—— 260 —— unterſchieden werden und ein Unterſchied in den] verſtanden ſein, wenn Herr Kollege Dr Borchardt Gehaltsklaſſen beſteht. Wenn es ſich nur um die Alimentationspflicht handelte, dann könnte man ja jeden, der in den Dienſt der Stadt tritt, fragen, welche Anſprüche er an die Stadt ſtellt, welches ſeine Lebenshaltung iſt, und auf dieſer Grundlage würde dann die Stadt ihren Verpflichtungen gegen⸗ über den Beamten nachzukommen haben. Viel⸗ leicht ſchafft ſie auch Normen für die Lebenshaltung ihrer Angeſtellten. Der Grundgedanke der Alimentierungspflicht hat mit der hier in Rede ſtehenden Frage nichts zu tun. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter hat vor allen Dingen eins überſehen, daß es ſich nämlich bei dieſem Antrage keineswegs nur um ſtädtiſche Beamte handelt, ſondern auch um ſtädtiſche Arbeiter. Ich glaube, es dürfte ihm voll⸗ kommen fern liegen, eine Alimentationspflicht der Kommune gegenüber den in den ſtädtiſchen Be⸗ trieben angeſtellten Arbeitern anzuerkennen; es könnte ihm ſelbſt etwas angſt werden, wenn er ſich die Konſequenzen dieſer Theorie der Alimentations⸗ pflicht vergegenwärtigt. Wenn im übrigen hier geſprochen worden iſt von kleinen Gründen, die ich vorgetragen habe, ſo muß ich dem entgegenhalten, daß es ſich hier nur um ganz kleinliche Maßnahmen handelt. Meine Herren wenn man glaubt, mit 40 oder 60 ℳ, die als Familienzulage pro Kind gewährt werden ſollen, das wirtſchaftliche Elend in dieſen Kreiſen be⸗ ſeitigen zu können, dann irrt man ſich ganz gewaltig. Der Herr Oberbürgermeiſter irrt ſich auch ferner, wenn er glaubt, daß durch einen derartigen Aufbau des Normaletats die Bittgeſuche verringert werden würden. Ich möchte ihm einmal empfehlen, gerade die Bittgeſuche, die uns heute in der nichtöffent⸗ lichen Sitzung beſchäftigen ſollen, durchzuſehen: ich glaube, darunter iſt auch nicht ein einziges, das fort⸗ gefallen wäre, wenn man eine andere Gruppierung des Normaletats gehabt hätte, wenn dieſen Fami⸗ lien, die durch Krankheit in Not geraten ſind, die geringfügige Kinderzulage gewährt worden wäre. Der Jammer und die Not, die in dieſen Fällen überall durch Krankheit entſtanden ſind, wären ebenſo groß geweſen. Alle dieſe Bittgeſuche ſind auf Krankheit in der Familie zurückzuführen. Die Not, die durch Krankheit in der Familie entſteht, werden Sie durch keinen Normaletat beſeitigen können, er mag aufgebaut ſein auf den Grund⸗ ſätzen, die wir hier haben, oder auf dem Grundſatze der Familienzulagen. Zum Schluſſe möchte ich noch darauf aufmerk⸗ ſam machen, daß man meines Wiſſens, ſoweit ich mich in den Stunden, die wir hier darüber debattie⸗ ren, habe informieren können, erſt unlängſt in der Kommune die Differenzierung in den Wohnungs⸗ geldzuſchüſſen für ledige und verheiratete Lehrer beſeitigt hat — ich glaube, daß ich nicht falſch hier⸗ über informiert bin —, und zwar deswegen, weil die ledigen Lehrer einenAusgleich verlangten, bald mit der Begründung, daß ſie eine Schweſter, bald damit, daß ſie eine Mutter zu ernähren hatten. Damals haben Sie die Differenzierung hinausgebracht aus dem Etat, haben den gleichen Wohnungsgeldzuſchuß angenommen, und nun wollen Sie ungleiche Wohnungsgeldzuſchüſſe einführen und den Unter⸗ ſchied noch potenzieren durch einen meines Erachtens vollkommen verkehrten Aufbau des Normaletats?! 