— 270 auf die ihr nachgeordneten Organe oder bis hat, daß für letztere eine ſtädtiſche Deputation zu⸗ zur anderweitigen geſetzlichen Regelung den nach dieſem Geſetze gebildeten Schuldeputa⸗ tionen und Schulvorſtänden ganz oder teil⸗ weiſe zu übertragen. Dann aber hat die Regierung am 18. Dezember 1907 eine Verfügung erlaſſen, in der ſie den Wunſch ausſpricht, daß, um einen Dualismus zu vermeiden, in ſolchen Fällen, wo bisher noch anderweitige Aufſichtsrechte ausgeübt wurden, die alte Schul⸗ deputation aufgelöſt und die bisher ausgeübten Rechte der neuen Schuldeputation übertragen wer⸗ den ſollten. Es hat ſich nun bei der Kean der Zu⸗ ſtändigkeit dieſer neuen Schuldeputation zwiſchen Magiſtrat und Schuldeputation zum Teil eine Übereinſtimmung der Anſichten, zum Teil aber eine Abweichung derſelben ergeben. Magiſtrat und Schuldeputation ſtimmen darin überein, daß das Privatlehrertum und ⸗ſchulweſen, das mittlere und höhere Mädchenſchulweſen, ſoweit es privaten Charakter trägt, dieſer Schuldeputation unterſtehen ſollen. Eine Abweichung hat ſich ergeben in bezug darauf, welche Behörde zuſtändig ſein ſolle für unſere öffentlichen höheren Mädchenſchulen. Die Schuldeputation wünſcht, daß für unſere höheren ſtädtiſchen Mädchenſchulen eine beſondere Deputa⸗ tion gebildet werde; der Magiſtrat aber wünſcht, daß auch für die öffentlichen höheren Mädchen⸗ ſchulen die Schuldeputation, die für die Zwecke des Volksſchulweſens gebildet iſt, zuſtändig ſein ſolle. Zunächſt iſt bei einem ſolchen Gegenſatz der An⸗ ſichten eine gewiſſe Vorſicht geboten. Der Magiſtrat begründet ſeine abweichende Stellung damit, daß er ſagt: Aufſichtsrechte, welche die Schuldeputationen auf Grund des Geſetzes von 1811 reſp. von 1906 haben, kämen dieſer neu ge⸗ bildeten Schuldeputation auch den höheren ſtädti⸗ ſchen Mädchenſchulen gegenüber zu; bilden wir eine beſondere Deputation für die höheren ſtädti⸗ ſchen Mädchenſchulen, ſo wäre ſie, ebenſo wie die Deputation für die höheren Lehranſtalten, lediglich eine Verwaltungsdeputation für äußere Angelegen⸗ heiten, und wir würden damit die Aufſichtsrechte, die der neuen Deputation für das geſamte Volks⸗ ſchulweſen auch in bezug auf die Kenntnisnahme von inneren Vorgängen des höheren Mädchenſchul⸗ weſens zukämen, aufgeben. Es ſei ferner in einem Zeitalter, wo die Selbſtverwaltung der Städte ſchon ohnehin bedroht ſei, wo die Reformen auf allen Gebieten insbeſondere auf dem des höheren Mäd⸗ chenſchulweſens raſch vor ſich gehen, nicht geraten, irgend eins unſerer Rechte zu opfern. Ich für meinen Teil, dem die Aufgabe zu⸗ gefallen iſt, heute vor Ihnen zu referieren, obgleich ich, erſt ein Neuling in der Schuldeputation, den Verhandlungen der bisher beſtehenden Schuldepu⸗ tation nicht beigewohnt habe, allerdings alſo viel⸗ leicht eine gewiſſe Objektivität für mich in Anſpruch nehmen kann — ich muß ſagen: mir leuchtet es nicht recht ein, was für ein Rechtsopfer in Frage käme. Es iſt in der Begründung des Magiſtrats nicht des näheren ausgeführt, welche Aufſichtsrechte wir opfern, und ich meine: wir haben gar keine Aufſichtsrechte bezüglich der innern Angelegen⸗ Das