nicht ſtatt⸗ haft; aber ſo weit darf ich mich wohl äußern, daß es nach der Begründung des Antrags im Intereſſe der Fraktionen liegt, erſt zu dieſem Antrage Stellung zu nehmen. Infolgedeſſen beantrage ich die Ver⸗ tagung des Antrags. „ 4 Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, der Antrag auf Vertagung iſt meiner Meinung nach geſchäftsordnungsmäßig unzuläſſig. Es handelt ſich nicht um einen ſelbſtändigen, ſondern um einen zu einer beſtimmten Etats⸗ poſition geſtellten Antrag. (Zurufe bei den Liberalen: Zu welcher?) — Zu Kapitel XV. (Heiterkeit.) Sie können die Vertagung nur dann beantragen, wenn Sie bereit ſind, gleichzeitig auch die Etats⸗ beratung zu vertagen. Stadtv. Holz (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich bin der Meinung, daß die Auffaſſung des Herrn Kollegen Hirſch unrichtig iſt. Herr Kollege Hirſch würde zu beweiſen haben, daß der Antrag ſeiner Fraktion Vorbedingung für die Genehmigung des Etats iſt. (Sehr richtig!) Nach meinem Dafürhalten iſt dieſer Beweis nicht einmal verſucht worden. Der Antrag hängt gar nicht mit dem Etat zuſammen. Solange dieſer Beweis nicht erbracht worden iſt, iſt der Antr. g des Kollegen Dr. Crüger gerechtfertigt. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich muß bei meiner Auffaſſung beharren. Herr Kollege Holz behauptet einfach, ohne den Beweis dafür anzutreten, ich müßte den Beweis erbringen, daß die Genehmigung des Etats ohne den Antrag nicht möglich iſt. Meine Herren, ich behaupte das vor⸗ läufig. Meine Freunde — das kann ich ruhig er⸗ klären — würden den Etat ohne unſern Antrag nicht genehmigen, und ich nehme an, daß die große Mehrheit der Verſammlung ihn auch nicht ge⸗ nehmigen würde. (Heiterkeit.) — Sie lachen darüber, mit vollem Recht; denn was ich ausgeführt habe, ſteht genau auf der Höhe wie die Ausführungen des Herrn Kollegen Holz. (Widerſpruch bei den Liberalen.) Meine Herren, Gründe haben Sie für die Vertagung nicht angeführt. Aber es iſt ganz ein⸗ leuchtend, daß Sie ſich ſcheuen, nachdem Sie im Wahlkampfe für die Wertzuwachsſteuer eingetreten ſind, jetzt Farbe bekennen. (Rufe: Geſchäftsordnung!) Weil Sie ſich ſcheuen, darum legen Sie die Geſchäfts⸗ ordnung in Ihrem Sinne aus. Im übrigen, ſollten Sie auf Ihrer Anſicht beharren, ſo beantrage ich zunächſt über den Antrag auf Vertagung namentliche Abſtimmung, und ick behalte mir weiter vor — da Sie ja ſo viel Wert auf die richtige Anwendung der Geſchäftsordnung legen —, von dem § 18 Gebrauch zu machen und für jede einzelne Etatspoſition des Kapitel X getrennte Abſtimmung, event. auch überall nament⸗ liche Abſtimmung zu beantragen. (Heiterkeit und Rufe: Obſtruktion!)