Denn das dürfte doch ohne weiteres klar ſein: ledige Leute werden von den allgemeinen wirt⸗ ſchaftlichen Verhältniſſen nicht ſo ſchwer betroffen wie Familienväter. Es iſt nicht zu verkennen: wenn die Lebensmittel im allgemeinen in die Höhe gehen, wenn das Fleiſch teurer, das Brot kleiner wird, wenn alle übrigen Dinge im Preiſe in die Höhe ſchnellen, ſo leidet ſelbſtverſtändlich der Ledige auch darunter; aber weit ſtärker wird davon der Familienvater in Mitleidenſchaft ge⸗ zogen; denn die Anſprüche an den Haushalts⸗ vorſtand wachſen mehr als die an den einzelnen, der ſich noch mehr einrichten kann als der Familien⸗ vater. Weil wir aber dieſe notwendige Unterſcheidung in mehr oder minder ſtarker wirtſchaftlicher Belaſtung unterſtreichen möchten, ſehen wir in dieſer Form der Teuerungszulage nicht den Weg, in dieſer Sache zur ſchiedlichen und friedlichen Löſung für die Be⸗ teiligten zu kommen, ſondern wir ſehen die Möglich⸗ keit einer glücklicheren Beantwortung dieſer Frage in Erziehungsbeihülfen. Dieſe Frage iſt ja, wie der Herr Referent ſagt, in genügendem Maße im Aus⸗ ſchuß beraten worden. Auch wir verhehlen uns gar nicht, daß es ungeheure Schwierigkeiten be⸗ reitet hat und noch bereiten wird, dieſen Gedanken der Erziehungsbeihülfen bei der Reviſion des Normaletats in möglichſt einwandfreier Weiſe verarbeiten zu können. Es ſind ſehr viele Einwen⸗ dungen dagegen erhoben worden. Wir nehmen auch nicht für uns in Anſpruch, mit den Erziehungs⸗ beihülfen etwas abſolut Einwandfreies geſchaffen zu haben. Auch wir ſind der Auffaſſung, daß man es keinem recht machen kann, daß auch neben den Erziehungsbeihülfen gewiſſe Härten marſchieren werden, daß die Sache noch vielleicht beſſer und anders geregelt werden könnte. Aber trotz alledem wünſchen wir in Anſehung der allgemeinen Ver⸗ hältniſſe, daß zumindeſt die vorläufige Teuerungs⸗ zulage in Form der Erziehungsbeihülfe gegeben wird. Und ich geſtatte mir, einen entſprechenden Antrag der Verſammlung zu unterbreiten, der folgendermaßen lautet: Die Teuerungszulagen ſind in der Weiſe zu gewähren, daß neben den bisher jedem in ſtädtiſchem Dienſte ſtehenden Beamten oder Arbeiter gezahlten 100 ℳ. für jedes Kind unter 16 Jahren ein jährlicher Erzie⸗ hungsbeitrag von 50 ℳ zu zahlen iſt. Dieſe Beträge ſind auf die durch die Reviſion des Normaletats eintretende Gehalts⸗ und Lohnerhöhung anzurechnen. Dieſer Antrag unterſcheidet ſich in gewiſſer Beziehung von dem Antrage, der auch dem Aus⸗ ſchuß vorgelegen hat. Wir haben in unſerm Antrage mit vollem Bewußtſein von jeder Differenzierung Abſtand genommen, die der Antrag im Ausſchuß in bezug auf die Erziehungsbeihülfen vorgeſehen hatte. Wir ſind von dem unſerer Auffaſſung nach ſehr berechtigten Standpunkt ausgegangen, daß man, wenn es ſich um Teuerungszulagen handelt, die Not allgemein anerkennen muß; man darf da nicht differenzieren: namentlich darf man nicht auf dem Standpunkt ſtehen, daß nun die Arbeiter ſchließlich mit weniger vorlieb nehmen ſollen und können als die Beamten. Wir ſind um ſo weniger dieſer Anſicht, als wir die Auffaſſung vertreten, daß gerade durch die gegenwärtige Teuerung die minderbemittelten Kreiſe am ſtärkſten betroffen werden. Der Herr Referent hat ja auch mit Recht 242 darauf hingewieſen, daß