Feſtſtellung von Familienzulagen im Betrage von 60 ℳ z. B. pro Kind bei 5 Kindern bereits 300 ℳ für eine Kategorie von der Erhöhung vorwegnehmen würden, die durch den Normaletat erfolgen ſoll. Das geht augenblicklich natürlich nicht. Wir müſſen uns alſo beſcheiden und müſſen die Frage dem Magiſtrat zur Erwägung überlaſſen. *Daß die Gründe, die Herr Kollege Dr Crüger dagegen angeführt hat, nicht ſo ſehr ſtichhaltig ſind, ging, abgeſehen von der Erwiderung des Herrn Oberbürgermeiſters, doch auch aus der Heiterkeit hervor, die viele der vorgebrachten Gründe begleitete. Es waren eben tatſächlich doch nur kleinere Gründe, denen man recht leicht beikommen kann. Er operierte ja allerdings in außerordentlich geſchickter Weiſe. Er rechnete einmal mit Familienzulagen von 4 Kindern ab aufwärts und ein andermal, wenn es ihm beſſer paßte, ſchon vom erſten Kind. Das geht doch nicht; man muß das eine oder andere tun. (Zuruf.) — Gewiß, bei Herrn Kollegen Crüger iſt es ge⸗ gangen. Aber man muß da doch etwas objektiver ſein und z. B. den Fall nehmen, daß vom drit⸗ ten Kinde ab Familienzulagen ge⸗ währt werden würden. Dadurch wird das Be⸗ denken beſeitigt, das bezüglich etwaiger ſonſtiger Angehöriger, Eltern, Geſchwiſter uſw., für die auch Ledige zu ſorgen haben, beſteht. Wir müſſen doch daran denken, daß die Gehälter der Beamten aus der alten, hiſtoriſchen Zeit ſtammen, wo unver⸗ heiratete Beamten eine Seltenheit waren. Vor hundert Jahren gab es kaum Beamte, die keine Familie hatten. Dementſprechend ſind die Ge⸗ hälter in den verſchiedenen Kategorien bemeſſen worden. Sie ſind im Laufe der Zeit geſtiegen; ſie ſind aber nicht das Entgelt für die Arbeit — unter keinen Umſtänden, denn dann dürften wir keine Alterszulagen haben —, ſondern ſie ſind ne ben den Leiſtungen auch dem Familien⸗ ſt an de undder Lebenshaltung des Be⸗ treffenden angemeſſen. Sonſt kommen ſie ja über⸗ haupt gar nicht durch! Denn der junge Beamte, der 3000 ℳ bezieht, leiſtet oft ebenſoviel oder noch mehr wegen ſeiner größeren körperlichen Rüſtig⸗ keit als der 60jährige, der 5000 ℳ bekommt in derſelben Kategorie, der ſogar manchmal zur Scho⸗ nung mit einfacheren Arbeiten beſchäftigt wird. Sie übertreiben auch die Wirkung der Fami⸗ lienzulagen. Es handelt ſich nicht um die Verdopp⸗ lung des Gehalts oder die Erhöhung um ein Drittel, wie bei den Alterszulagen, ſondern nur um eine ganz geringe Beihilfe, eine Beihilfe, die bei einer hohen Kinderzahl vielleicht erſt insgeſamt die Höhe einer Alterszulage erreichen würde. So liegt die Sache. Alſo übertreiben Sie doch dieſe Wirkungen nicht. — Ich möchte auch noch mitteilen, daß der ſoziale Gedanke, der meines Erachtens in den Familienzulagen liegt, abgeſehen von Kommunen, ſchon in großen Betrieben Anwendung gefunden hat. Ich habe zu meiner Freude gehört, daß im Warenhauſe Wertheim die verheirateten Haus⸗ diener 10 ℳ mehr erhalten als die unverheirateten. (Stadtv. Dr Crüger: Sie ernähren die Familie mit 10 ℳ ) — Es handelt ſich nicht um die Ernährung der Familie mit dieſem Zuſchuß, ſondern um Beihilfen durch Einführung des Prinzips! Noch eines möchte ich bezüglich des ganzen Normaletats betonen. Ich möchte den Wunſch ausſprechen, daß