ſich einer Rechtsauskunftsſtelle annimmt, ſo, meine mühen wollte, ich, muß ſie das tun für alle ihre Bürger, (ſehr richtig!) und ſie hat keine Veranlaſſung, denjenigen Vereinen beſondere Unterſtützungen angedeihen zu laſſen, die ſich nur die Aufgabe ſtellen, einem kleinen oder einem mehr oder minder großen Teile (Zurufe bei den Sozialdemokraten: Allen!) der Bürgerſchaft eine Auskunft geben zu wollen. Derartigen Sonderbeſtrebungen, meine ich, hat die Kommune alle Veranlaſſung entgegenzutreten. Daher bitte ich Sie, den Antrag des Herrn Kollegen Wilk abzulehnen. Stadtv. Zietſch: Ich möchte auf die Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Dr Stadthagen entgegnen, daß es dem bisherigen Brauche wohl etwas entgegenſtehen mag, wenn im Plenum ein Abänderungsantrag zu einem Beſchluſſe des Aus⸗ ſchuſſes geſtellt wird, über den im Ausſchuſſe ſelbſt nichts geäußert worden war. Aber ich meine, das iſt an und für ſich nichts Ungewöhnliches. Es liegt mitunter in der Natur der Sache, daß Abänderungsanträge in der zweiten Leſung des Plenums ohne weiteres geſtellt werden, ohne daß ſie im Ausſchuß vorberaten ſind. Im übrigen dürfen wir den Grund, den jetzt Herr Kollege Dr Stadthagen glaubt betonen zu müſſen, daß er gegen den Antrag ſei, weil er nicht im Ausſchuß geſtellt worden war, wohl nicht als ſtichhaltig an⸗ ſehen; wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir an⸗ nehmen, daß Herr Kollege Dr Stadthagen auch im Ausſchuß gegen den Antrag Wilk geſprochen haben würde. Die ſachlichen Bedenken, die Herr Kollege Dr Stadthagen vorbringt, ſind ebenfalls in keiner Weiſe ſtichhaltig. Es lag in den Ausführungen meines Freundes Wilk, daß ſelbſt eine Rechtsaus⸗ kunftsſtelle der Gewerkſchaften, ein Arbeiterſekre⸗ tariat, ſeine Klientel durchaus nicht auf einen be⸗ ſtimmten Kreis der Bevölkerung, auf die Arbeiter⸗ ſchaft allein, beſchränkt, ſondern in die Arbeiter⸗ ſekretariate kann jeder gehen, welchen Standes und Berufes er auch ſein mag, um ſich Rat zu holen. Ich weiß nicht, woher Herr Kollege Dr Stadthagen ſeine Wiſſenſchaft hat, daß die Arbeiterſekretariate ſpeziell Vertrauensinſtitutionen der Arbeiterſchaft oder Einrichtungen ſind, in der nur der Arbeiter⸗ ſchaft Auskunft gegeben wird. Dieſer Abänderungsantrag iſt von uns geſtellt worden in logiſcher Konſequenz deſſen, was Sie jetzt der Verſammlung zur Annahme vorſchlagen. Ich komme zurück auf die Beratungen, die hier vor zwei Jahren ſtattgehabt haben, wo es ſich darum handelte, daß die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung dazu Stellung nehmen ſollte, das hier am Orte beſtehende Arbeiterſekretariat der Gewerk⸗ ſchaften durch eine Subvention zu unterſtützen. Damals hatte die Mehrheit der Stadtverordneten⸗ verſammlung dieſe Unterſtützung abgelehnt, weil ſie ſich auf den Standpunkt ſtellte, daß private Inſtitutionen dieſer Art nicht unterſtützt werden ſollten. Der Verein für Rechtsauskunft iſt aber doch auch eine private Einrichtung. Jetzt wollen Sie das damals aufgeſtellte Prinzip durchbrechen, nur, weil es ſich Ihrer Auffaſſung nach um eine neutrale Inſtitution handelt. Genau ſo neutral aber, wie der Verein für Rechtsauskunft iſt, ſind auch die Arbeiterſekretariate der Gewerkſchaften, und wenn Herr Kollege br Stadthagen ſich be⸗ 268 — einmal die Tätigkeitsberichte der