—— 269 — Außerung von mir in einem der Angelegenheit geſtützt hätte. Ich habe damals meine Ausführungen gemacht in Rückſicht darauf, daß das Arheiterſekretariat für einen ganz be⸗ ſtimmten Kreis von Perſonen arbeitet, daß andere ähnliche Inſtitu ionen auch exiſticren, und daß eine Unterſtützung des Arbeiterſekret ꝛriats als logiſche Konſequenz auch die Unterſtüthung der anderen Einrichtungen fordert. Hier in dem Ausſchuß⸗ antrage bzw. in dem urſprün⸗lichen Antrage des Herrn Kollegen Dr Crüger wird die Subvention einer Einrichtung gefordert, die auch von privater Seite ausgeht, die aber für alle Kreiſe beſtimmt ſein ſoll, und von der wir vorantsſetzen, daß ſie ihre Aufgabe, allen Kreiſen unpayteiſch zu dienen, auch erfüllen wird. Das Arbeiterſekretariat kann das ohne weiteres nicht. (Stadtv. Zietſch: Irrtum!) — Wenn das ein Irrtum ſein ſollte, ſo würde dieſer Irrtum zu berichtigen ſein, indem etwa dieſes Serretariat gelegentlich eine Eingabe macht und durch ſeine Berichte nachweiſt, daß ich und die andern Herren, die mit mir gleicher Meinung ſind, uns im Irrtum befinden; ich würde der letzte ſein, der einer ſegensreich im ſozialen Sinne wirkenden Einrichtung eine ſtädtiſche Subvention nicht gern gewähren würde. Mit der augenblicklichen Frage, glaube ich, iſt das nicht zu verquicken; hier handelt es ſich darum, zum erſten Male, ſoweit ich unterrichtet bin, von ſeiten der Stadt eine Einrichtung zu fördern, welche allen Teilen der Berölkerung gleichmäßig zu Gebote ſteht, und welche, ohne auch nur in den Verdacht zu geraten, daß ſie eine Voreingenommenheit für die eine Seite beſitzt, ganz unparteiſch die an ſie herantretenden Fragen zu entſcheiden hat. Ich glaube deshalb, daß wir dieſe Frage jetzt nicht mit der andern verquicken ſollten, daß wir erſt einmal hier dem Magiſtrat unſern Wunſch ausſprechen, und daß wir, wenn eine andere Einrichtung, die ſich auf gleichem Gebiete für einen mehr oder weniger beſchränkten Kreis oder, wie hier behauptet wird, auch allgemein betätigt, dann ſpäter eine Subvention nachſucht, dann dieſe Frage für ſich zu entſcheiden haben werden. Im gegenwärtigen Stadium bin ich nicht in der Lage, für den Antrag Wilk zu ſtimmen. Stadtv. Zietſch: Infolge der Ausführungen, die jetzt gemacht worden ſind, namentlich auf Grun) der letzten Ausführungen des Herrn Kol⸗ legen Spiegel würde ich beantranen, die Angelegen⸗ heit noch einmal an den Ausſchuß zurückzuver⸗ weiſen, um den Herren Gelegenheit zu geben, r Abänderungsantrag genügend prüfen zu önnen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher⸗Stellvertr. Dr. Hubatſch: Wünſcht der Herr Berichterſtatter noch das Wori? 13 Berichterſtatter Stadtv. Stein (Schlußwort): Nur inſofern, als ich bitten möchte, den Antrag des Ausſchuſſes einfach anzunehmen! (Die Verſammlung lehnt den Antrag auf Zu⸗ rückverweiſung des Antrages in den Ausſchuß ab.) Vorſteher⸗Stellvertr. Dr. Hubatſch: Herr Kollege Wilk hat folgenden Abänderungsantrag früheren Stadium geſtellt: es ſoll im erſten Abſatz des Ausſchußan⸗ trages nach den Worten „Rechtsauskunft in Groß⸗ Berlin“ hinzugefügt werden: „oder das Arbeiter⸗ ſekretariat in Berlin“, dann zu dem Wort „Rechts⸗ auskunftsſtelle“ hinzugefügt werden: „reſp. einer Filiale“ und ſtatt des Wortes „neuerdings“ geſagt werden: „künftig“; dann ſoll in Abſatz 2 hinzu⸗ gefügt werden zu den Worten „Rechtsauskunfts⸗ ſtelle in Charlottenburg“: „oder dem Arbeiterſekre⸗ tariat in Berlin zur Errichtung einer Filiale in Charlottenburg reſp. beiden Inſtitutionen zu⸗ gleich“. (Die Verſammlung lehnt die Abänderungs⸗ anträge des Stadtv. Wilk ab und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Unter der Vorausſetzung, daß ſich der ge⸗ meinnützige Verein für Rechtsauskunft in Groß⸗Berlin zum Zwecke der Errichtung einer Rechtsauskunftsſtelle in Charlottenburg neu⸗ erdings an den Magiſtrat wenden ſollte, wird der Magiſtrat erſucht, entſprechende Verhand⸗ lungen einzuleiten. Die Stadtverordnetenverſammlung iſt ihrer⸗ ſeits bereit, dem Magiſtrat zugunſten des Vereins zur Errichtung einer Rechtsauskunfts⸗ ſtelle in Charlottenburg jährlich 3000 ℳ und die erforderlichen Loralitäten zur Verfügung zu ſtellen.) Zu Vunkt 3 iſt noch nachzutragen, daß zur Wahl in den Ausſchuß empfohlen werden die Herren Kollegen Dr Crüger, Dzialoszynski, Dr Flatau, Dr Frentzel, Hirſch, Holz, Dr Hubatſch, Klick, Dr v. Liszt, Otto, Rackwitz, Dr Spicgel, Dr Stadthagen, Wöllmer und Zietſch. — Da kein Widerſpruch laut wird, ſind die Herren gewählt. Zu Punkt § der Tagesordnung iſt der Bericht⸗ erſtatter nicht da. Es iſt vorgeſchlagen worden, dieſen Punkt von der Tagesordnung abzuſetzen und auf die nächſte Sitzung zu bringen. Wenn kein Widerſpruch laut wird, ſo nehme ich an, daß die Verſammlung damit einverſtanden iſt. — Das iſt der Fall. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Zuſtändigkeit der Schuldeputation. — Druckſache 218. Berichterſtatter Stadtv. Schwarz: Meine Herren, es iſt Ihnen bekannt, daß wir in Charlotten⸗ burg jetzt auf Grund des Geſetzes vom Jahre 1906 eine neue Schuldeputation eingerichtet haben. Es iſt nun die Frage entſtanden, welche Zuſtändigkeit dieſe Schuldeputation haben ſoll. Gedacht iſt ſie als eine Schuldeputation, die zuſtändig iſt für das geſamte Volksſchulweſen. Unſere frühere Schul⸗ deputation hat außerdem noch Aufſichtsrechte ge⸗ habt über die Privatſchulen, über die mittleren und höheren Mädchenſchulen. Es exiſtiert nun in § 66 Abſatz 2 des Geſetzes folgende Beſtimmung: Soweit den beſtehenden Schuldeputationen und Schulvorſtänden außerhalb des Gebiets des öffentlichen Schulweſens bicher auf Grund der Geſetze oder der Anordnungen der Staatsbehörden Schulaufſichtsbefugniſſe zu⸗ geſtanden haben, iſt die Schulaufſichtsbehörde berechtigt, dieſe fortan ſelbſt auszuüben oder