1 Ich bitte Sie daher, meinem Antrage zu ent⸗ ſprechen. Ich kann ſelbſtverſtändlich nur damit ein⸗ und ſeine Freunde dieſe Anregung für ſo wertvoll halten, daß ſie ſogar namentliche Abſtimmung da⸗ rüber herbeiführen wollen. Im übrigen erſehen daraus die, die vielleicht noch ſchwankend in der Sache ſind, die da meinen, es handle ſich wirklich nur um eine Anregung Studien halber, daß es ſich nicht um Studien handelt, ſondern tatſächlich darum, poſitiv Stellung zu der Frage zu nehmen. Unter dieſem Geſichtspunkte möchte ich die Herren bitten, meinem Antrage zu entſprechen und die Streichung vorzunehmen. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Dr Crüger hat ſich mit der Abänderung des Antrages e, wie ſie Herr Kollege Dr Stadthagen beantragt hatte, einverſtanden erklärt. Ich muß mitteilen, daß Herr Kollege Dr Stadthagen ſeinen Antrag zurück⸗ gezogen und ſich mit Herrn Kollegen Dr Lands⸗ berger auf folgenden Abänderungsantrag zu vereinigt hat: Für Penſionäre und Witwen ſind ebenfalls Teuerungszulagen in Ausſicht zu nehmen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, ich habe mich vorhin durchaus auf die Begründung der ge⸗ ſtellten Anträge beſchränkt, ich bin nicht auf die Frage der Familienbeihilfen eingegangen. Da aber Herr Kollege Dr Crüger auf dieſe Familien⸗ beihilfen jetzt noch einmal eingegangen iſt in ab⸗ lehnendem Sinne und ſeine Gründe wiederholt hat, ſo werden Sie es mir nicht verdenken, wenn ich wenigſtens einige Worte darauf noch ſage. (O! o! bei den Liberalen. — Stadtv. Dr Crüger: Das iſt nun der Dank!) — Herr Kollege Dr Crüger ruft mir zu: Das iſt nun der Dank! Ja, meine Herren, zunächſt meine ich, daß hier Beſchlüſſe nicht gefaßt werden nach irgend welchem Wohlwollen, ſondern aus ſachlichen Er⸗ wägungen. Meine Erwägungen waren aber die, daß bereits die Verſammlung etwas müde ſei, um dieſe Dinge noch weiter zu diskutieren. (Sehr richtig!) Deswegen hielt ich an mich. Herr Kollege Dr Crüger aber benutzte das, um nunmehr ſeinerſeits die Gründe, die er vorher ſchon angeführt hatte, noch einmal zu wiederholen. Da können Sie es mir nicht verdenken, wenn ich Herrn Kollegen Dr Crüger mit ein paar Worten doch entgegentreten will. Herr Dr Crüger weiſt mit großem Nachdruck darauf hin, daß bei der Gewährung von Familien⸗ beihilfen große Ungleichmäßigkeiten ſtattfinden würden; er tut ſo, als ob wir ohne dieſe Gewährung der Familienbeihilfen zu lauter Gleichmäßigkeiten kämen, — als ob wir Ungleichmäßigkeiten nicht bei jeder Regulierung haben könnten und haben müßten! Er weiſt ferner noch einmal nachdrücklich den Standpunkt der ſogenannten Alimentations⸗ pflicht gegenüber den Beamten und den Arbeitern zurück. Herr Kollege Dr Crüger unterſtreicht alſo noch zu einem zweiten Male, daß die Beamten und die Arbeiter nach der Leiſtung bezahlt werden. Meine Herren, ich will nicht ſo weit gehen, zu behaupten, daß die Leiſtung bei der Entlohnung gar keine Rolle ſpielt. Aber ich glaube, Herr Kollege Dr Crüger wird, wenn er ſich das reiflich überlegt, doch zum mindeſten zugeben müſſen, daß der Gedanke der Bezahlung nach der Leiſtung außerordentlich ſtark durchlöchert und durchbrochen wird durch den Normaletat mit Alterszulagen und auch ſelbſt durch