203 Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, ich habe dem Herrn Antragſteller geſagt, daß ich den Antrag als zu Kapitel XV geſtellt nur dann von Kapitel XV trennen kann, wenn der Antragſteller damit einverſtanden iſt, ihn geſondert zu behandeln. Nun will ich allerdings darauf aufmerkſam machen, daß durch die Vertagung an dem Etat ſelber nichts geändert wird. 1. (Sehr richtig!) Sie haben nicht die Einſtellung einer beſtimmten Summe beantragt. Der Antrag würde nur eine Reſolution zu dem Etat bedeuten. Ich gebe den Antragſtellern anheim, ob ſie ſich nicht, um zu einer gründlichen Verhandlung dieſer prinzipiellen Frage zu gelangen, dem Antrag auf Vertagung anſchließen wollen. Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Geſchäftsord⸗ nung): Im weſentlichen kann ich mich durchaus der eben abgegebenen Erklärung des Herrn Vorſtehers anſchließen, glaube allerdings nicht, daß die Antrag⸗ ſteller dieſen Weg beſchreiten werden. Ich möchte den Herren gegenüber aber doch betonen, daß es ein Entgegenkommen der Majorität der Verſamm⸗ lung iſt, wenn ſie eine Vertagung dieſes Antrags beſchließt. Es iſt ein Entgegenkommen, wenn man nicht den Antrag ablehnt, ſondern ihn in einer anderen Sitzung behandeln will. Wir ſcheuen uns in keiner Weiſe — wenigſtens kann ich das von meinen Freunden ſagen — vor einer Beſprechung des Antrags. (Sehr richtig!) Wir halten ihn nur für ungeeignet, heute bei der Etatsberatung, wo wir andere wichtige Sachen zu erledigen und den Etat fertig zu ſtellen haben, behandelt zu werden. Wenn der Antrag im April beraten werden ſoll, dann werden die Freunde des Herrn Dr. Borchardt und des Herrn Hirſch, glaube ich, gar keine Bedenken gegen die Zurückſtellung haben können. Ich möchte alſo den Herren empfeh⸗ len, den Antrag zurückzuziehen und ihn als beſonderen Antrag dem Herrn Vorſteher zu übergeben; (ſehr richtig!) dann würde er auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung kommen. Wenn nicht, dann würde ich es allerdings für richtig halten, entweder unſerer⸗ ſeits die Vertagung zu beſchließen oder — wenn das formell bedenklich iſt, und das ſcheint mir die Anſicht des Herrn Vorſtehers zu ſein —, daß wir heute mit einer beſonderen Begründung den Antrag ablehnen und den Herren anheim geben, ihn neu einzubringen. Dann würde allerdings die ate erſt auf die zweitnächſte Sitzung kommen önnen. Vorſteher Kaufmann: Ich gebe ſofort zur Geſchäftsordnung weiter das Wort. Ich möchte Ihnen nur vorher den betreffenden Paragraphen der Geſchäftsordnung, § 44, vorleſen; er Aef Anträge auf Vertagung oder Schluß der Beratung bedürfen der Unterſtützung von 10 Mitgliedern. Über dieſelben wird ſofort ohne weitere Begründung oder Beſprechung abgeſtimmt. Nun gehe ich aber hierüber hinaus und laſſe die Geſchäftsordnungsdebatten ruhig zu, wenn ſich die Herren nicht zur Sache ſelber äußern. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, es handelt ſich jetzt nicht mehr um den § 44, ſondern um die Frage,⸗dießdurchfdieß Antragſteller in die Debatte geworfen worden iſt.⸗ Es beſtehen Meinungsverſchiedenheiten zwiſchen uns darüber, ob es überhaupt geſtattet iſt, einen Vertagungs⸗ antrag über einen zu einer beſtimmten Vorlage geſtellten Antrag einzubringen oder nicht. Wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß ein ſolcher Antrag unzuläſſig iſt. Nun hat der Herr Vorſteher dankens⸗ werterweiſe den Herren gezeigt, welchen Weg ſie beſchreiten können. Der Herr Vorſteher und Herr Stadtv. Dr. Stadthagen, der hier dem Entgegen⸗ kommen der „großen Mehrheit der Verſammlung“ namens ſeiner kleinen Partei Ausdruck gegeben hat, (Heiterkeit.) — dieſe beiden Herren haben uns erklärt, daß ſie bereit ſeien, den Antrag gründlich zu beraten. Wir unſererſeits würden uns natürlich damit einverſtanden erklären, daß der Antrag heute zurückgezogen und als Initiativantrag von uns eingebracht wird, (ſehr gut!) aber, meine Herren, nur unter einer Vorausſetzung: nämlich daß Sie den Vertagungsantrag zurück⸗ ziehen und damit dokumentieren, daß Sie nicht auf dem Standpunkt ſtehen, daß Anträge, die zu einer Vorlage geſtellt ſind, vertagt werden können, ohne daß die Vorlage ſelbſt vertagt wird. Dann iſt der Streit aus der Welt geſchafft. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Ich gebe zur Geſchäftsordnung die Erklärung ab, daß wir unſeren Vertagungsantrag zurückziehen. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich kann namens der Antragſteller dann erklären, daß wir unſeren Antrag für heute zurückziehen. Vorſteher Kaufmann: Ich werde den An⸗ trag als eingebracht anſehen und auf die Tages⸗ ordnung der nächſten Sitzung ſetzen. — Damit iſt die Verſammlung einverſtanden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel Xv, Gemeindeſteuern, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen Anderungen feſt⸗ geſtellt. Die Verſammlung beſchließt bezüglich der Erhebung der Gemeindeſteuern mit großer Mehr⸗ heit nach den vom Berichterſtatter vorgetragenen Anträgen des Etatsausſchuſſes zu a bis g.) Wir kommen zum Sonderetat Nr. 5. Gasanſtalten. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, der Gasanſtaltsetat hat den Etatsaus⸗ ſchuß in ſehr eingehender Weiſe beſchäftigt. Trotz⸗ dem aber iſt irgend eine nennenswerte Anderung an ihm nicht vorgenommen worden. Es iſt nur eine Poſition vom Etatsausſchuß, und zwar in Übereinſtimmung mit dem Magiſtrate, herabgeſetzt worden: das iſt die Ausgabe für Kohlen, und zwar herabgeſetzt um 25000 ℳ. Wir glaubten ſo vor⸗ gehen zu können, weil wir aus den Erklärungen des Magiſtratsvertreters entnahmen, daß noch nicht die geſamte erforderliche Kohlenmenge abge⸗ ſchloſſen iſt, und daß zu hoffen ſteht, daß bei der ſinkenden Konjunktur auch die Kohlenpreiſe ſich ſo weit ermäßigen werden, daß wir bei dem noch zu kaufenden Quantum die Summe von 25000 ℳ)