nommen, und ich würde es in der Tat für den guten Gebräuchen, die ſonſt hier herrſchen — oder herr⸗ ſchen ſollen —, widerſprechend erachten, wenn diejenigen Herren, welche ſich auch nicht paſſiv an der Diskuſſion beteiligen, dann zur Abſtimmung hineinkommen, um jede weitere Diskuſſion zu unter⸗ binden. Deswegen bitte ich Sie, den Schlußantrag abzulehnen. Stadtv. Dr. Crüger (zur Geſchäfsordnung): Meine Herren, es mag richtig ſein, daß, als Herr Kollege Borchardt die Beſchlußfähigkeit der Ver⸗ ſammlung bezweifeln, hier ſehr wenig Stadtverord⸗ nete vertreten waren; ich habe ſie nicht gezählt, ich weiß nicht, wie viel auf Hörweite im Nebenraum waren oder vielleicht einen Raum weiter. Aber ich glaube, daß Herr Kollege Borchardt mit den parlamentariſchen Gebräuchen auch ſoweit be⸗ wandert iſt, daß er wiſſen wird, daß es in ſolchen Fällen ganz allgemein üblich iſt, durch namentlichen Aufruf feſtzuſtellen, ob das Haus beſchlußfähig iſt oder nicht. (Sehr richtig!) Im übrigen wundere ich mich, daß Herr Kollege Borchardt hier Vorwürfe über Fernbleiben erhebt und darüber, daß ſich manche Kollegen den Reden entzogen haben, die hier gehalten ſind — ich bedaure es ſelbſt am allermeiſten, daß meine Rede nun nicht gehört worden iſt —; (Heiterkeit) ich bezweifle, ob er es den Gebräuchen dieſer Ver⸗ ſammlung für angemeſſen hält, daß der Verſuch gemacht wird, die Mitglieder, die ſich an der Ab⸗ ſtimmung beteiligen wollen, durch Winke zu ver⸗ anlaſſen, ſich von der Abſtimmung fern zu halten. Er braucht nicht ſelbſt dieſen Verſuch gemacht zu haben, ſondern ich frage ihn nur, wie er ſich zu einem ſolchen Verhalten einzelner Herren ſtellt, die die Beſchlußfähigkeit verhindern wollen. (Hört! hört!) Herr Kollege Borchardt wird vielleicht die Güte haben, nun das Benehmen dieſer Herren zu kriti⸗ ſieren. (Bravo!) Vorſteher Kaufmann: Ich möchte gegenüber den Vorwürfen des Kollegen Borchardt, die meine Geſchäftsleitung betreffen, feſtſtellen, daß gar kein anderes Mittel zur Feſtſtellung der Beſchlußfähig⸗ keit vorhanden iſt als der Namensaufruf. Hammel⸗ ſprung haben wir nicht; ich müßte dann auch erſt die Herren bitten, hinauszugehen, und dann die⸗ jenigen Herren, die draußen ſind, und diejenigen, die draußen waren — und es ſind auch ſehr viele Freunde von Herrn Kollegen Borchardt, die draußen geweſen ſind —, wieder hineinbitten. Das würde eine, ich möchte ſagen, gewaltſame, nicht gebräuch⸗ liche Art ſein, die Feſtſtellung der Beſchlußfähigkeit herbeizuführen. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ſollte in meinen Worten eine per⸗ ſönliche Spitze, ein Angriff gegen die Art der Ge⸗ ſchäftsführung gefunden worden ſein, ſo möchte ich Wert darauf legen, zu konſtatieren, daß ein ſolcher Angriff nicht in meiner Abſicht lag. Zu der Sache ſelbſt möchte ich bemerken, daß bei großen Verſammlungen ſich dieſer Gebrauch 254 vielleicht von ſelbſt ergibt, daß aber bei einer Ver⸗ ſammlung, die in einem ſo verhältnismäßig kleinen Saale tagt, es ja auch früher öfter geſchah, daß die