Bei dem oben angegebenen gegen den fachen Grunde, weil mir daran Angeklagten D. erwieſenen Sachverhalt kann es dagegen nicht zweifelhaft erſcheinen, daß ein Vergehen gegen § 153 Reichsgewerbe⸗ ordnung bei ihm vorliegt; denn ſeine An⸗ griffe gegen den arbeitswilligen Zeugen H., demzufolge deſſen Mitfahrer S. aus Furcht die Flucht ergriff, enthalten offenbar Ehr⸗ verletzung und körperliche Zwangseinwir⸗ kungen und entſprangen dem Motiv und Zweck, H. und S. zur Niederlegung der Arbeit zu veranlaſſen und den der Erlangung gün⸗ ſtiger Lohnverhältniſſe dienenden Beſtre⸗ bungen der Gruppe der Angeklagten ſich anzuſchließen. Aus dieſen Gründen iſt der eine freigeſprochen und der andere, der die Roheit verübt hat, zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Das iſt alles! Das ſt der einzige ſchlimme Fall, der vorgekommen iſt! Alle anderen angeblichen Fälle ſind und bleiben, und wenn es noch ſo oft wiederholt wird, und wenn die ganze Stadtverordnetenverſammlung das wieder⸗ holt, nichts weiter als leere Behauptungen! Ich möchte den Herrn Oberbürgermeiſter fragen: halten Sie nach der Feſtſtellung des Gerichts, wonach der Wagen im Sande feſtgefahren iſt, es noch aufrecht, daß der Wagen umgeworfen iſt? (Stadtv. Holz: Ganz unerheblich!) — Na natürlich, Sie werden Ihrem lieben Ober⸗ bürgermeiſter nicht wehe tun! — (Große Heiterkeit.) Ich frage den Herrn Oberbürgermeiſter, ob er die e Behauptungen noch aufrecht erhält? Herr Oberbürgermeiſter, das iſt ja auch ver⸗ ſtändlich, daß Sie von dieſem Urteil nichts gewußt haben. Die Herren, die Sie informiert haben, haben Ihnen dieſes Urteil, obgleich der eine Ange⸗ klagte zu einem Monat Gefängnis verurteilt iſt, nicht geſchickt, weil daraus zugleich hervorgeht, daß die ganze Geſchichte mit dem Wagen tatſächlich ein Ammen märchen iſt. Es bleibt dabei. Ich frage den Herrn Oberbürgermeiſter weiter: wo hat ſich denn der Fallereignet, daß auf die vorbeifahrenden Kut⸗ ſcher Ziegelſteine von Bauten ge⸗ worfen ſind? Solcher Fall iſt überhaupt nicht vorgekommen. Es iſt nicht eine einzige An⸗ klage deswegen erhoben worden! Alſogerade die ſchlimmſten Fälle, die der Herr Oberbürgermeiſter behauptet hat, haben ſich gar nicht ereignet. Der Herr Oberbürgermeiſter ſagte, ich hätte die Behauptung aufgeſtellt, nichts von ſeinen An⸗ gaben ſei wahr. Das ſtimmt nicht. Ich habe den ſtenographiſchen Bericht vom 15. Mai hier; ich habe geſagt: 2 4 Es ſoll erſt einmal bewieſen werden, daß auch nur ein einziger Fall davon wahr iſt. Ich freue mich darüber, daß Strafanzeige erſtattet worden iſt. Die gerichtliche Ver⸗ handlung wird ja hoffentlich Klarheit ſchaffen. Ich habe alſo ausdrücklich geſagt: wir wollen erſt den Beweis abwarten. Würde der Herr Ober⸗ bürgermeiſter auch dann am 15. Mai einen ſolchen Ton angeſchlagen haben, wenn mein Material damals bereits vorgelegen hätte? Ich bezweifle das. Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt, ich hätte bereits drei Fälle von Verurteilungen zugegeben. Ich habe ſogar vie Fälle zugegeben, aus dem ein⸗ 214 gelegen iſt, voll⸗ kommene Klarheit zu ſchaffen! 1 Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt wieder, ſein Material ſtamme aus einwandfreier Quelle. Wie einwandfrei die Quelle iſt, ſehen Sie daraus, daß die Direltion ihm gerade das verſchweigt, was für ſie ungünſtig iſt, woraus hervorgeht, daß ſie den Herrn Oberbürgermeiſter falſch unterrichtet hat. Nein, das Material iſt nicht aus einwandsfreier Quelle, ſondern wiederum einſeitig von der Direk⸗ tion. Und, meine Herren, eben ſo einſeitig war auch das vorige Material des Herrn Oberbürgermeiſters. Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt, ich ſei nicht imſtande, zu beweiſen, daß der Magiſtrat parteiiſch vorgehe; er habe ſich ſo informiert, wie er ſich nur hätte informieren können. Das hat der Magiſtrat nicht getan; er hat ſich bei der Direktion informiert und keinen einzigen der dabei beteiligten Arbeiter befragt, ſich weder an die Organiſation gewandt, noch an einen der beteiligten Arbeiter, ſondern was die Direktion geſagt hat, hat der Herr Ober⸗ bürgermeiſter als bare Münze hingenommen und dann die poſitive Behauptung aufgeſtellt: Man hat von den Fällen elf der ſchlimmſten Art herausgegriffen. Mir liegen vor die Namen der Antragſteller, der Angeklagten, der Zeugen, und was ſie im großen ganzen verübt haben. Sodann fuhr er fort: Das Gericht wird darüber abzuurteilen haben, ſodaß die Buben, die hier gegen ihre eigenen Berufsgenoſſen derartig roh vorgegangen ſind, hoffentlich ihre verdiente Strafe erhalten werden. Alſo: es liegen Anzeigen vor von der beteiligten Direktion, und der Herr Oberbürgermeiſter ſtellt ſich hier in öffentlicher Verſammlung hin und ſpricht von Buben und drohenden Angriffen gegen ihre Berufsgenoſſen. Meine Herren, es kann jedem von Ihnen paſſieren, daß Sie uner Anklage geſtellt werden; ich wünſche Ihnen das von Herzen; (Heiterkeit) ich möchte dann mal ſehen, wenn Sie unſchuldig ſind und reigeſprochen werden, und es hätte vorher der Juſtizminiſter ſich im Parlament hingeſtellt und geſagt: es ſind Buben, die das getan haben — würden Sie ſich das gefallen laſſen? (Rufe: Nein!) 2 — Nein, da würden Sie Proteſt dagegen erheben. Aber hier, wo es ſich um Müllkutſcher handelt, da können Sie ſich ſo etwas erlauben. (Zuruf: Unbewieſene Behauptung!) — Unbewieſen ſind alle Behauptungen, die vom Herrn Oberbürgermeiſter gekommen ſind! Wenn ſchon Herr Kollege Schwarz zu der Überzeugung kommt, daß die Behauptungen unbewieſen ſind, — (Stadtv. Schwarz: Das war ich nicht! — Große Heiterkeit.) Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt weiter — — (Rufe: Schluß!) — Schluß? Erſt wollen Sie von mir etwas vor⸗ geleſen haben, und dann Schluß? Nein, jetzt halten Sie nur noch eine Weile aus! (Heiterkeit.) Der Herr Oberbürgermeiſter hat ferner Kritik daran geübt, daß Herr Kollege Gebert ſich in die ganze Angelegenheit eingemiſcht habe. Er behauptet heute, daß er Herrn Gebert daraus keinen Vorwurf gemacht hat. Das ſtimmt auch nicht, ſondern der Herr Oberbürgermeiſter hat ausdrücklich geſagt,