fall der Steuerprivilegien auf den Normaletat ausüben? Es iſt heute noch nicht einmal bekannt, ob ein ſolcher Wegfall eintreten wird, in welchem Umfange er eintreten wird, das heißt; auf welche Beamte er ſich erſtrecken wird, ob nur auf die ſtaatlichen oder auch auf die ſtädtiſchen Beamten, und für den Fall, daß er eintritt, in welchem Maße das geſchehen wird. Auch das iſt unbekannt, ob dann ein voller Wegfall ſtattfinden wird oder nur gewiſſe Modifikationen platzgreifen werden. Vor allen Dingen iſt vollſtändig unbekannt der Zeit⸗ punkt, zu dem eventuell der Wegfall zu erwarten iſt. Nun ſind ja bekanntlich die Steuerprivilegien ſehr verſchieden geſtaltet; die Lehrer haben andere Steuerprivilegien als die Beamten. Auch nach dieſer Richtung hin würden möglicherweiſe nachher Komplikationen eintreten. Der Magiſtrat hat — das will ich hier gleich erklären —, dem Ausſchuß⸗ beſchluſſe folgend, ſich auf den Standpunkt geſtellt, bei der jetzigen Reviſion auf den angekündigten Wegfall der Privilegien, deſſen Umfang und Wir⸗ kung ſowohl wie Eintrittspunkt zur Zeit unbekannt ſind, keinerlei Rückſicht zu nehmen. Sollten im Laufe der Reviſionsperiode infolge der bezüglichen geſetzlichen Beſtimmungen den Beteiligten neue Steuerleiſtungen auferlegt werden, ſo wird deren Rückerſtattung, eventuell nach einem beſonders feſtzulegenden Tarif, in Ausſicht zu nehmen ſein. Dieſen Schwierigkeiten gegenüber wurde nun die Frage erörtert, ob man vielleicht, unter Aus⸗ ſchaltung der Reviſion des Normaletats der Beamten und der Lehrer, ſich zunächſt darauf beſchränken ſollte, lediglich den Normaletat der Arbeiter zu revidieren, der ja von allen dieſen Fragen nicht betroffen wird. Bei der Erwägung ſtellte ſich aber heraus, daß die derzeitigen gewerblichen und wirt⸗ ſchaftlichen Verhältniſſe gerade nach dieſer Richtung hin Ausnahmemaßnahmen nicht zu empfehlen ſchienen, ſodaß es nicht für günſtig erachtet wurde, gerade den Normaletat der Arbeiter jetzt herauszunehmen und beſonders zu revidieren. Alle dieſe Erwägungen brachten dann ſchließ⸗ lich doch den Beſchluß zuſtande, eine vollſtändige Reviſion nach den Grundſätzen, die ich Ihnen mitgeteilt habe, zu beſchließen. Daß außerordent⸗ liche Schwierigkeiten dieſer Reviſion entgegen⸗ ſtehen, werden Sie anerkennen. Ob das Ergebnis der Arbeiten nach allen Ritchungen hin wird be⸗ friedigen können, vermag ich im Augenblick nicht zu verſprechen noch auch nur in Ausſicht zu ſtellen. Bemerken will ich noch, was unter denjenigen Normaletats gemeint iſt, für die zufolge aus⸗ drücklicher Beſtimmung die ſtaatlichen Geſetze un⸗ verändert anzuwenden ſind. Das ſind die Normal⸗ etats derjenigen Lehrer und Beamten der Kunſt⸗ gewerbe⸗ und Handwerkerſchule, für die der Miniſter, der zu der Beſoldung Beiträge zahlt, Grundſätze aufgeſtellt hat, die wir durch ein be⸗ ſonderes Abkommen als für die Beſoldung der Lehrer und Beamten an unſerer Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule verbindlich anerkannt haben, ſodaß wir außerſtande ſind, an dieſen Grundſätzen etwas zu ändern, es ſei denn, daß wir bereit wären, etwaige über dieſe Grundſätze hinausgehende Be⸗ träge auf ſtädtiſche Fonds zu übernehmen, was wahrſcheinlich nicht beabſichtigt wird. Bemerken will ich ſchließlich