Beſchlußfähigkeit durch Auszählen feſtgeſtellt wurde. Im übrigen aber möchte ich Herrn Kollegen Dr Crüger erwidern, daß ich niemanden der Herren Kollegen, welche hinausgegangen ſind, auch den⸗ jenigen, auf welche die vorzügliche Rede des Herrn Kollegen Crüger die Wirkung ausgeübt bat, ii zum Hinausgehen zu veranlaſſen, (Heiterkeit!) ebenſowenig wie irgend welchen 2 4 au dieſem Hinausgehen einen Vorwurf gemacht habe, ſondern ich habe dieſe Herren nur gebeten, da ſie ſelbſt den Verhandlungen nicht vollſtändig gefolgt ſind, nunmehr ihre Anweſenheit nicht zu benutzen, die Verhandlungen abzubrechen, ſondern, ſoweit in ihrer Macht liegt, dafür zu ſorgen, daß die Dis⸗ kuſſion weitergeht, indem ſie den Schlußantrag ablehnen. Darin liegt doch nicht ein Vorwurf gegen irgend einen der Herren. Es würde auch um ſo ungeſchickter ſein, gegen dieſe Herren einen Vorwurf zu erheben, da ich ja die Herren zu einer poſitiven Handlung auffordern und geneigt machen möchte. Stadtv. Zietſch (zur Geſchäftsordnung): Herr Kollege Crüger hat die Frage an meinen Freund Borchardt geſtellt, wie er ſich verhielte gegenüber dem Verhalten einiger Mitglieder der Verſamm⸗ lung, die hinausgegangen ſind, um die Beſchluß⸗ unfähigkeit dieſer Verſammlung herbeizuführen. Herr Kollege Crüger war wohl auch ſo freundlich, mich damit zu meinen. Ja, ich bin hinausgegangen, in bewußter Weiſe hinausgegangen, (hört! hört!) und mit demſelben Recht, wie Sie hier die Feſt⸗ ſtellung der Beſchlußfähigkeit verzögert haben, um die Herren alle hineinzurufen, von denen mit Recht mein Freund Borchardt ſagte, daß ſie ja von dem Gang der Dinge in dem letzten Stadium nichts gewußt haben — mit demſelben Recht bin ich hin⸗ ausgegangen. Auf der einen Seite haben Sie das Bemühen gehabt, die Verſammlung beſchlußfähig zu machen; ich habe das Bemühen gehabt — mit gutem Recht —, die Verſammlung beſchlußunfähig zu machen, (hört! hört!) da ich es für mein größeres Recht halte, hinauszu⸗ gehen, um über eine Sache nicht abzuſtimmen, der ich beigewohnt habe, als daß einer hineinkommt, um abzuſtimmen, der von derſelben Sache, über welche er abſtimmen ſoll, nichts gewußt hat. Außerdem ſollte ſich Herr Kollege Crüger nicht über unſer Benehmen aufhalten. Unſer Benehmen iſt bei weitem nicht ſo angreifbar, wie Ihr Beneh⸗ men, indem Sie jemand angreifen und demſelben dann dadurch die Möglichkeit der Erwiderung I daß Sie den Schluß der Diskuſſion herbei⸗ ühren. Stadtv. Dr. Crüger (zur Geſchäfsordnung): Ich muß nur feſtſtellen, daß Herr Kollege Borchardt geſagt hatte, das Verhalten widerſpräche den guten Gebräuchen, und daß ich demgegenüber gefragt habe, wie er denn über die Gebräuche der Herren denke, die oſtentativ den Saal verlaſſen, ſich jenſeits der Scheiben hinſtellen und ihre Freunde hinaus⸗ winken, um die Verſammlung beſchlußunfähig zu machen. Ich erwarte von der Loyalität des Herrn Kollegen Borchardt, daß er nun dieſen Herren zum Vorwurf macht, ihr Verhalten widerſpräche den guten Gebräuchen dieſer Verſammlung. (Sehr gut!)