238 Sie finden dann unter « noch den Vorſchlag:) den, wenn man ihnen z. B. von 12 Jahren 6 an⸗ In gleicher Weiſe wie zu b ſollen auch die Teuerungszulagen für Penſionäre und Wit⸗ wen erhöht werden. Meine Herren, ich muß bekennen, daß der Ausſchuß über die Wirkung dieſes ſeines Vorſchlags im ein⸗ zelnen ſich noch nicht vergewiſſern konnte. Dieſer Vorſchlag iſt mehr aus einem natürlichen guten Herzen — wir wollten den Penſionären und Wit⸗ wen, die es nötig haben, unter allen Umſtänden entgegenkommen — herausgewachſen, als auf der Grundlage nüchterner und kalter Prüfung ent⸗ ſtanden. Es könnte alſo ſein, daß gerade gegen dieſen Vorſchlag noch berechtigte Bedenken zu er⸗ heben ſind. Im übrigen aber glaube ich nicht, daß Sie gegen die Ausſchußanträge grundlegende Be⸗ denken erheben können, und ich empfehle Ihnen des⸗ halb, den Ausſchußanträgen in der heutigen Sitzung zuzuſtimmen, damit diejenigen Förderungen in wirtſchaftlicher Beziehung, die dieſe Ausſchußan⸗ träge enthalten, den an ihnen Intereſſierten mög⸗ lichſt bald übermittelt werden können. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, den Beſchlüſſen des Ausſchuſſes zu Nummer a, d. h. was die Frage der Reviſion des Normaletats an⸗ betrifft, habe ich unter Bezugnahme auf meine Er⸗ klärung vom 25. März d. I. grundſätzlich nichts hinzuzufügen. Ich möchte nur noch zu den in dem Antrag a enthaltenen Anregungen des Ausſchuſſes bemerken, daß eine Stellungnahme des Magiſtrats dazu bisher nicht erfolgt iſt, ſodaß die Erklärungen, die von mir im Ausſchuß abgegeben worden ſind, ebenſo perſönlich ſind wie die Erklärung, die ich jetzt abzugeben haben werde. Was die Frage einer ſchnelleren Erreichung des Höchſtgehalts anbetrifft, ſo hat der Referent darauf hingewieſen, daß unter ungünſtigen Verhältniſſen nach der Auffaſſung des Ausſchuſſes insbeſondere die Militäranwärter arbeiten. Ich habe bereits in der vorigen Sitzung und auch im Ausſchuſſe hervor⸗ gehoben, daß in dieſer Beziehung Verhandlungen ſchweben, die möglicherweiſe auch für die Militär⸗ anwärter grundſätzlich ganz neue Unterlagen ſchaffen. Bereits in der Kommiſſion betr. den allgemeinen Penſionsfonds zum Reichshaushalt⸗ etat vom 29. Januar 1908 iſt eine Reſolution ge⸗ faßt worden, wonach im Reichsdienſte ſowie in allen Bundesſtaaten im Staatsdienſte und bei den Kom⸗ munalverbänden allen Militäranwärtern bei der Feſtſetzung ihres Beſoldungsdienſtalters von der Militärdienſtzeit ein entſprechender Teil angerechnet werden ſoll, und wie ich ſchon neulich mitteilte, hat in der Sitzung des Reichstages vom 26. März 1908 Herr Unterſtaatsſekretär Twele ausdrücklich erklärt, daß man in dieſer Frage bereits zu poſitiven Vor⸗ ſchlägen gekommen ſei, welche augenblicklich den anderen Reſſorts des Reiches vorliegen. Der Herr Unterſtaatsſekretär glaubte ſich der Hoffnung hin⸗ geben zu dürfen, daß dieſe Verhandlungen in ab⸗ ſehbarer Zeit zu einem günſtigen Ergebniſſe führen werden. Ich habe ſchon darauf hingewieſen, daß durch dieſe Erklärung für die Reviſion des Etats auch der Beamten Schwierigkeiten entſtehen. Sollte eine Regelung, wie ſie hier angedeutet worden iſt, für Reich, Staat und Kommunalverbände erfolgen, ſo würden ja von vornherein dadurch, daß ein Teil der Militärdienſtzeit angerechnet wird, die Militär⸗ anwärter gar nicht mehr in die Lage kommen, das unterſte Grundgehalt zu beziehen, ſondern