—— 239 — Details hineinzuſteigen braucht, eine Reihe von Schwierigkeiten oder wenigſtens Unſtimmigkeiten, Fragen, die hier in Betracht kommen. In dem Beſchluſſe, den wir im Herbſt 1906 hinſichtlich der Teuerungszulagen gefaßt haben, hieß es: es ſollen ſämtliche Bezüge zuſammenge⸗ rechnet werden, die die Penſionäre, Witwen und Waiſen erhalten, und es ſollen auch die Teuerungs⸗ zulagen in den Fällen gewährt werden, wenn die Bezüge ganz oder teilweiſe aus anderen Kaſſen fließen als aus den ſtätiſchen. Nun ſtellte ſich aber heraus, daß in einem gewiſſen Umfange dieſe Be⸗ züge heute ſchon auf einer beſonderen Liberalität bei ihrer Feſtſetzung beruhen, entweder dergeſtalt, daß zu den geſetzlichen Kompetenzen ſtädtiſcherſeits beſondere Zuſchüſſe gewährt worden ſind, oder aber daß man überhaupt bei der Bemeſſung der Pen⸗ ſionen günſtigere Vorausſetzungen geſchaffen hat, indem man z. B. mit vollem Gehalt oder mit einem größeren Teile des Gehalts penſioniert hat, als ge⸗ ſetzlich vorgeſchrieben geweſen iſt. Ein Teil der Bezüge, z. B. der Lehrerwitwen, entſpringt der Lehrerwitwen⸗ und Waiſenkaſſe, zu der der Ma⸗ giſtrat einen jährlichen Zuſchuß zahlt, welcher dazu beiträgt, daß dieſe Witwen⸗ und Waiſengeldzu⸗ ſchüſſe in ihrer derzeitigen Höhe geleiſtet werden können. Auch inſofern ſind dieſe über das eigent⸗ liche Witwen⸗ und Waiſengeld hinausgehenden Zu⸗ ſchüſſe alſo zu einem Teil wenigſtens aus einer Liberalität der ſtädtiſchen Verwaltung gefloſſen. Ganz anders wieder liegen die Fälle bei den Ruhe⸗ gehältern der Volksſchullehrer und Lehrerinnen. Dieſe fließen bekanntlich aus der ſtaatlichen Ruhe⸗ gehaltskaſſe, einer beſonderen Kaſſe, zu der die Stadt pro Kopf der angeſchloſſenen Mitglieder einen be⸗ ſtimmten Beitrag zahlt. Es fragt ſich nun, ob es zweckmäßig und richtig iſt, den aus dieſer Kaſſe fließenden Ruhegehältern ſtädtiſcherſeits einſeitig einen beſonderen Zuſchuß hinzuzufügen. Ganz beſonders ſchwer liegt die Frage, was die Anwendung des Minimalſatzes von 150 ℳ anbe⸗ trifft, bei ſtädtiſchen Leiſtungen, die zur Zeit teil⸗ weiſe 50 bis 100 ℳ, in vielen Fällen nicht erheblich über 100 ℳ bis 150 ℳ uſw. nur betragen. Zu dieſen Normalſätzen einen Zuſchlag von 150 ℳ hinzugefügt, bedeutet eine Erhöhung um 100 bis 300 %. Es entſteht die Frage: iſt es denn richtig, eine derartige Erhöhung hier ſo in Bauſch und Bogen zu bewilligen, oder muß man nicht individuali⸗ ſieren? Wir haben z. B. in den Ruhelohnbeſtim⸗ mungen das Minimalwitwengeld früher auf 250, jetzt auf 300 ℳ feſtgeſtellt. Wenn Sie zu dieſen 300 ℳ ein für allemal dauernd 150 ℳ hinzufügen, ſo erhöhen Sie dadurch dieſe Kompetenz auf 450 , die wir erſt vor kurzer Zeit von 250 auf 300 ℳ er⸗ höht haben. Auch das ſind Fragen, die zweifellos einer eingehenden Prüfung unterzogen werden müſſen. Endlich haben wir 19 Ruhelohnempfänger, denen nach den gegenwärtigen Beſtimmungen in 14 Fällen auf den ſtädtiſcherſeits bewilligten Ruhe⸗ lohn etwaige Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Alters⸗ renten uſw. angerechnet werden. In dem jetzt im Magiſtrat vorliegenden neuen Entwurf einer Neuregelung dieſer Verhältniſſe iſt vorgeſehen, dieſe Renten in Zukunft nur mit ⅝ zur Anrechnung zu bringen. Wenn dieſe Anrechnung auf ( der Rente reduziert wird, ſo bleibt die Frage