—— 248 Vorlage war auseinandergerechnet, daß die Reviſion ſtriellen Betriebe bisher immer geſagt haben: wir für die Beamten eine Erhöhung um 9% und für die Lehrer eine Erhöhung um 7,9% bedeute, wobei zu berückſichtigen war, daß die Oberlehrer infolge der Reviſion des ſtaatlichen Normaletats im Jahre vorher ſchon eine beſondere Aufbeſſerung erhalten hatten. Für die Arbeiter kam eine durchſchnittliche Aufbeſſerung von 8§ bis 10% heraus. Es hat alſo eine vollſtändig gleichmäßige Aufbeſſerung bei der Reviſion des Normaletats vom Jahre 1905 ſtatt⸗ gefunden, und insbeſondere ſind die Arbeiter keines⸗ falls zu kurz gekommen. Meine Herren, wenn Sie nun die Anträge, die der Ausſchuß Ihnen hin⸗ ſichtlich der Regelung der Teuerungszulagen unter⸗ breitet, anſehen, ſo möchte ich behaupten, daß um⸗ gekehrt in dieſen Ausſchußanträgen eine außer⸗ ordentliche Bevorzugung der Arbeiter zu erblicken iſt. Denn wenn Sie als Minimalbetrag eine Teuerungs⸗ zulage von 150 ℳ feſtlegen, ſo bedeutet das für alle Gehälter und Löhne, die unter 2000 ℳ liegen, eine höhere als 7/prozentige Teuerungszulage, und zwar progreſſiv nach unten ſteigend, ſo daß für ein Einkommen von 1000 ℳ die Teuerungszulage von 150 ℳ 15% bedeutet. Umgekehrt iſt für alle Gehälter, die über 4000 ℳ hinausgehen, die Be⸗ ſchränkung auf 300 ℳ eine Reduzierung der Pro⸗ zentſätze in dem Maße, daß Gehälter von 7500 ℳ nur eine 4 prozentige Teuerungszulage erhalten. Alſo das direkte Gegenteil von dem, was Herr Stadtv. Zietſch behauptet hat, kann ich hier, glaube ich, beweiſen. Auf die Ausführungen des Herrn Stadtv. Zietſch über die Frage der Wochenlöhne, insbeſondere auf die Regelung der Bezahlung bei der Gasan⸗ ſtalt möchte ich in extenso, wie es Herr Stadtv. Zietſch getan hat, nicht eingehen; ich möchte nur darauf hinweiſen, daß nicht erſt neuerdings, ſondern ſchon ſeit länger als 10 Jahren unſere ſtändigen Arbeiter einen Normaletat haben wie die Beamten und Lehrer, und daß ungefähr 50% der ſtändigen Arbeiter — d. h. ſämtliche ſtändigen Arbeiter, die nicht in induſtriellen Betrieben beſchäftigt ſind — ſchon lange Monatslöhne bzw. Wochenlöhne er⸗ halten. Nur bei den induſtriellen Betrieben be⸗ ſteht allerdings noch heute die Ubung, daß zwar in der Form einer ſteigenden Lohnſkala die Lohn⸗ zahlungen, aber nicht im Wochenlohn, ſondern teil⸗ weiſe, wenigſtens ſoweit es ſich um rein techniſche Arbeiter handelt, im Stundenlohn erfolgen. Das geſchieht in vollſtändiger Übereinſtimmung mit allen großen Privatetabliſſements der Stadt, ſagen wir Siemens & Halske, Freund und wie ſie alle heißen. Wir legen doch immer ſehr großes Gewicht darauf, daß unſere induſtriellen Betriebe in ihrer ganzen Organiſation, in ihren Manipu⸗ lationen ſich im weſentlichen nach den Gepflogen⸗ heiten richten müſſen, die in anderen derartigen kaufmänniſchen, wenn auch privaten Betrieben üblich ſind. Was meine diesbezüglichen Aus⸗ führungen in dem Ausſchuß anbetrifft, ſo geben ſie, glaube ich, dem Herrn Stadtv. Zietſch keine Veran⸗ laſſung, zu meinem Zwiſchenrufe eine Überraſchung auszuſprechen. Ich habe damals durchaus nicht — darüber konnte Herr Stadtv. Zietſch nicht im Zweifel ſein — die Abſicht gehabt, zum Ausdruck zu bringen, daß wir uns bei der Regulierung der Löhne bei der Gasanſtalt, bei der Normierung ihrer Höhe lediglich nach Angebot und Nachfrage richten wollen. Allerdings