Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, ich werde mich, da für die Zurückziehung des Schluß⸗ antrags zu einem Teile der Gedanke maßgebend war, daß Anträge noch nicht begründet waren, lediglich auf die Begründung der Anträge be⸗ ſchränken und auf andere Dinge nicht mehr eingehen. Wir haben namentliche Abſtimmung über den letzten Paſſus des 5.2. . àa betreffend die Familien⸗ %9. beantragt. Herr Kollege Dr Crüger hat § ſo dargeſtellt, gals ob der Ausſchuß in einer ge⸗ wiſen Gutmütigkeit, ohne ſich über die Tragweite deſſen, was er beſchließt, klar zu ſein, dieſen Be⸗ ſchluß gefaßt hat. Ich glaube doch die Ausſchuß⸗ mitglieder dagegen in Schutz nehmen zu müſſen. Die Mehrheit des Ausſ ſchuſſes hat mit vollem Be⸗ wußtſein geſagt, es möge der Magiſtrat auf eine ſchnellere Erreichung der Höchſtgehälter Be dach t nehme n und er möge die Frage der Gewährung von Familienzulagen pr üf e n. Dabei war ſich die Mehrheit des Ausſchuſſes durchaus klar darüber, daß dieſes „prüfen“ etwas ganz anderes bedeutet als das „Bedacht nehmen“. In dem „Bedacht nehmen“ ſollte dem Magiſtrat eine unmittelbare Direktive als Wunſch des Ausſchuſſes mitgegeben werden. In dem „prüfen“ drückte die Mehrheit des Ausſchuſſes nur aus, daß ſie ſich der großen Schwierigkeiten dieſer Frage wohl bewußt iſt, daß ſie aber doch eine Prüfung wünſcht, weil ſie den berechtigten Kern anerkennt, und, wenn die Prüfung dahin ausfällt, daß dieſe Zulagen in einer der Mehrheit annehmbaren Weiſe auch ermöglicht werden können, daß ſie dann ihnen zuſtimmen will. Die Mehrheit des Ausſchuſſes wußte alſo ſehr wohl, was ſie tat, und ich hoffe, daß die Mehr⸗ heit der Stadtverordnetenverſammlung mit der Mehrheit des Ausſchuſſes einer Meinung ſein wird. Ich ſage, daß ich es hoffe, weil ich fürchte, daß die Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung eben⸗ ſowenig wie die Mehrheit des Ausſchuſſes ſich heute ſchon auf eine beſtimmte Form der Familienzulagen feſtlegen wird. Nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr Crüger werden aber alle diejenigen, welche den Gedanken einer ſolchen Familienzulage ablehnen, auch dieſe Form des Ausſchußantrages ablehnen, und alle diejenigen, welche dem Gedanken einer ſolchen- Familienzulage ſympathiſch gegen⸗ überſtehen, der Form des Ausſchußantrages zweifel⸗ los zuſtimmen können, ja zuſtimmen müſſen. Das iſt für uns der Grund, namentliche Abſtimmung darüber zu verlangen. Es läge jetzt für mich die Verlockung ſehr nahe, in die Materie einzugehen und Herrn Kollegen Dr Crüger entgegenzutreten. Ich will das mit Rückſicht auf die Zeit nicht mehr tun. Ich will Herrn Kollegen Dr Crüger nur das eine ſagen, daß der größte Teil deſſen, was er ausgeführt hat, ſich gegen die Einrichtung jedes Normaletats über⸗ haupt richtet. Gerade die Ausführung, daß das Gehalt ein Entgelt für die Leiſtung iſt, würde ſich gegen jeden Normaletat an ſich richten. Aber wie geſagt, ich verſage es mir, auf die Einzelheiten jetzt einzugehen. Zu b liegt ein vom Kollegen Zietſch begründeter Antrag vor, den Gedanken der Erziehungsbeihilfen bei den Teuerungszulagen zur Tat werden zu laſſen. Herr Kollege Dr Crüger führte aus, daß auch die⸗ jenigen, welche den Erziehungsbeihilfen bei dem Gehalt feindlich geſinnt ſind, doch beiden Teuerungs⸗ zulagen ſolche Erziehungsbeihilfen gewähren könnten. Ich möchte Herrn Kollegen Dr