ſie wür⸗ rechnet, gleich in die dritte Altersſtufe einrücken und um 6 Jahre in der Erreichung des Höchſtgehalts be⸗ vorteilt ſein. Alle dieſe Fragen ſchweben zurzeit noch, und ich möchte deshalb namens des Magiſtrats ſchon dieſerhalb keine Erklärung abgeben, ob etwa zweijährige Alterszulagen angemeſſen ſein werden. Die Prüfung muß im einzelnen vorbehalten bleiben. Dasſelbe gilt in noch viel höherem Maße von der Frage der Familienzulagen, obgleich ich für meine Perſon und als Dezernent für die Bearbei⸗ tung des Normaletats nicht verſchweigen will, daß es mir außerordentlich angenehm wäre, wenn wenigſtens eine grundſätzliche Richtſchnur nach dieſer Hinſicht für die bevorſtehende Reviſion des Normaletats gegeben wird. Denn es iſt ja ganz zweifellos, daß mit oder ohne Familienzulagen die Ausgeſtaltung der neuen Vorlage, die Sie er⸗ warten, nicht unweſentlich anders ſein wird. Eine Vorlage mit Familienzulagen würde, wenn Sie nachher die Familienzulagen nicht gutheißen, ſo gut wie unbrauchbar ſein, ebenſo wie umgekehrt eine Vorlage ohne Familienzulagen unbrauchbar ſein würde für den Fall, daß Sie nachher Familien⸗ zulagen wünſchen. Was ſodann die Frage der Teuerungszulagen für die Beamten, Lehrer und Arbeiter anbetrifft, die nach dem Vorſchlage des Ausſchuſſes 7%, und zwar nicht unter 150 und nicht über 300 ℳ betragen ſollen, ſo bin ich darüber ebenfalls nicht in der Lage, Erklärungen des Magiſtrats abzugeben. Ich glaube allerdings, daß in dieſem Antrage irgend⸗ welche Schwierigkeiten nicht werden gefunden wer⸗ den können, ſo daß ich hoffe, der Magiſtrat wird dieſem Beſchluſſe des Ausſchuſſes zuſtimmen können. Weſentlich anders liegt es allerdings bei dem Beſchluſſe des Ausſchuſſes zu , der die Regelung der Teuerungszulagen für die Penſionäre, Witwen und Waiſen behandelt. Ich möchte darauf hin⸗ weiſen, daß die Teuerungszulagen ja ihrem ganzen Weſen nach den Charakter des Proviſoriums an ſich tragen. Das traf ſowohl für die Regelung der Teuerungszulagen zu, die wir im November und Dezember 1906 für die zurückliegende Zeit getroffen haben, und das trifft zu für die jetzigen Teuerungs⸗ zulagen, ſoweit ſie ſich auf Beamte, Lehrer und Arbeiter erſtrecken; denn ſie ſind ja, wie der Herr Referent bereits ausgeführt hat, nichts weiter als ein Vorſchuß auf die bevorſtehende Reviſion des Normaletats. Ganz anders liegen die Verhältniſſe für die Penſionäre, die Witwen und Waiſen, denn es ſteht nicht in Ausſicht, daß die grundlegenden Normen geändert werden, ähnlich wie die Reviſion des Normaletats grundlegend neue Normen für die Empfänger ſchafft. Mit andern Worten, es liegt keine Veranlaſſung vor, anzunehmen, daß an dieſen grundlegenden Normen etwas wird geändert wer⸗ den können. Wenn nun trotzdem hier beſchloſſen wird, auch den Penſionären, Witwen und Waiſen zu ihren bisherigen Bezügen einen Zuſchlag von 7 ½ % nicht unter 150 ℳ und nicht über 300 ℳ zu gewähren, ſo ſtellt ſich dieſer Beſchluß gewiſſer⸗ maßen als ein Definitivum dar, d. h. zu den gegen⸗ wärtigen Bezügen dieſer Penſionäre, Witwen und Waiſen wird für alle Zukunft ein derartiger Zu⸗ ſchlag hinzugefügt. Es entſteht ſchon mit Rückſicht auf dieſes Definitivum, das hier entſteht, eine ganz beſondere Verpflichtung, die Tragweite eines ſol⸗ chen Beſchluſſes zu prüfen, und es ergeben ſich ſchon bei einiger Prüfung, ohne daß man ganz lief in die