der Magiſtrat, wenn es irgend 352 —— möglich ſein ſollte, den Verſuch machen möchte, auf dieſem Gebiete zu einer Ein heitlichkeit in Groß⸗Berlin zu kommen. Meine Herren, wenn auf einem Gebiete, dann ſind hier durch die gegenſeitige Uberbietung der Kommunen in allen Beamtenkategorien ſolche Mißſtände hervorgerufen, daß wir nur wünſchen können, es möchte die Ge⸗ legenheit benutzt werden, wenn auch nicht bei dem jetzt vorzulegenden Normaletat — das würde ich für zu ſchwierig halten —, aber bei dem definitiv zu geſtaltenden, nach der Regelung in Reich und Staat, im Einvernehmen mit ſämtlichen Kommunen Groß⸗Berlins eine Einheitlichkeit herbeizuführen. Außerdem hätte ich noch den Wunſch hinzuzufügen, der, glaube ich, im Ausſchuß auch nicht zum Aus⸗ druck gekommen iſt, möglichſt eine 3uſammen⸗ faſſung der Kategorien vorzunehmen. Wir haben ja allerdings lange nicht ſo viele Kate⸗ gorien wie im Staate und Reich. Aber trotzdem haben wir doch im Laufe der Zeit ſo viele einzelne Beamtenkategorien bekommen, wo der eine Be⸗ amte ein etwas anderes Gehalt bekommt als 10 oder 3 andere, daß ich meine, wir müßten auch dieſen Wunſch dem Magiſtrat mit auf den Weg geben. Ich glaube, es genügt dieſe Andeutung, damit ſo verfahren wird, wenn es nicht der Magiſtrat ſchon von ſelber beabſichtigt haben ſollte. Was den Punkt e betrifft, der auch viel um⸗ ſtritten iſt, ſo kann man, möchte ich meinen, hier leicht eine Anderung eintreten laſſen. Wir würden den Bedenken des Herrn Bürgermeiſters Matting ohne weiteres Rechnung tragen, wenn wir ſtatt „In gleicher Weiſe wie zu b ſollen“ uſw. ſagen: „In entſprechender Weiſe. . .“. Ich möchte meiner⸗ ſeits dieſen Antrag ſtellen. Damit haben wir uns nicht feſtgelegt auf 150 oder 200 ℳ, was ja auch der Ausſchuß in ſeinem Innerſten nicht hat tun wollen, ſondern wir geben nur die Direktive: die Penſionäre und Witwen ſollen von der Teurungszulage nicht ausgeſchloſſen bleiben. Ich möchte glauben, daß alle dieſem Antrag ihre Zuſtimmung geben können. Ich bitte Sie demnach, meine Herren, den Antrag a und b in der vorliegenden Faſſung und den Antrag e mit dieſer kleinen Anderung anzunehmen. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, gegen⸗ über dem von Herrn Kollegen Dr Stadthagen geſtellten Antrage auf Anderung der Vorlage des Ausſchuſſes, wobei ich empfehlen würde, ſtatt des Wortes: „in entſprechender Weiſe“ lieber zu ſagen: „in angemeſſener Weiſe“, beantragt Herr Kollege Dr Landsberger, Punkt o folgendermaßen zu faſſen: Teurungszulagen für Penſionäre und Witwen ſind ebenfalls bei der Erhöhung in Ausſicht zu nehmen. Sodann bekomme ich eben von Herrn Kollegen Dr Borchardt einen Antrag: Statt Antrag wird beantragt, zu ſetzen: „Die Teurungszulage für Penſionäre und Witwen wird verdoppelt.“ Ich ſtelle dieſe Anträge hiermit mit zur Diskuſſion. Stadtv. Bollmann: Meine Herren, die Hoff⸗ nungen und Erwartungen eines großen Teiles der Beamten, Lehrer und Arbeiter werden durch den vorliegenden Ausſchußbeſchluß bezüglich der Teuerungszulagen nicht erfüllt werden, um ſo weniger, da man mit der Annahme rechnen durfte, daß als Grundlage die Bezüge der Angeſtellten unſerer Nachbargemeinden in Betracht gezogen