einheitlichen Geſichtspunkten in den Gebietsteilen ſtattfinden, die der Bebauung noch nicht erſchloſſen ſind, und es müſſen Veränderungen in den alten Teilen von Berlin ſelber getroffen werden, um Ver⸗ kehrsverbeſſerungen zu ſchaffen zwiſchen dieſen und den Vororten. Für dieſen generellen Bebauungsplan iſt ein Wettbewerb ausgeſchrieben worden, und die Bedin⸗ gungen für dieſen Wettbewerb ſind eben diejenigen, die notwendig ſind, um einen ſolchen Bebauungsplan wirtſam für Millionen von Einwohnern zu geſtalten⸗ Es wird in demſelben darauf ankommen, die Be⸗ dingungen für einen befriedigenden Wohnhausbau zu ſchaffen, der allen ſozialen Schichten in gleicher Weiſe zu gute kommt, Es wird auf eine zweckmäßige Anſiedlung von Klein⸗ und Großgewerbe bedacht genommen werden müſſen, damit Fabriken nicht ſtörend in Wohnhausquartieren gebaut werden. Es wird, was ein weſentlicher Punkt iſt, ein ausge⸗ dehnter Wald⸗ und Wieſengürtel freigehalten werden müſſen mit den nötigen Promenaden, Turnplätzen, Spielplätzen und Arbeitergärten. Der Fiskus wird natürlich, um dies zu ermöglichen, Opfer bringen und die großen Waldbeſtände erhalten müſſen und ſie nicht in lukrativer Weiſe der Bebauung erſchließen. Es müſſen ferner Vorherbeſtimmungen von Plätzen für öffentliche Bauten getroffen werden; denn das iſt ein Krebsſchaden für die künſtleriſche Geſtaltung von Berlin geweſen, daß keine geeigneten Bauplätze für unſere öffentlichen Bauten vorhanden waren. In den ſiebziger Jahren hätte ſich aus allen den großen Staatsbauten, die nach den großen Er⸗ eigniſſen gebaut werden mußten, nach einem ein⸗ beitlichen Plane etwas Großartiges ſchaffen laſſen. Leider hat ja auch Bismarck nach der künſtleriſchen Seite verſagt. Ich möchte für eine Plangeſtaltung von Groß⸗ Berlin noch erwähnen, daß alle landſchaftlich hervor⸗ ragenden Punkte der Allgemeinheit erhalten werden müſſen. Auf eine geeignete Dispoſition von Hauptverkehrsſtraßen und die zweckmäßige Hin⸗ einziehung von Waſſerſtraßen muß in dem Plan beſonders Rückſicht genommen werden. Der nach vorſtehenden Geſichtspunkten feſtzu⸗ legende Bebauungsplan, welcher frei von allem Schablonenhaften, nur die notwendigen großen Straßenzüge beſtimmt, und der noch große Flächen von der Bebauung freihält, muß dann für das ganze große Gebiet von Groß⸗Berlin eine geſetzliche Grundlage und das Gerippe bilden für die von den Gemeinden zu Das Ganze ſoll einen großzügigen Organismus dar⸗ ſtellen, der nach volkswirtſchaftlichen, hygieniſchen und äſthetiſchen Rückſichten geordnet worden iſt. Die Mehrheit meiner Fraktionsgenoſſen hat ſich ſympatiſch zu dieſer Vorlage geſtellt, in der Anerkennung der Tatſache, daß hier zum erſtenmale ſich die verſchiedenen Gemeinden zu einer gemein⸗ ſamen Arbeit zuſammenfinden, welche ein ideales Ziel erſtrebt. Ich möchte Sie bitten, der Vorlage möglichſt einmütig zuzuſtimmen. Berlin iſt ſchon vorangegangen und trägt die Hälfte der Koſten dieſer Konkurrenz; Charlottenburg ſoll 21 000 ℳ beitragen, und die anderen Gemeinden folgen mit kleineren Beiträgen nach. Wir, die beiden größten Gemeinden, müſſen mit gutem Beiſpiele voran⸗ gehen. Ich möchte Sie daher bitten, meine Herren,, die Vorlage anzunehmen. 1 (Bravo) entwerfenden Bebauungspläne. 226 (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 5 Für die Veranſtaltung eines Wettbewerbes zur Erlangung eines Grundplanes für die Bebauung von Groß⸗Berlin wird aus laufen⸗ den Mitteln des Jahres 1907 ein Betrag von 21 000 ℳ bewilligt.) 5 Vorſteher⸗Stellvertr. Dr. Hubatſch: Punkt 6 der Tagesordnung: 2 2 724 Borlage betr. umgemeindung der weſtlich des Volksparkgeländes belegenen forſtfiskaliſchen Flächen. — Druckſache 156. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, der Magiſtrat ſchlägt Ihnen in dieſer Vorlage vor, zuzuſtimmen, daß das Waldgebiet, neben unſerem Volksparkgelände in der Jungfern⸗ heide weſtlich gelegen, nach Charlottenburg ein⸗ gemeindet wird. Zu dieſem Zweck fordert er von Ihnen die Bewilligung von 358 300 ℳ zur Ab⸗ löſung der Gemeindezugehörigkeit vom Kreiſe Niederbarnim. Er verlangt außerdem, daß Sie ſich damit einverſtanden erklären, daß dem Forſtfiskus, als dem Beſitzer dieſes Waldſtückes, für die Dauer der forſtwirtſchaftlichen Benutzung des umzuge⸗ meindenden Gebietes die direkten Gemeindeab⸗ gaben nachgelaſſen werden, ferner, daß mit dem Kreiſe Niederbarnim ein Abkommen über die Ein⸗ gemeindung getroffen wird, und endlich, daß die genannte Entſchädigungsſumme zunächſt vorſchuß⸗ weiſe aus dem Ordinarium des künftigen Haupt⸗ etats zu erſtatten iſt. Meine Herren, es wäre mir lieber, wenn ich Ihnen die Vorlage nicht, wie ich es beabſichtige, zu empfehlen brauchte, und wenn der preußiſche Staat wie bisher ſeine Wälder ſelber verwaltete und ſie tadellos und gut als heiliges Beſitztum der Nation bewahrte. (Sehr richtig!) Aber wie Sie aus der Vorlage erſehen, handelt es ſich darum, ob die Gemeinde Spandau oder die Gemeinde Charlottenburg die Eingemeindung vornehmen wird, und da, glaube ich, haben wir gar keine Wahl übrig als zuzuſtimmen. Ich hoffe, daß, wenn die Umgemeindung dieſer Waldfläche einmal erfolgt iſt, möglichſt viel vom Walde dem Volke und der Gemeinde erhalten bleibt. (Bravo!) Ich bitte Sie, die Vorlage zu genehmigen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt einſtimmig nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Einer Eingemeindung des weſtlich des Volksparkgeländes und ſüdlich des Berlin⸗ Spandauer Schiffahrtskanals belegenen, zum Kreiſe Niederbarnim gehörigen Teils des Gutsbezirks Tegeler Forſt nach Charlotten⸗ burg wird zugeſtimmt. Ebenſo erklärt ſich die Stadtverordnetenverſammlung damit einverſtanden, daß das nördlich des Berlin⸗ Spandauer Schiffahrtskanals belegene, zum Kreiſe Niederbarnim gehörige Gelände bis zur künftigen Linienführung des Groß⸗ ſchiffahrtsweges Berlin⸗Stettin nach Char⸗ lottenburg eingemeindet wird. 4