in ſeinem Fache beſchäftigt iſt, rationeller arbeiten wird und arbeiten kann als einer, der vielleicht 2, 3 Jahre lang, womöglich noch länger, ſeinem Beruf fern geſtanden hat oder anderweitig beſchäftigt worden iſt. Meine Herren, was wir beſonders begrüßen müſſen, iſt, daß bei dieſem Bau kein Unfall vorge⸗ kommen iſt. Die Leute ſind weder bei der Berufs⸗ genoſſenſchaft verſichert noch ſonſtwie. Ich erinnere nur an den Unfall bei der Muſikhalle in Görlitz, wo doch wirklich praktiſche Leute gearbeitet haben. Ich erinnere an den Unfall in der Flora hier, an den Bau des Schillertheaters, wo überall geprüfte Leute tätig waren. Es ſind Unfälle vorgekommen und ſehr bedauerliche Unfälle; das hätte hier auch vor⸗ kommen können. Der Magiſtrat wäre dann in die größte Verlegenheit gekommen. Alſo, meine Herren, ich wiederhole noch einmal und glaube, im Sinne der Verſammlung dieſen Wunſch auszuſprechen, daß der Magiſtrat in Zukunft die Straßenreiniger und Feuerwehrleute nur in den Reſſorts beſchäftigen möchte, wo ſie angeſtellt ſind, und im übrigen nur berufsmäßige Leute beſchäftigt. Der Vorlage werden wir zuſtimmen. Stadtrat Seydel: Meine Herren, es handelt ſich in dieſem Falle um eine Art von Notſtand, in den die Straßenreinigungsverwaltung gekommen war. Die Schuppen können zunächſt nach Lage der Sache nur ein Proviſorium bilden. Sie brauchten deshalb nicht, wie Herr Scharnberg meint, ſo ſehr erſtklaſſig hergeſtellt zu werden, da ſie eben nur für wenige Jahre berechnet waren. Trotzdem waren ſie dringend notwendig, wir konnten nicht länger ohne ſie auskommen. Nun hatte das Hoch⸗ bauamt uns ein Projekt gemacht, wonach dieſe proviſoriſchen Schuppen über 40 000 ℳ koſten ſollten ſtatt etwa 18 000 ℳ, die ſie jetzt tatſächlich gekoſtet haben. Das war ſo viel, daß wir von vorn⸗ herein annahmen, für proviſoriſche Zwecke würde dieſe Summe nicht bewilligt werden. Ich glaube, wir haben damit Recht gehabt. So entſchloß ſich die Verwaltung — ich war ſeinerzeit noch nicht da —, um wenigſtens zum Ziele zu kommen, die Schuppen durch „abkömmliche Leute“ der Feuerwehr und Straßenreinigung herſtellen zu laſſen. Es gibt zu⸗ nächſt einmal eine Reihe von gelernten Arbeitern in beiden Verwaltungen, die wohl in der Lage ſind, dieſe Arbeiten ohne jede Gefahr herzuſtellen. Ob der Dienſt ſeinerzeit durch die Abkommandierungen gelitten hat, weiß ich nicht; nach meinen Infor⸗ mationen glaube ich es aber nicht; jedenfalls iſt er ſo eingerichtet geweſen, daß an den einzelnen Stellen für eine auskömmliche Beſetzung mit Arbeitskräften geſorgt war. Die Abkommandierung wird ja bei den einzelnen Leuten nicht den ganzen Tag gedauert haben; die Arbeit wurde ferner wahrſcheinlich in Zeiten verlegt, wo weniger zu tun war — bei der Straßenreinigung z. B. in Zeiten feuchten Wetters. Im übrigen ſind die Schuppen, wie die Herren ſich jederzeit überzeugen können, recht ordentlich aus⸗ geführt, ſie ſind ſauber und nett gebaut. Was ſchließlich die Unfallfrage betrifft, ſo war die Sache nicht ſo