———218. —— vorher beſprochen haben, ehe Schluß der Debatte beantragt wurde. Vorſteher Kaufmann: Die Sache iſt erledigt. Es ſteht feſt, daß im Saale außer den drei betei⸗ ligten Herren niemand davon Kenntnis gehabt hat, daß eine Vertauſchung der Plätze auf der Redner⸗ liſte zwiſchen den beiden Herren vereinbart worden war. Ich muß es zurückweiſen, daß irgend ein Mitglied der Verſammlung etwa nicht in ſo kulan⸗ ter Weiſe verfahren wäre, wie es ſonſt der Fall geweſen iſt. Im übrigen weiſe ich es auch zurück, daß es Uſus ſein ſoll, daß zwiſchen den Parteien hier im Saale verhande t wird, ob Schluß zu beantragen iſt oder nicht. Der Schluß iſt herbeigeführt. (Sonderetat Nr. 9 Müllbeſeitigung, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den von dem Berichterſtatter vorgetragenen Anderungen feſtgeſtellt.) Wir kommen zu Kapitel 1. Allgemeine Berwaltung. Vor dem Herrn Berichterſtatter wünſcht Herr 2t Matting zu einer Erklärung das ort. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, als wir am 11. d. Mts., auf die Anfrage des Herrn Stadtv. Otto über die Frage der Reviſion des Normaletats ſprachen, ſtellte ich bereits in Ausſicht, wenn auch nicht in dem Etatsausſchuß, ſo doch jedenfalls bis zur Plenarſitzung vor der Beratung des Kap. I eine Erklärung des Magiſtrats hierüber herbeizuführen, und ich bin in der Lage, dieſe Erklärung jetzt abzugeben. Ich hatte bereits mitgeteilt, daß vom Magiſtrat ein Ausſchuß eingeſetzt werden würde. Dieſer Ausſchuß hat in zwei Sitzungen getagt und hat dem Magiſtrat einſtimmig empfohlen, den geſamten Normaletat zum 1. April 1908 unter Feſtlegung einer Dauer von 5 Jahren zu revidieren, und der Magiſtrat hat am 20. d. Mts. beſchloſſen: „den Vorſchlägen des Ausſchuſſes beizutreten und ohne weitere Verzögerung in die Reviſion des Normal⸗ etats per 1. April 1908 in ſeinem ganzen Umfange einzutreten unter Feſtlegung einer fünfjährigen Giltigkeit desſelben. Nur inſoweit zufolge aus⸗ drücklicher Beſtimmung des Normaletats die ſtaat⸗ lichen Grundſätze unverändert zur Anwendung zu kommen haben, iſt von einer Anderung zur Zeit Abſtand zu nehmen. Bis auf weiteres ſind die Teuerungszulagen unter Vorbehalt der ſpäteren Verrechnung weiter zu zahlen.“ Ich möchte bei dieſer Gelegenheit gleich den Antrag ſtellen, daß Sie beſchließen, den Magiſtrat zu bevollmächtigen, aus der zur Verfügung ſtehenden Summe in Tit. 15 des Kap. 1 die Teuerungs⸗ zulage vorläufig weiter zu zahlen vorbehaltlich ſpäterer Verrechnung auf die Poſition. Ich kann bei dieſer Gelegenheit allerdings nicht verſchweigen, was übrigens ſchon am 11. März hier kein Geheimnis mehr war, daß die Frage eine außerordentlich ſchwierige war und auch heute noch iſt. Der Ausſchuß ſowohl wie der Magiſtrat haben der Erkenntnis dieſer Schwierigkeiten aber ausſchlaggebend oder wenigſtens weſentlich mit⸗ beſtimmend die Erwägung gegenübergeſtellt, daß, da nun einmal die Summe von einer Million für die Zwecke der Reviſion des Normaletats in den Etat eingeſtellt worden iſt, bei allen Beteiligten Hoffnungen auf dieſe Reviſion erweckt worden ſind, die nicht enttäuſcht werden ſollten. Der Magiſtrat ging von der Vorausſetzung aus, daß er ſich mit der Stadtverordnetenverſammlung in dieſer Hinſicht begegnen würde, und hat dem auch bei Ihnen vorausgeſetzten Wunſche, wenn irgend möglich in eine Reviſion des Normaletats ein⸗ zutreten, durch ſeinen Beſchluß, wenn ich mich ſo ausdrücken ſoll, zuvorkommen wollen. Es iſt ja neulich von Herrn Stadtv. Otto ſchon darauf hin⸗ gewieſen worden, daß, was die Beſoldung der Oberlehrer und der Lehrer anbetrifft, außerordent⸗ lich ſchwierige Verhältniſſe beſtehen. Die Frage der Reviſion des ſtaatlichen Normaletats der Ober⸗ lehrer iſt, wie es ſcheint, heute noch vollſtändig ungeklärt. Ob dem Wunſche der Oberlehrer, mit den Richtern gleichgeſtellt zu werden, Folge ge⸗ geben werden wird, und in welchem Maße dann etwa die Erhöhungen, die für die Richter eingetreten ſind, gleichzeitig auch für die Oberlehrer in Wirk⸗ ſamkeit treten werden, iſt nach meinen Infor⸗ mationen bisher noch in keiner Weiſe ſicher zu beantworten. Daß das Lehrerbeſoldungsgeſetz einer Reviſion unterzogen werden ſoll, iſt ja be⸗ kannt, und es iſt mit Sicherheit anzunehmen, daß da nicht unweſentliche neue Grundſätze feſtgelegt werden. Es iſt deshalb zum mindeſten mit der Möglichkeit zu rechnen, daß, wenn wir den Normal⸗ etat der Lehrer revidieren, unſere Beſchlüſſe bei der Beſtätigung durch die Aufſichtsbehörde auf Bedenken ſtoßen werden, wenn nämlich die Auf⸗ ſichtsbehörde davon ausgeht, daß dieſe neuen Grundſätze hinſichtlich des Lehrerbeſoldungsgeſetzes zur Anwendung gelangen ſollen, die wir dann vielleicht bei unſerer Reviſion noch nicht haben berückſichtigen können. Was die Normaletats der Beamten anbetrifft, ſo ſind auch da nicht unbeträchtliche, wenn auch, wie es ſcheint, nicht ganz ſo ſchwierige Verhältniſſe zu berückſichtigen. Zunächſt iſt ja bekannt, daß der Staat damit umgeht, eine andere Klaſſifizierung der Beamten eintreten zu laſſen. Wenn es auch nicht wahrſcheinlich iſt, daß gerade dieſe ſtaatliche Maßregel eine Rückwirkung auf die ſtädtiſchen Normaletats ausüben wird, ſo iſt doch mit der Möglichteit auch hier zu rechnen. Die Frage der Wohnungsgeldzuſchüſſe iſt noch vollſtändig im Fluß. Es iſt nach dieſer Richtung hin auch eine Rückwirkung auf die ſtädtiſchen Etats möglich, ja ſogar zu erwarten. Neuerdings iſt mir — das iſt noch nicht einmal im Magiſtrat und im Ausſchuß bekannt geworden — mitgeteilt worden, daß der Unterſtaatsſekretänu Twele vom Reichs⸗ ſchatzamt in einer Verhandlung des Reichtstags die Erklärung abgegeben hat, daß an einem Ge⸗ ſetze gearbeitet werde, welches eine anderweite Anrechnung der Dienſtjahre der Militäranwärter auf ihre Dienſtzeit beabſichtigt. Wenn das ge⸗ ſchehen ſollte, ſo würde das aller Wahrſcheinlich⸗ keit nach einen tiefen Eingriff in die Anſtellungs⸗ verhältniſſe unſerer Militäranwärter bedeuten und einen erheblichen Einfluß auf den Normaletat ausüben. Eine ſehr ſchwierige Situation entſteht durch die Frage: welche Wirkung wird im Laufe der nächſten fünfjährigen Reviſionsperiode der Weg⸗