Arbeiterſekretariate der Gewerkſchaften zu ſtudieren, ſo würde er ohne weiteres ſinden, daß die Aus⸗ kunfterteilung der Arbeiterſekretariate ſich über faſt alle Rechtsgebiete erſtreckt, in erſter Linie die Arbeiterverſicherungen berückſichtigt, dann die Strafſachen, die Angelegenheiten im bürgerlichen Rechtsverfahren, Eheſtreitigkeiten, Alimentations⸗ klagen uſw. berückſichtigt. In allererſter Linie aber ſind es immer wieder Arbeiterverſicherungs⸗, Krankenkaſſenſachen, Gewerbeordnungsſtreitig⸗ keiten, Unfallangelegenheiten uſw. uſw., die die Arbeiterſetretariate beſchäftigen. Wenn ich Ihnen hier einige Auszüge vorleſen wollte, was mich ſelbſt⸗ verſtändlich zu weit führen würde, von einem der größten Arbeiterſekretariate in Deutſchland, dem Arbeiterſekretariat in Hamburg, ſo würden Sie finden, daß dieſe Arbeiterſekretariate nicht einſeitig ſind und nicht fragen, ob der, der zu ihnen kommt, organiſiert iſt oder nicht, ob er Sozialdemokrat oder freiſinnig iſt. Zu uns können auch Konſervative kommen. Wir geben jedem gern Rat, ohne daß wir danach forſchen und fragen, ob der Betreffende ein Arbeiter iſt oder ein Handwerker und dergleichen. Im Gegenteil, die Geſchäftsberichte der verſchie⸗ denen Arbeiterſekretariate Deutſchlands ſprechen dafür, daß ſich dieſe Inſtitutionen die allgemeine Beliebtheit aller Kreiſe dort erworben haben, wo die Leute infolge ihrer mangelhaften Schul⸗ bildung nicht in der Lage ſind, ſich auf dem recht veräſtelten Gebiete der heutigen Rechtsanſchauung und auffaſſung zurechtfinden zu können. Die Aufgabe der Rechtsauskunftsſtellen kann doch auch nur ſein, den Leuten eine Direktive zu geben, wie ſie zu ihrem Rechte kommen. Deshalb weiß ich nicht, wie Sie durch die ſtarke Unterſtreichung Ihres vor⸗ liegenden Antrages, der eine Annullierung Ihres damaligen Beſchluſſes bedeutet, die Arbeiter⸗ ſekretariate jetzt ausſchließen wollen. Stehen Sie auf dem prinzipiellen Standpunkt, den Rechts⸗ auskunftsſtellen deswegen Unterſtützungen zu ge⸗ währen, um den rechtsunkundigen unbemittelten Gemeindebürgern unentgeltliche Rechtsbelehrung zu bieten, dann müſſen Sie auch in erſter Linie die Inſtitutionen unterſtützen, zu denen weitere Kreiſe der Bevölkerung, die Arbeiter, das meiſte Vertrauen haben. Und die Arbeiter haben das größte Vertrauen zu den Arbeiterſekretariaten. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, der Ein⸗ wand, den Herr Kollege Stadthagen in formaler Beziehung machte, iſt doch wohl nicht ohne weiteres von der Hand zu weiſen. Gewiß iſt jedes Mitglied berechtigt, hier Abänderungs⸗ oder Zuſatzanträge zu ſtellen; aber die ganze Geſchäftsführung, der Sinn der ganzen Ausſchußberatung wird mehr oder weniger hinfällig, wenn die Ausſchußmitglieder ſelbſt, ohne daß die Sachlage ſich verändert hat, nicht im Ausſchuß, der doch dazu da iſt, ſondern erſt wieder im Plenum ihre Anträge vorbringen. Die logiſche Konſequenz lann doch nur ſein, daß die Sache noch einmal in den Ausſchuß zurückver⸗ wieſen wird, und das ergibt eine Verſchleppung, die nicht wünſchenswert ſein kann. Dem Wunſche des Herrn Kollegen Dr Stadthagen, daß die Aus⸗ ſchußmitglieder ſich rechtzeitig auf ihre guten Ge⸗ danken beſinnen möchten, kann ich daher nur zuſtimmen. 2 Was die Sache ſelbſt anbetrifft, ſo hat Herr Kollege Zietſch hervorgehoben, daß er ſich auf eine