habe ich ausgeſprochen, und das möchte ich aufrecht erhalten, daß uns die indu⸗ können uns für unſere Arbeiter nicht auf eine 5jäh⸗ rige Reviſionsperiode feſtlegen, weil wir nicht wiſſen, ob dieſe 5 jährige Periode auch wirklich vor⸗ hält, da wir nicht ſicher ſind, daß uns die Arbeiter nicht im Laufe dieſer Periode mit Forderungen kommen, denen wir dann machtlos gegenüber⸗ ſtänden. Nun hat Herr Stadtv. Zietſch auf die Vertrags⸗ treue der Arbeiter hingewieſen. Ja, meine Herren, hier iſt doch von Vertragstreue gar keine Rede. Dann müßten wir mit den Arbeitern auch Tarife abſchließen, müßten uns mit den Arbeitern in Ver⸗ handlungen über Verträge einlaſſen, über Feſtlegung eines Tarifs von wenigſtens 5 jähriger Dauer. Davon iſt bisher nicht die Rede geweſen und wird wahrſcheinlich auch in Zukunft nicht die Rede ſein. Infolgedeſſen können wir uns nicht auf den Stand⸗ punkt ſtellen, von den Arbeitern zu verlangen, daß ſie eine von uns einſeitig feſtgeſetzte Lohnſkala inne halten und ſie als vertragsbrüchig behandeln, wenn ſie es nicht tun. Was im übrigen die Frage des Herrn Stadtv. Zietſch wegen der Auszahlung der Teuerungszulagen bei der Gasanſtalt in der letzten Woche des Monats März betrifft, ſo hat ſich die Sache bereits aufgeklärt. Die Teuerungszulage betrug im Jahre 1907 100 ℳ auf die Perſon. Bei der Gasanſtalt ſind dieſe 100 ℳ in Wochenbeträgen von 1,92 bzw. 1,93 ℳ an die ſtändigen Arbeiter ausgezahlt worden. In der letzten Woche des Monats März waren durch die bisherigen wöchentlichen Zahlungen die 100 ℳ erſchöpft, ſo daß für die letzte Woche des Jahres 1907 nichts mehr übrig blieb; die 100 ℳ waren verausgabt. Infolgedeſſen hat an die ſtändigen Arbeiter der Gasanſtalt nichts mehr gezahlt werden können. Dagegen ſind an die nicht ſtändigen Ar⸗ beiter der Gasanſtalt, die nicht eine Teuerungs⸗ zulage von 100 ℳ aufs Jahr, ſondern nach beſon⸗ derer Verfügung 1,50 ℳ. pro Woche erhalten, auch in der letzten Woche dieſe 1,50 ℳ gezahlt worden, weil die Legitimierung auf 100 ℳ nicht vorlag. Es iſt alſo in durchaus korrekter Weiſe auch in dieſem Falle verfahren worden. Herrn Stadtv. Dr Crüger gegenüber möchte ich mir nur noch eine Bemerkung erlauben. Ich hätte es nicht für angemeſſen erachtet, die Bedenken die ich gegen die Formulierung des Antrages des Ausſchuſſes habe, hier in extenso vorzutragen, wenn ich Gelegenheit gehabt hätte, das ſchon im Ausſchuſſe zu tun. Ich möchte im Gegenſatz zu der Auffaſſung des Herrn Stadtv. Dr Crüger ſagen, daß gerade dieſer Teil des Ausſchußantrags, wie auch ſchon der Herr Referent angedeutet hat, einer gründlicheren Vorbereitung und Prüfung fähig geweſen wäre, und weil das im Ausſchuß nicht ge⸗ ſchehen war, deshalb habe ich mir erlaubt, dieſe Erwägungen hier nachträglich vorzubringen. Ich bin mir heute ſchon ganz ſicher darin, daß ich die Erklärung abgeben kann, daß dieſem Teile des Ausſchußantrags in der Form, wie ihn der Ausſchuß gefaßt hat, der Magiſtrat nicht wird zuſtimmen können. Deshalb kann ich nur höflichſt anheim⸗ ſtellen, von einer Beſchlußfaſſung in dieſem Sinne Abſtand zu nehmen. Wenn Herr Stadtv. Dr Crüger übrigens gemeint hat, der Effekt ließe ſich noch gar nicht überſehen, ſo iſt das auch ein Irrtum. Der Effekt des Antrags des Ausſchuſſes, ſoweit er ſich auf die Litera « bezieht, iſt 24 851 ℳ, während die bisherigen Teuerungszulagen, die an die