259 ſolche Beſchlußfaſſung mit einer ſolchen Begründung höhung hier beantragen wie bei allen anderen der Würde der Stadtverordnetenverſammlung als Deswegen habe ich alſo den Antrag geſtellt, unter gleichberechtigten Faktors neben dem Magiſtrat entſpricht. Ich möchte Sie alſo bitten, unter allen Umſtänden von einer ſolchen Beſchlußfaſſung ab⸗ zuſehen, da ſie in dieſer Weiſe begründet worden iſt. 77772, 2 Was ſoll aber dann geſchehen? Es iſt un⸗ ſtreitig richtig, daß über dieſen Punkt « im Ausſchuß nicht hinreichend debattiert worden iſt. Daß dieſer Antrag zu « zum Schluß der Verhandlungen ohne genügende Vorbereitung eingefügt worden iſt, das ſehen Sie ſchon aus der redaktionellen Faſſung. Antrag b heißt: „Dem Magiſtrat wird folgende Regelung der Teuerungszulagen empfohlen.“ Nun ſollte man erwarten: erſtens für die Beamten, zweitens für die Penſionäre und Witwen. Aber unter b finden Sie eine ſolche Teilung in erſtens und zweitens nicht, ſondern Sie finden da die vollſtändige Erledigung für die Beamten, und dann werden, grammatiſch und logiſch vollkommen un⸗ richtig, unter e die Penſionäre und Witwen auf⸗ geführt. Das allein beweiſt ſchon, daß hier eine nicht genügende Durchberatung ſtattgefunden hat. Nun könnte ein doppelter Weg eingeſchlagen werden: entweder Sie verweiſen dieſe Frage noch einmal an den Ausſchuß zurück, oder aber Sie ſagen ſich; dadurch tritt eine unnötige Verzögerung ein, und wir wollen das durch unſere Beſchlußfaſſung treffen, was wir beabſichtigt haben. Beabſichtigt haben wir eine dementſprechende Erhöhung — in dem Sinne hat Herr Kollege Stadthagen „entſprechend“ oder „angemeſſen“ ſtatt „in gleicher Weiſe“ zu ſetzen beantragt. Meine Herren, dann können Sie aber ebenſo gut den Beſchluß faſſen: von einer Beſchlußfaſſung über dieſen Punkt ſehen wir ab und geben es dem Ermeſſen des Magiſtrats an⸗ heim: denn das „angemeſſen“ ſagt noch viel weniger als das „entſprechend“. Wollen Sie dem Gedanken Ausdruck geben, der im Ausſchuß, aller⸗ dings nach einer nicht hinreichenden Durchberatung, Annahme gefunden hat, dann kann das doch nur in der Weiſe geſchehen, wie ich es beantragt habe. Der Ausſchuß hatte beſchloſſen, bei den Mindeſtgehältern eine Erhöhung von 100 auf 150 ℳ eintreten zu laſſen. Es wäre entſprechend, auch bei den Witwen und Penſionären den Sprung von 100 auf 150 ℳ zu machen. Ich habe beantragt, ſtatt der 150 ℳ in b zu ſetzen: gleichmäßig für alle 200 ℳ, eine Verdoppelung. Logiſch iſt es dann, auch in e zu ſagen: es ſoll eine Verdoppelung der bisherigen Sätze eintreten. Freilich hat der Herr Bürgermeiſter hier große Bedenken angeführt, indem dieſe Verdoppelung Witwen zuteil werden ſoll, die heute überhaupt nur Bezüge von 250 oder 300 ℳ haben. Ja, meine Herren, das ſind Bedenken, die genau in derſelben Weiſe platzzugreifen hatten, als die Teuerungszulagen von 100 ℳ für dieſe Per⸗ ſonen beſchloſſen wurden. Sind Sie der Meinung, daß damals eine Teuerungszulage für dieſe Per⸗ ſonen ohne genügende Vorbereitung beſchloſſen wurde, dann würden Sie ſagen können: wir ſehen jetzt von einer Erhöhung ab. Sind Sie aber der Meinung, daß die Teuerung gerade dieſe ſchlecht bezahlten Leute auch außerordentlich ſcharf trifft und daß mit vollem Bewußtſein auch vor einem Jahr ihnen die 100 ℳ bewilligt worden ſind, dann werden Sie allerdings dem Gedanken, der im