bei der Reviſion des Normaletats in erſter Linie darauf Bezug genommen werden muß, die unteren Klaſſen der Beamten⸗ ſchaft und die Arbeiterſchaft am ſtärkſten zu berück⸗ ſichtigen. Ich würde dieſen Wunſch des Herrn Referenten um ſo lieber von der Verſammlung und dem Magiſtrat befolgt ſehen, als vielfach bei der ſtädtiſchen Arbeiterſchaft die Auffaſſung herrſcht, daß bei den Reviſionen des Normaletats der größte Teil der Zulagen den Beamten und vor allen Dingen den höheren Beamten zuteil wird, während die Arbeiter immer das kürzere Ende erwiſchen. Der Antrag im Ausſchuß hatte vorgeſehen — ich will mich nur gegen die Differenzierung wenden, um damit zugleich die Nichtdifferenzierung unſeres Antrages begründen zu können —, daß den Beamten pro Kind 60 ℳ Erziehungszuſchuß gegeben werden ſolle, für die Kinder der Arbeiter waren aber nur 40 ℳ vorgeſehen. Die Beamten leiden doch aber nicht mehr unter der Teuerung als die Arbeiter. Im Gegenteil, wenn Sie alles in allem betrachten, ſind die Lebensverhältniſſe der Beamten gegenüber denen der ſtädtiſchen Arbeiter durchaus geſichertere. Und wenn der Antrag des Ausſchuſſes in ſeinem erſten Teil an⸗ genommen wird, wenn ferner die Wünſche, die darin niedergelegt ſind, bei der Reviſion des Normal⸗ etats vom Magiſtrat berückſichtigt und von der Stadt⸗ verordnetenverſammlung gutgeheißen werden, dann wird den Beamten eine zweimalige Aufbeſſe⸗ rung zu teil werden: einmal die Aufbeſſerung durch die allgemeine Erhöhung der Gehälter und dann durch die Verkürzung der Wartezeit bis zur Erreichung des Endgehalts. Da kommen die Be⸗ amten nicht ſchlecht weg; aber für die Arbeiter⸗ ſchaft bleibt alles in der Schwebe. Wir wollen uns nicht ſtreiten über die mehr oder minder große Verantwortlichkeit der Beamten⸗ ſchaft einerſeits und der Arbeiterſchaft anderſeits. Es mag richtig ſein, daß der Beamte in dieſer oder jener Beziehung mehr zu leiſten hat als vielleicht der Handarbeiter, der im ſtädtiſchen Dienſte be⸗ ſchäftigt iſt. Das laſſen wir alles aus dem Spiele. Es iſt richtig, und wir verkennen das nicht, daß die allgemeine Differenzierung der beruflichen Ver⸗ hältniſſe den einen verantwortlich höher belaſtet, den andern weniger, daß ſie auch die Pflichten etwas abſtuft. Aber vor allen Dingen darf das eine nicht vergeſſen werden: auch von den ſtädtiſchen Arbeitern verlangt man die volle Einſetzung ihrer Arbeits⸗ kraft im Intereſſe der Stadt, genau wie von den Beamten. Und wenn die Verantwortung der Be⸗ amten auf der einen Seite größer iſt wie die der Arbeiterſchaft, ſo ſind wieder die Anſprüche in materieller Beziehung größer, die man gegenüber der Arbeiterſchaft erhebt. Man läßt ja auch z. B. die Arbeiter nicht nur eine verhältnismäßig ſo kurze Zeit täglich arbeiten wie die Beamten. Alſo wie geſagt, den größeren Verpflichtungen der Be⸗ amten ſtehen auch wieder größere Rechte, abgeſehen von der beſſeren Bezahlung, gegenüber, was hier im allgemeinen berückſichtigt werden muß. Wenn wir alle dieſe Anregungen, die ich mir erlaubt habe Ihnen hier zu geben, nicht in die Form von Anträgen kleiden wollen (Stadtv. Dr Crüger: Recht ſchade!) — o, Herr Kollege Crüger, das entgeht Ihnen nicht, — ſo werden wir noch darauf zu ſprechen kommen. Wir werden, wenn die Reviſion des Normaletats