236 (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. andere Teil beſchäftigt ſich mit den Teuerungszu⸗ Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt 1. Der Anmietung der von dem Hausbeſitzer M. Joachimſohn in dem Hauſe Wormſer Straße 6a angebotenen Räume zum Preiſe von 1200 ℳ. jährlich wird zugeſtimmt. 2. Die entſtehenden Koſten für a) innere Einrichtung mit . 2900 ℳ b) Miete auf 1 Jahr mit . 1200 „ zuſammen mit 4100 ℳ ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 18: Vorlage betr. Wahl eines Vorſitzenden für das Gewerbegericht. — Druckſache 192. Stadtv. Otto: Meine Herren, ich ſchlage zur Wahl Herrn Magiſtratsaſſeſſor Dr. Landsberger vor. Borſteher Kaufmann: Meine Herren, die Wahl iſt durch Akklamation zuläſſig. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, lonſtatiere ich, daß die Wahl des Herrn Magiſtratsaſſeſſors Dr. Landsberger erfolgt iſt. — Ein Widerſpruch wird nicht erhoben; die Wahl iſt einſtimmig erfolgt. Punkt 19 Bericht des Ausſchuſſes über die Vorberatung der Frage der Reviſion des Normaletats und der Frage der Gewährung von Teuerungszulagen. Druckſache 193. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Meine Herren, ſeitens des Herrn Vorſtehers wurde in der vorigen Sitzung der Wunſch ausgeſprochen, daß der Aus⸗ ſchuß, den Sie zur Prüfung der Frage der Reviſion des Normaletats und der Weitergewährung von Teuerungszulagen eingeſetzt hatten, ſo bald wie möglich über ſeine Verhandlungen berichte. Wir haben dieſen Wunſch, wie Sie ſehen, erfüllt, indem wir noch in der heutigen Sitzung — alſo in der nächſten Sitzung — Bericht erſtatten. Aber wir glauben doch, betonen zu dürfen, daß die Gründ⸗ lichkeit unſerer Beratungen unter dem Streben nach Schnelligkeit der Berichterſtattung nich! gelitten hat. Es wurden dem Ausſchuſſe in der vorigen Sitzung drei Anträge überwieſen, und zwar: a) den Magiſtrat zu erſuchen, ſpäteſtens im Herbſt eine Vorlage betr. die Beamtengehaltser⸗ höhungen vorzulegen und die Gehaltser⸗ höhungen mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 einzuführen, b) die Teuerungszulagen nach den gleichen Grundſätzen zu bewilligen wie im preußiſchen Staate, c) den Magiſtrat um eine Vorlage zu erſuchen betr. Weitergewährung von Teuerungszu⸗ lagen unter beſonderer Prüfung der Frage der Erhöhung der Teuerungszulagen. Der Antrag b ſcheidet aus, da er von dem An⸗ tragſteller im Ausſchuß ausdrücklich zurückgezogen worden iſt. Die Anträge a und « erledigte der Ausſchuß in den Vorſchlägen, die er heute Ihrer Beſchlußfaſſung unterbreitet. Dieſe Vorſchläge zerfallen in zwei Teile. Der eine Teil beſchäftigt ſich mit der Reviſion des Normaletats, und der lagen. Der Teil, der ſich mit der Reviſion des Normal⸗ etats beſchäftigt, der Teil unter a, lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, ſo bald als mög⸗ lich, ſpäteſtens im Herbſt 1908, eine Vorlage betr. die Reviſion ſämtlicher Gehälter und Löhne vorzulegen und die Erhöhungen mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 ein⸗ zurichten. Im beſonderen wird der Magiſtrat erſucht, auf eine ſchnellere Erreichung der Höchſtgehälter Bedacht zu nehmen und die Frage der Gewährung von Familienzulagen zu prüfen. Der erſte Satz dieſes Ausſchußantrages hat im Ausſchuß nur eine ſehr geringe Debatte hervor⸗ gerufen. Der Ausſchuß war ſich von vornherein darüber einig, den Magiſtrat zu erſuchen, ſo bald wie möglich, ſpäteſtens aber zum Herbſt, eine Vor⸗ lage, den Normaletat betreffend, vorzulegen. Sei⸗ tens des Magiſtrats ſowohl wie des Ausſchuſſes ſind dabei in Kürze noch einmal die Schwierigkeiten, die der Ausarbeitung einer ſolchen Vorlage entgegen⸗ ſtehen, berührt worden, aber ſie haben nicht ver⸗ mocht, den Ausſchuß von ſeinem Beſchluß abzu⸗ bringen. Ebenſo ſchnell war ſich der Ausſchuß darüber einig, daß dieſer neue Normaletat vom 1. April dieſes Jahres ab in Kraft treten ſoll. Beide Beſchlüſſe wurden einſtimmig gefaßt, und ſie ver⸗ wirklichen ja nur, was der Magiſtrat ſeinerſeits ſchon beſchloſſen hat. Einſtimmig war der Ausſchuß dann noch in der Beſchlußfaſſung über die Frage der ſchnelleren Er⸗ reichung der Höchſtgehälter. Es wurde im Aus⸗ ſchuſſe hervorgehoben und mit Bedauern anerkannt, daß ein großer Teil unſerer ſtädtiſchen Beamten verhältnismäßig ſehr ſpät in den Genuß des Höchſt⸗ gehalts kommt, daß wir Beamtenklaſſen haben, in denen diejenigen Beamten, die das Höchſtgehalt beziehen, in einem überaus verſchwindend kleinen Prozentſatz zu der Geſamtzahl der Beamten dieſer Klaſſen ſtehen, was vornehmlich damit zuſammen⸗ hängt, daß die Beamten vielfach ziemlich ſpät — ich denke hierbei beſonders an die Militäranwärter — in ihre Beſoldungsklaſſe eintreten. Der Aus⸗ ſchuß war übereinſtimmend der Meinung, 4. in dieſen Verhältniſſen nach Möglichkeit Wandel ge⸗ ſchaffen werden müſſe, und auch der Magiſtrat ließ durch ſeinen Vertreter erklären, daß er dieſe Not⸗ wendigkeit ebenfalls anerkennt. Es wurde darauf hingewieſen, daß ſich eine Beſſerung des Zuſtandes erreichen laſſe, wenn man aus den bisher dreijäh⸗ rigen Aufrückungsperioden zweijährige mache. Es wurde natürlich auch betont, daß dieſe radikale Maß⸗ regel weitgehende finanzielle Konſequenzen habe, und es wurde weiter darauf hingewieſen, daß man wenigſtens eine gewiſſe Zahl von Alterszulagen, die am Anfange zu liegen hätten, nicht wie bisher nach drei, ſondern ſchon nach zwei Jahren geben könne. Es wurde freilich auch nicht verſchwiegen, daß dieſe Maßregel beſonders die ſtädtiſchen Be⸗ amten treffe. Bei den Arbeitern ſind zweijährige Aufrückungsfriſten bereits jetzt vorgeſehen, und bei den Oberlehrern und Lehrern erſcheint es überaus zweifelhaft, ob es möglich ſein wird, eine Verkürzung der Dienſtzeit bis zur Erreichung des Höchſtgehalts durchzuführen, da wir in dieſem Punkte wahrſchein⸗ lich von den ſtaatlichen Vorſchriften abhängig ſein werden. Bei den Oberlehrern hilft man ſich ſchon jetzt in der Weiſe, daß man die erſten Zulagen be⸗