Crüger bitten, dieſe 258 ſeine Anſicht auch in die Tat umzuſetzen und für den Antrag Zietſch zu b zu ſtimmen. Wenn aber dieſer Antrag abgelehnt werden ſollte, dann bitte ich, meinen Eventualantrag anzunehmen, den der Herr Vorſteher vorhin verleſen hat, und über den ja nur abzuſtimmen iſt, wenn unter b der Antrag Zietſch abgelehnt wird. Dieſer Eventualantrag will die Teuerungszulagen als wirkliche Teuerungs⸗ zulagen bemeſſen und angeſehen wiſſen. Die Zahlung der Teuerungszulagen, wie ſie der Aus⸗ ſchußantrag vorſieht, bedeutet lediglich eine Ab⸗ ſchlagszahlung auf das zu erhöhende Gehalt bei der Reviſion des Normaletats. Daraus allein erklärt es ſich, daß Sie die Teuerungszulagen bis zu einem Gehalt von 7500 ℳ gewähren wollen, daraus allein erklärt es ſich auch, daß Sie die Teue⸗ rungszulagen abgeſtuft nach dem Gehalt in Prozent⸗ ſätzen gewähren wollen. Als von einer Reviſion des Normaletats nicht die Rede war, ſondern lediglich von Teuerungszulagen, da haben Sie eine ſolche Differenzierung abgelehnt und eine gleichmäßige Zulage bewilligt. Dieſen Gedanken nun, daß es ſich um wirkliche Teuerungszulagen handeln ſoll, möchten wir wieder aufnehmen. Wir möchten gleichmäßige Teuerungszulagen ſchaffen. Dabei ſtört uns die Grenze von 7500 ℳ deswegen nicht, weil die Reviſion des Normaletats kommt und daß bei dieſen Gehältern nachher abgerechnet werden kann. Aber die Abſtufung im gegenwärtigen Moment, wo die Erhöhung als eine Teuerungs⸗ zulage auftritt, widerſpricht dem Gedanken der Teuerungszulage. Ich glaube auch, es würde viel weniger Arbeit dem Magiſtrat verurſachen, wenn dieſe Zulage eine gleichmäßige, eine wirkliche Teuerungszulage wäre. Der Ausſchuß hat freilich den Wunſch gehabt, daß auch bei den geringſten Ge⸗ hältern und Löhnen die Zulage höherſeinſoll als100ℳ, nämlich 150 ℳ. Es hat aber dem Ausſchuß auch ein Antrag vorgelegen, die Zulage bei Gehältern bis zu 3000 ℳ auf 200 ℳ. zu bemeſſen und bei höheren Gehältern auf 300 ℳ.. Im Ausſchuſſe haben meine Freunde gegen einen ſolchen Antrag ſtimmen müſſen, weil er auch die Unterſcheidung zwiſchen niedrigen und höheren Gehältern enthielt. Wohl aber halten wir es für gerecht, den Satz von 200 ℳ, der in dieſem im Ausſchuß, und zwar von liberaler Seite geſtellten Antrage enthalten war, als all⸗ gemeinen Satz aufzunehmen und deswegen für eine ſolche allgemeine Zulage von 200 ℳ zu ſtimmen. Das wäre alſo mein Eventualantrag. Nun, meine Herren, bleibt noch der Antrag zu «, ich möchte beinahe ſagen, das Schmerzenskind der heutigen Verhandlungen. Denn das halte ich für ausgeſchloſſen, daß dieſe Verſammlung nach dem Vorſchlage des Herrn Kollegen Dr Crüger und des Herrn Kollegen Dr Frentzel ſagt: wir ſtimmen dem Ausſchußantrage zu, weil es eben ein Ausſchußantrag iſt, mit der ganz beſtimmten Erwartung, daß der Magiſtrat dieſem Ausſchuß⸗ antrage nicht beitritt. Das lag doch in den Aus⸗ führungen ſowohl des Herrn Kollegen Dr Crüger wie des Herrn Kollegen Dr Frentzel. Beide treten für den Ausſchußantrag zu « mit der ausdrücklichen Begründung ein: dem Ausſchuß hat genügendes Material zur Beurteilung nicht vorgelegen, der Ausſchußantrag iſt daher ein ungenügender; aber ſtimmen wir ihm nur zu, der Magiſtrat hat jetzt mehr Material, er wird dem Antrage nicht bei⸗ treten und wirb ſelbſt die Sache in anderer Weiſe regeln. Meine Herren, ich glaube nicht, daß eine