noch, daß neuer⸗ dings bekannt geworden iſt, daß ſowohl die Stadt Schöneberg in Ausſicht genommen hat, nach der Reviſion im Reiche und Staate in eine Reviſion 219 ihres Normaletats einzutreten, als daß auch, wie heute in den Zeitungen ſteht, die Gemeinde Lichten⸗ berg beſchloſſen hat, in den Etat des laufenden Jahres zwar eine Summe — wenn ich nicht irre, einige 26 000 ¾ — zum Zwecke der Reviſion des Normaletats einzuſtellen, die Reviſion aber ſelbſt ſo weit zu verſchieben, bis im Reiche und Staate die Reviſion perfekt geworden ſei. Auch aus dieſem Unſtande, daß wahrſcheinlich nicht nur dieſe beiden, ſondern auch noch andere Vorortgemeinden un⸗ mittelbar hinter uns ihre Normaletats revidieren werden, ergeben ſich einige Bedenken. Aber auch dic werden wir aus den bereits vorhin mitgeteilten Erwägungen in den Kauf zu nehmen uns nicht ſcheuen. Berichterſtatter Stadty. Otto: Meine Herren, geſtatten Sie mir gleich im Anfang einige Be⸗ merkungen zu der Erklärung, die der Herr Bürger⸗ meiſter eben abgegeben hat! Ich wäre im Laufe meiner Berichterſtattung ſo wie ſo auf die Poſition „1 Million Mark für die Reviſion des Normal⸗ etats“ eingegangen. Ich glaube alſo, auch als Berichterſtatter ein Recht zu haben, jetzt einige Bemerkungen zu machen. Die Stadtverordnetenverſammlung befindet ſich gegenüber dieſer Erklärung des Herrn Bürger⸗ meiſters in einer eigentümlichen Lage. (Sehr richtig!) Zum größten Teile hatte die Erklärung nur informatoriſche Bedeutung. In einem weſentlichen Punkte aber müſſen wir ſie — ich habe ſie ſo auf⸗ gefaßt — als eine ungedruckte Magiſtratsvorlage anſehen; denn der Herr Bürgermeiſter hat aus⸗ drücklich in ſeinen Ausführungen geſagt, er er⸗ ſuche die Verſammlung, heute zu beſchließen, die bisher gewährte Teuerungszulage in der bisherigen Höhe weiter zu gewähren. Das iſt eine Magiſtrats⸗ vorlage, die uns in eine gewiſſe Zwangslage verſetzt. (Sehr richtig!) Ich glaube kaum, daß das Plenum der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung im Augenblick geneigt ſein dürfte, dieſer Magiſtratsvorlage ohne weiteres beizutreten, (ſehr richtig!) da wir uns dann in eine unabänderliche Lage be⸗ geben. So dankenswert die ausführlichen Mit⸗ teilungen des Herrn Bürgermeiſters waren, und ſo objektin er die großen Schwierigkeiten, die der Durchführung des Magiſtratsbeſchluſſes, in eine Reviſion ſämtlicher Normaletats einzutreten, ent⸗ gegenſtehen, behandelt hat, ſo hat er uns über einen ſehr wichtigen Punkt keinerlei Mitteilung gemacht, und das iſt der Punkt: zu welchem Zeit⸗ punkt dürfen wir der Magiſtratsvorlage betreffend Reviſion des Normaletats entgegenſehen? (Sehr richtig!) Ich würde mich nicht wundern, wenn der Herr Bürgermeiſter ſagte: „Ja, meine Herren, dieſen Zeitpunkt kann ich Ihnen in dieſem Augenblick auch nicht einmal andeutungsweiſe angeben.“ Ich würde das durchaus verſtehen. Aber aus dieſer Auskunft ergibt ſich dann die weitere Schwierigkeit für unſere Stellungnahme. Wenn wir damit rechnen müſſen, daß die Vorlage des Magiſtrats ſich vielleicht nicht nur wochen⸗, ſondern ſogar monatelang hinziehen könnte, und wenn wir weiter für uns in Anſpruch nehmen müſſen und gewiß auch dürfen, daß wir unſererſeits dieſe außerordentlich weittragende und ſchwierige Vor⸗