Pro⸗ heiten der höheren Mädchenſchulen. vinzialſchulkollegium richtet ſeine Verfügungen di⸗ rekt an die Direktoren der höheren Mädchenſchulen; es iſt die Frage, ob es überhaupt Kenntnis davon ſtändig iſt. Nun ergibt ſich noch ein anderer Geſichtspunkt, der nicht unbedenklich ſein dürfte. Bei der Bedeu⸗ tung, die die Entwicklung des höheren Mädchen⸗ ſchulweſens heute hat, ſcheint es mir, wenn wir zugleich die Bedeutung der modernen Frauen⸗ bewegung in Betracht ziehen, angemeſſen, daß eine Vertreterin der öffentlichen höheren Mädchen⸗ ſchulen dieſer Deputation angehört, alſo beiſpiels⸗ weiſe eine Dame, die das Oberlehrerinnen⸗, noch beſſer das Oberlehrerexamen gemacht hat. Das iſt bis jetzt nicht der Fall. Auf der andern Seite ließen ſich Fälle denken, in denen es wünſchenswert erſcheinen könnte, daß über Angelegenheiten des höheren Mädchenſchulweſens nur ſolche Mitglieder mitentſchieden, die deſſen innere Organiſation kennen, ſei es, daß ſie an dahin gehörigen Schulen unter⸗ richtlich tätig wären, ſei es, daß ihr Studiengang ein ſolcher geweſen wäre, der eine tiefe Einſicht in die Aufgaben des höheren Mädchenſchulweſens ge⸗ währleiſtete. Für beide von mir erörterte Fragen habe ich nun eine allſeitig befriedigende Löſung noch nicht gefunden, und meine Freunde, die mit mir meine Bedenken teilen, ſchlagen Ihnen durch meinen Mund vor, dieſe Frage einem Ausſchuſſe von 11 Mitgliedern zu überweiſen. Ich möchte Sie bitten, um uns langwierige Erörterungen, die dieſe auſ ordentlich ſchwierige Materie mit ſich bringen würde, hier im Plenum zu erſparen, dieſem Antrage auf Ausſchußberatung zuzuſtimmen. (Die Beratung wird aeſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt die Einſetzung eines Aus⸗ ſchuſſes von 11 Mitgliedern und wählt zu Ausſchuß⸗ mitaliedern die Stadtv. Becker, Dr Borchardt, Holz, Dr Hubatſch, Dr v. Liszt, Otto, Schwarz, Dr Spiegel, Dr Stadthagen, Wöllmer und Zietſch.) Vorſteher⸗Stellvertr. Dr. Hubatſch: Das Pro⸗ tokoll vollziehen heute die Herren Dr Borchardt, Dunck und Dzialoszynski. Wir kommen zum folgenden Punkt der Tages⸗ ordnung, Punkt 10: Vorlage betr. Errichtung eines Waſſerturmes mit Pumpſtation und eines Magazingebändes auf Weſtend. — Druckſache 219. Berichterſtatter Stadtv. Klick: Meine Herren, wie Sie aus der Vorlage und ihrer Begründung erſehen, iſt, um eine geregelte Waſſerverſorgung der nördlich und ſüdſich von der Villenkolonie Weſtend gelegenen zukünftigen Stadtteile zu ge⸗ währleiſten, die Erbauung eines neuen Waſſer⸗ turms nötia. Das Gelände ſelbſt liegt teilweiſe 62m über dem Normal⸗Nullpunkt. Der mittlere Waſſerſtand des vorhandenen Turmes liegt 84 m über N. N., ſodaß ſich eine Differenz von 14 m ergibt, da der mittlere Waſſerſtand des neuen Turmes 98 m über N. N. liegen muß. Zwiſchen dem alten und dem neuen Turm ſoll eine Ver⸗ bindung hergeſtellt werden, welche als Magazin⸗ und Bureauräume für die Waſſerwerke dienen ſoll, da das alte von der Aktiengeſellſchaft Char⸗ lottenburger Waſſerwerke gemietete Magazin⸗ gebäude zum 1. Oktober geräumt werden muß. Zum erſtenmal wohl wird eine Neuerung an dem zu erbauenden Turm vorgenommen werden: