deutend höher bemißt als die ſpäteren. Bei den Lehrern iſt aufGrund der Konſtruktion unſeres jetzt gültigen Lehrerbeſoldungsgeſetzes ein derartiger Ausweg nicht möglich, und es wird ſpäterer Be⸗ ſchlußfaſſung vorbehalten bleiben müſſen, wenn für die Beamten eine verkürzte Aufrückungsfriſt vorge⸗ ſehen wird, nach Möglichkeit auch den Lehrern ent⸗ gegenzukommen. Lebhaft umſtritten waren die letzten Worte des Abſatzes a, nämlich: „die Frage der Gewährung von Familienzulagen zu prüfen“. Es ſind einige Herren des Ausſchuſſes mit großem Nachdruck als prinzipielle Gegner dieſer Frage aufgetreten, wäh⸗ rend andere Herren ſich ebenſo grundſätzlich als Freunde einer derartigen Familienzulage bekannten. Die Mehrheit des Ausſchuſſes war der Meinung, daß es nicht angängig ſei, dieſe überaus ſchwierige Frage zur Erledigung zu bringen bei der Bemeſſung der Teuerungszulagen. Es liegen zu wenig prak⸗ tiſche Erfahrungen auf dieſem Gebiete vor, die finanziellen Konſequenzen waren ebenfalls im Augenblick für den Ausſchuß nicht erſichtlich, wohl aber erkannte die Mehrheit des Ausſchuſſes an, daß in der Gewährung einer Familienzulage ein ge⸗ ſunder ſozialer Kern ſtecke. In dieſem Sinne einigte man ſich auf die Faſſung: die Frage der Gewährung von Familienzulagen dem Magiſtrat zur Prüfung beſonders zu empfehlen. Es iſt da⸗ mit keine Verbindlichkeit für den Magiſtrat aus⸗ geſprochen; es iſt vor allem heute noch nicht einmal ſicher, ob wir mit der bewilligten Million in der Lage ſind, Familienzulagen überhaupt noch zu ge⸗ währen. Denn wenn die Reviſion des Normaletats an ſich — wenn ich einmal ſo ſagen darf — bereits die ganze Million verſchlingt, ſo wird natürlich nichts für beſondere Familienzulagen übrig bleiben. Dazu kam, daß man ſich über die Art, wie nun die Familienzulagen zu gewähren wären, im Aus⸗ ſchuſſe zwar unterhalten, aber keineswegs geeinigt. hat. Von einer Seite wurde angeregt, mit jedem Kinde, alſo auch ſchon mit dem erſten, eine Zulage zu gewähren. Von anderer Seite wurde dem gegenübergeſtellt, daß es viel wichtiger ſei, aus⸗ reichende Grundgehälter im allgemeinen zu ge⸗ währen, die die Gründung einer Familie überhaupt erſt ermöglichen, und von dritter Seite wurde ſogar ſo weit gegangen, zu verlangen, daß dieſe Grund⸗ gehälter zugeſchnitten ſein müßten auf eine Fa⸗ milie mit 4 Kindern, und daß man dann erſt daran denken könnte, beſondere Familienzulagen zu ge⸗ währen. — Ich erwähne dieſe Einzelheiten, meine Herren, um Ihnen zu zeigen, daß dieſe Frage einer ſehr eingehenden Debatte noch bedarf, und daß der Ausſchuß nur ganz im allgemeinen dem Magiſtrat eine Anregung hat geben wollen, indem er, wie ich noch einmal hervorhebe, in ſeiner Mehrheit aller⸗ dings anerkennen mußte: ein geſunder ſozialer Kern ſteckt in dieſem Antrage. Damit wäre der Teil der Ausſchußanträge, der ſich mit der Reviſion des Normaletats beſchäftigt, erledigt, und wir kommen nun zu dem Teil, der ſich mit der Regelung der Teuerungszulagen befaßt. Es haben dem Ausſchuß für dieſe Frage verſchiedene Anträge vorgelegen, und bei der Prüfung dieſer Anträge hat ſich herausgeſtellt, daß es ungemein ſchwierig, ja vielleicht ſogar ganz unmöglich iſt, eine Faſſung zu finden, die alle Intereſſenten befriedigt. Zu dieſer allgemeinen Erkenntnis kam noch ein zweiter , nämlich der, daß unſere Teue⸗ rungszulagen, wie ſie bisher beſtanden haben, reine Teuerungszulagen, die beſonders bedürftigen Kreiſen gewährt worden ſind ohne jede ſpätere Verrechnung, ihren Charakter durch die heutige Vor⸗ lage mindeſtens zur Hälfte verlieren, indem ſie jetzt zugleich auch Vorſchußzahlungen für die bevor⸗ ſtehende Reviſion des Normaletats werden. Ich will aber bei dieſer Gelegenheit gleich einem Ge⸗ danken entgegentreten, den man hier anknüpfen könnte, was ich um ſo lieber tue, als mir aus den Kreiſen der beteiligten Beamten dahingehende Be⸗ fürchtungen ſowohl mündlich wie ſchriftlich ge⸗ äußert worden ſind, nämlich dem Gedanken, daß der Antrag bezüglich der Teuerungszulagen, den der Ausſchuß Ihnen heute empfiehlt, nun etwa die Norm für die endgültige Reviſion des Normaletats bedeuten ſolle. Eine derartige Abſicht hat dem Ausſchuſſe durchaus fern gelegen, wie ich hier aus⸗ drücklich hervorhebe, und ich füge an, daß ich die Überzeugung habe, daß die Mehrheit dieſer Ver⸗ ſammlung vor wie nach bereit ſein wird, bei der endgültigen Reviſion des Normaletats, wie von Anfang an beabſichtigt, den Schwerpunkt auf die minderbeſoldeten Klaſſen und nicht auf die höher⸗ beſoldeten zu legen. (Sehr richtig!) Unter der ausdrücklichen Hervorhebung dieſes Ge⸗ ſichtspunktes kann ich Ihnen den vorliegenden Aus⸗ ſchußantrag zu b auf das wärmſte zur Annahme empfehlen, nämlich dem Magiſtrat folgende Rege⸗ lung der Teuerungszulagen zu empfehlen: Bis zum Einkommen von 7500 ℳ ausſchließ⸗ lich wird allen Beamten, Lehrkräften, Privat⸗ bedienſteten und Arbeitern eine Teuerungs⸗ zulage von 7½ des augenblicklichen Jahres⸗ einkommens gewährt, die nicht unter 150 ℳ und nicht über 300 ℳ beträgt, und die auf die ſpätere Gehaltserhöhung anzurechnen iſt. Aus dem vorhin ſtizzierten Charakter der jetzigen Teuerungszulage, nämlich dem Charakter einer Vorſchußzahlung auf zukünftige Gehaltser⸗ höhung, erklärt ſich die Erweiterung in der Ein⸗ kommenshöchſtgrenze bis zu 7500 ℳ ausſchließlich. Der Ausſchuß hat hier Halt gemacht, um die Ma⸗ giſtratsmitglieder — was gewiß nicht als perſönliche Unfreundlichkeit empfunden wird — von der Ge⸗ währung der Teuerungszulagen grundſätzlich aus⸗ zuſchließen. Er hat aber zugleich eine Begrenzung der Teuerungszulagen im Höchſtbetrage von 300 eintreten laſſen, um nicht unbillige Höhen in den Teuerungszulagen in die Erſcheinung treten und damit den Charakter der Teuerungszulagen über⸗ haupt verſchwinden zu laſſen. Er hat aber ebenſo nach unten eine Erhöhung des Einheitsſatzes von 7% % vorgenommen, um allen, die jetzt eine Teue⸗ rungszulage beziehen, mindeſtens die Erhöhung um die Hälfte der bisherigen Teuerungszulagen, alſo von 100 auf 150 ℳ ſicher zu ſtellen. Auf dieſe Weiſe ergibt ſich, daß die Prozentſätze unten zum Teil weſentlich über 10 und 12 noch hinausgehen, oben dagegen auf 4 Prozent zuſammenſchrumpfen. Wir glauben, durch dieſe Regelung ungefähr gerechten und billigen Forderungen entgegenzukommen, und können Ihnen dieſen Ausſchußantrag deshalb nur auf das wärmſte zur Annahme empfehlen. — Ich halte an dieſer Empfehlung auch feſt, nachdem ich einen Artikel in der hieſigen „Neuen Zeit“ vom geſtrigen Tage geleſen habe, der dieſen Antrag des, als Ausſchuſſes allerdings etwas unfreundlich behandelt.