262 Der Antrag Borchardt hat nach den Erörte⸗ rungen, die im Ausſchuſſe gepflogen worden ſind, den Einwurf zu erwarten, daß er reinweg bei der Auffaſſung verharrt, es handle ſich auch im gegen⸗ wärtigen Augenblick nur noch um Teuerungszu⸗ lagen. Dieſe Auffaſſung iſt nach der Meinung der Mehrheit des Ausſchuſſes unrichtig. Seitdem der Beſchluß vorliegt, vom 1. April den Normaletat zu revidieren und die Teuerungszulagen anzurech⸗ nen, handelt es ſich nicht mehr um reine Teuerungs⸗ zulagen, ſondern mindeſtens zu 50 % des Geſamt⸗ charakters auch um Vorſchüſſe auf die zukünftige Gehaltserhöhung. Ich glaube, aus dieſer grund⸗ ſätzlichen Auffaſſung würde die Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes ſich auch gegen den Eventualantrag Bor⸗ chardt gewendet haben. Was die Faſſung zu c anlangt, ſo gebe ich ſie nach den Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters in der Form, wie ſie der Ausſchuß Ihnen unter⸗ breitet hat, vollſtändig preis. Ich habe ſchon in meinem Referat durchklingen laſſen, daß gerade dieſe Frage vom Ausſchuſſe mehr mit dem Herzen als mit dem Kopf in Angriff genommen worden iſt. Unter den Anträgen, die hierzu vorliegen, er⸗ ſcheint mir perſönlich die Faſſung, auf die ſich die Herren Kollegen Dr Stadthagen und Dr Landsber⸗ ger geeinigt haben, als die annehmbarſte. Ich für meine Perſon werde jedenfalls dieſer Faſſung zu⸗ ſtimmen. Ich bitte ſie aber nochmals im Namen der Mehrheit des Ausſchuſſes, den unveränderten Ausſchußanträgen unter a und b beizutreten. Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Meine Herren, ich gedenke ſo zu ver⸗ fahren, daß ich zuerſt abſtimmen laſſe über den Abſatz a, und zwar getrennt einmal bis zu den Worten „Bedacht zu nehmen“ und demnächſt über den Schlußſatz: „und die Frage der Gewährung von Familienzulagen zu prüfen“ in namentlicher Abſtimmung; ſodann zu b zuerſt über den Antrag des Herrn Kollegen Zietſch, der ja eine generelle andere Regelung wünſcht, zweitens über das Amen⸗ dement des Herrn Kollegen Dr Borchardt, der an Stelle der 7½ % des augenblicklichen Jahres⸗ einkommens nicht unter 150 und nicht über 300 den einheitlichen Satz von 200 ℳ. ſetzen will, und drittens über die Faſſung, wie ſie der Ausſchuß vorſchlägt. Endlich würde ich zu Abſatz e auch zunächſt die beiden Amendements zur Abſtimmung ſtellen, zuerſt den weitgehendſten Antrag Dr Bor⸗ chardt, der die Verdoppelung bezw. Veranderthalb⸗ fachung der Teuerungszulagen bezweckt, dann den Antrag Dr Landsberger⸗Dr Stadthagen. Wenn dieſe abgelehnt werden ſollten, würde der Ausſchuß⸗ antrag als angenommen gelten können. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Ausſchuſſes zu a, wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht, ſo bald als mög⸗ lich, ſpäteſtens im Herbſt 1908 eine Vorlage betr. die Reviſion ſämtlicher Gehälter und Löhne vorzulegen und die Erhöhungen mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 ein⸗ zurichten. Im beſonderen wird der Magiſtrat erſucht, auf eine ſchnellere Erreichung der Höchſtgehälter Bedacht zu nehmen.) Wir kommen nun zur namentlichen Abſtim⸗ mung über den Schlußſatz des Ausſchußantrages: und die Frage der Gewährung von Familien⸗ zulagen zu prüfen. Ich bitte die Herren, die dieſen Satz annehmen wollen, mit Ja, die ihn ablehnen wollen, mit Nein zu ſtimmen. Die namentliche Abſtimmung beginnt mit der Kolonne 2. (Der Namensaufruf erfolgt. Es ſtimmen mit Ia die Stadtverordneten Bartſch, Dr. Borchardt, Dr. Flatau, Flemming, Gebert, Harniſch, Dr. Hubatſch, Kaufmann, Klick, Liebe, Otto, Protze, Rackwitz, Dr. Röthig, Schmidt, Schwaß, Sellin, Dr. Stadthagen, Vogel 1, Wenig, Wilk, Zander, Zietſch. mit Nein die Stadtverordneten Barnewitz, Bollmann, Dr. Crüger, Dunck, Dzialoszynski, Dr. Frentzel, Jachmann, Kern, Dr. Landsberger, Lingner, Litten, Meyer, Mosgau, Münch, Vogel II, Wagner. Das Ergebnis der Abſtimmung wird ermittelt.) Das Reſultat der Abſtimmung iſt, daß 23 Herren mit Ja, 16 mit Nein geſtimmt haben. Der Schlußſatz iſt alſo in der Faſſung des Ausſchuſſes angenommen. Wir kommen nun zu b der Ausſchußanträge. Ich laſſe zuerſt über den Antrag Zietſch abſtimmen: Die Teuerungszulagen ſind in der Weiſe zu gewähren, daß neben den bisher jedem in ſtüdtiſchen Dienſten ſtehenden Beamten oder Arbeiter gezahlten 100 ℳ für jedes Kind unter 16 Jahren ein jährlicher Erziehungs⸗ beitrag von 50 ℳ zu zahlen iſt. Dieſe Beträge ſind auf die durch die Re⸗ viſion des Normaltarifs eintretenden Ge⸗ halts⸗ und Lohnerhöhungen anzurechnen. (Der Antrag wird abgelehnt. Desgleichen der Eventualantrag Dr Borchardt, für den Fall, daß der Antrag des Ausſchuſſes angenommen wird, ſtatt: „Teuerungszulage von 7½ % 300 ℳ beträgt und“ zu ſagen: „Teuerungszulagen von 200 ℳ gacc. 41 Die Verſammlung ſtimmt dem Antrage b des Ausſchuſſes zu: Dem Magiſtrat wird folgende Regelung der Teuerungszulagen empfohlen: Bis zum Einkommen von 7500 ℳ aus⸗ ſchließlich wird allen Beamten, Lehr⸗ kräften, Privatbedienſteten und Arbei⸗ tern eine Teuerungszulage von 7½ % des augenblicklichen Jahreseinkommens gewährt, die nicht unter 150 ℳ und nicht über 300 ℳ beträgt und die auf die ſpätere Gehaltserhöhung anzurech⸗ nen iſt. Der Eventualantrag Dr Borchardt, die Teue⸗ rungszulagen für Penſionäre und Witwen zu ver⸗ anderthalbfachen, wird abgelehnt und der Antrag Dr Landsberger⸗Dr Stadthagen angenommen: Unter Streichung des Ausſchußantrages zu ſetzen: Für Penſionäre und Witwen ſind eben⸗ falls 1. in Ausſicht zu nehmen.) Damit iſt Antrag « des Ausſchuſſes erledigt. Das Protokoll der heutigen Sitzung bitte ich die Herren Kollegen Bollmann, Dr Crüger und Vogel 1 zu vollziehen.