beſtehen: ſollen dann außerdem auch noch hier je 150 ℳ zuge⸗ ſchlagen werden? — Kurz und gut, Sie ſehen, daß die Fragen ſich häufen. Ein Teil dieſer meine Herren, beſteht auch, wie Sie wiſſen werden, ſchon unter den heutigen Verhältniſſen, wo wir 100 ℳ Teuerungszulagen zu den Bezügen zahlen, von denen ich eben geſprochen habe. Auch hier ergibt ſich ſchon ohne weiteres der Schluß, daß es nicht wird gebilligt werden können, daß ſelbſt dieſe 100 ℳ. unter allen Umſtänden im Sinne einer dauernden Regelung die richtige Grenze geben. Ich möchte deshalb bitten, jedenfalls den Be⸗ ſchluß e nicht in der Form des Ausſchuſſes zu faſſen, ſondern dem Magiſtrat eine Prüfung der Frage zu überlaſſen, ob und in welchem Maße die Teue⸗ rungszulagen, die bisher den Penſionären, Witwen und Waiſen gewährt ſind, weiter gezahlt bezw. wie etwa dieſe Verhältniſſe neu geregelt werden können. Stadtv. Zietſch: Meine Herren, meine Freunde waren im Ausſchuß ſo gut, als ſie es heute im Plenum ſind, Anhänger einer baldigen Reviſion des Normaletats. Wir haben ja auch ſchon bei der Beratung dieſer Angelegenheit in der letzten Plenarſitzung den Nachdruck auf die baldige Reviſion des Normaletats gelegt; aber zu gleicher Zeit mit dieſem Wunſche den andern verbunden, daß in der Zeit, wo die Reviſion des Normaletats noch nicht in Kraft getreten ſein kann, zum mindeſten die bisherige Teuerungszulage den Beamten und Arbeitern weitergezahlt werden ſoll. Wenn ich nicht irre, iſt das auch von dem Herrn Magiſtrats⸗ vertreter hier verſprochen und zugeſagt worden. Jetzt, im letzten Augenblick, iſt mir mitgeteilt worden, daß bei der letzten Lohnzahlung den Gasanſtalts⸗ arbeitern die Teuerungszulage nicht mehr gezahlt worden iſt. Ich weiß nicht, worauf das zurückzu⸗ führen ſein dürfte. Jedenfalls entſpricht das nicht dem, was uns der Herr Magiſtratsvertreter in der letzten Sitzung ausdrücklich verſprochen hat, und ich wünſche, daß dieſe einmalige Einbehaltung der Teuerungszulage wett gemacht wird durch eine baldige Nachzahlung derſelben, und daß auch den Arbeitern ebenſogut wie den Beamten die Teuer⸗ rungszulage in der bisherigen Weiſe weitergezahlt wird. Im Ausſchuß ſelbſt waren meine Freunde in der Minderheit geblieben in bezug auf ver⸗ ſchiedene Punkte des Ausſchußantrages. Dem erſten Teil des Ausſchußantrages ſtimmen wir faſt vollkommen zu: namentlich ſind wir damit einverſtanden, daß bei der Reviſion des Normal⸗ etats auf die geäußerten Wünſche der Beamten Rückſicht genommen wird, beſonders auf die Punkte, die hier der Herr Referent ſchon hervor⸗ gehoben hat, d. h. daß die Beamten in etwas kürzerer Zeit, als es bisher der Fall geweſen iſt, in den Genuß des Endgehaltes kommen. Wir ſind auch damit einverſtanden, daß zur Beſeitigung der vielfach ſehr kraſſen Differenzen in den Gehalts⸗ höhen und Gehaltsſteigerungen, wie dieſe in den Nachbargemeinden von Charlottenburg und in Charlottenburg ſelbſt beſtehen, ein ſchnelleres Auf⸗ rücken auf die höheren Gehaltsſtufen namentlich 1042 erſten Jahen der Beamtentätigteit ſtattfinden oll. Aber wenn wir dem allen zuſtimmen, dann müſſen wir auch betonen, daß wir in dem erſten Teil des Antrages eine gewiſſe Unvollkommenheit darin finden, daß in Bezug auf die Arbeiter, auf die Verbeſſerung der Arbeiterlöhne und Verdienſte