Ausſchuß die Mehrheit erhalten hat, Ausdruck ver⸗ leihen, wenn Sie in genau derſelben Weiſe die Er⸗ « ebenfalls von einer Verdoppelung zu ſprechen, für die im Falle der Ablehnung der 200 ℳ in b eine Veranderthalbfachung als Eventualantrag treten würde. Ich bitte Sie, in dieſem Sinne zu beſchließen. Stadtv. Dr. Crüger: Meine Herren, ich finde, daß Herr Kollege Dr Borchardt ein ſehr ſchlechter Wächter der Würde der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung iſt. Wenn er bei dieſer Gelegenheit gegen mich und meine Freunde ſich gewandt und gemeint hat, daß unſere Abſtimmug nicht der Würde der Ver⸗ ſammlung entſpricht, ſo lege ich in entſchiedenſter Weiſe dagegen Verwahrung ein. Ich meine, es entſpricht nicht der Würde der Verſammlung, in dieſer Weiſe hier ſeine Gegner anzugreifen. Das dürfte eigentlich auch dem Herrn Kollegen Dr Bor⸗ chardt während ſeiner langjährigen Tätigkeit hier klar geworden ſein. Vielleicht nimmt er es ſich doch endlich einmal ad acta und handelt dementſprechend, ſucht vor allen Dingen nicht anderen Gedanken unterzuſchieben, während er ſich wahrſcheinlich ganz entſchieden verbitten würde, daß in ſolcher Weiſe gegen ihn polemiſiert wird. Wenn wir für die Poſi⸗ tion e ſtimmen, dann tun wir es, wie wir es begrün⸗ det haben, und dann haben Sie auch nicht das ge⸗ ringſte Recht, irgendwelche Gedanken uns unter⸗ zulegen, die wir nicht haben. Meine Herren, es würde allerdings nach dem, was der Herr Bürgermeiſter Matting ausgeführt hat, wohl mehr unſeren Wünſchen entſprechen, wenn wir hier ſtatt „in gleicher Weiſe“ ſagten „in entſprechender Weiſe“, und eine Anzahl meiner politiſchen Freunde und auch ich, wir werden uns inſoweit dem Antrage Stadthagen anpaſſen. Ich werde der Lockung nicht verfallen, dem Herrn Kollegen Zietſch zu antworten. Wenn er aber hier den Satz ausgeſprochen hat: wohl haben die Arbeiter ihre Schuldigkeit gegenüber der Stadt getan, aber die Stadt hat häufig nicht ihre Ver⸗ pflichtungen gegenüber den Arbeitern erfüllt —, ſo iſt das eine ganz beweisloſe Behauptung, ein ſchwerer Vorwurf gegen Magiſtrat und Stadtver⸗ ordnetenverſammlung, durch nichts begründet, er⸗ klärt vielleicht durch irgendwelche Dinge, die außer⸗ halb dieſes Saales ſich in der nächſten Zeit abſpielen werden. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, der Herr Oberbürgermeiſter hat ſich Mühe gegeben, mich mit der ganzen Rechts⸗ gelehrſamkeit, mit theoretiſchen und praktiſchen Betrachtungen und mit der Rechtſprechung zu widerlegen und den Nachweis zu erbringen, daß das Gehalt gar keine Gegenleiſtung für die aufgewandte Leiſtung der Beamten iſt; hier läge kein Dienſtver⸗ trag vor, ſondern hier handelte es ſich um die Ali⸗ mentationspflicht der Kommune gegenüber den Beamten. Der Herr Oberbürgermeiſter wird mir inſofern Recht geben, daß die Alimentationspflicht allein als Leiſtung doch nicht in Betracht kommt, denn ſonſt hätte die Kommune die gleiche Alimen⸗ tationspflicht allen ihren Angeſtellten gegenüber, ſondern daß die, die von dieſer Alimentationspflicht betroffen werden, ihrerſeits doch auch gewiſſe Gegenleiſtungen der Stadt darzubringen haben, und daß dieſe Gegenleiſtungen ſelbſtverſtändlich das Entſcheidende für die Leiſtung des Gehalts ſind. Sonſt wäre es mir vollſtändig unverſtändlich, wes⸗ wegen z. B. obere Beamte von niederen Beamten