gefährlich, wie Herr Scharnberg ſie darſtellt. Wenn Sie die Schuppen ſehen, werden Sie ſie ſchwerlich mit der Muſikhalle in Görlitz oder dem Schillertheater oder wer weiß was für Prachtbauten vergleichen. So ein ganzer 287. —— Schuppen kann einſtürzen, ohne daß dabei auch nur ein Menſch zugrunde ginge. (Heiterkeit.) Es ſind ja nur kleine einſtöckige Gebäude aus dünnem Fachwerk; irgendwelche Gefahren waren alſo kaum mit dem Bau verbunden. Jedenfalls wiederhole ich: es war eine Art von Notſtandsarbeit inſofern, als die Schuppen ſchnell gebraucht wurden und wir bei Einhaltung des re⸗ gulären Geſchäftsganges ſobald nicht in ihren Beſitz gelangt wären. Daher entſchloß ſich die Verwaltung, kurzen Prozeß zu machen und mit den eigenen Kräften die Schuppen herzuſtellen. Die Verwal⸗ tung hat damit Erfolg gehabt. Die Schuppen ſind ſo zeitig fertig geworden, daß ſie uns nützen können, während ſie ſonſt wahrſcheinlich heute noch nicht ſtänden. Ich möchte Sie bitten, die ungewöhnliche Be⸗ handlungsweiſe als einen Ausnahmefall zu be⸗ trachten, der als ſolcher wohl einmal durchgehen kann, wenn er auch, wie ich ohne weiteres zugebe, nicht zur Regel werden darf. Stadtv. Gebert: Meine Herren, die Ent⸗ ſchuldigungen, die Herr Stadtrat Seydel in bezug auf die Errichtung dieſer Häuſer vorgebracht hat, ſind nicht ausreichend. Ich bin denn doch anderer Meinung. Es kommt gar nicht auf die Bauart an, ſondern darauf, welche Perſonen beſchäftigt worden ſind. Hier waren es Stadtangeſtellte, die ver⸗ pflichtet ſind, ihre ganze Arbeitskraft der Stadt zur Verfügung zu ſtellen, die aber nicht mit Ar⸗ beiten beſchäftigt werden dürfen, die nicht in ihre amtliche Tätigkeit hineinſchlagen. Darauf kommt es hier weſentlich an. Wenn die Feuerwehrleute beiſpielsweiſe wirklich dienſtfrei ſind, ſo ſollen ſie während ihrer dienſtfreien Zeit unter allen Um⸗ ſtänden der Ruhe pflegen; deren bedürfen die Feuerwehrleute ebenſo wie auch die in Frage kommenden Straßenreinigungsarbeiter. Es wird hier davon geſprochen, daß ſie abkömmlich ge⸗ weſen ſind. Ich bin der Meinung, wenn die Leute nicht ihre amtliche Tätigkeit ausüben, dann müſſen ſie ſich erholen. Ich halte es für äußerſt verkehrt, wenn dieſe Leute zu anderen Tätigkeiten heran⸗ gezogen werden als zu der, zu der ſie angeſtellt ſind, wenn es auch ein Ausnahmefall iſt. Ich will noch nebenbei erwähnen, daß wir uns ja in einer Plenarſitzung mit der Arbeitsloſigteit be⸗ ſchäftigt haben. Da wäre es vielleicht doch angängig geweſen, daß man bei dieſer plötzlichen Notſtands⸗ arbeit, wie der Herr Stadtrat ſagte, die Bauar⸗ beiter, die zum großen Teil arbeitslos waren, und deren man auch ſehr ſchnell hätte habhaft werden können, heranzog; die hätten das auch ſo aufge⸗ baut, wie es notwendig war. Ich möchte alſo dringend wünſchen, daß für die Zukunft — ob nun ein Notſtand oder kein Not⸗ ſtand iſt — die von der Stadt angeſtellten Perſonen nicht zu anderen Arbeiten herangezogen werden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung des Etatsanſatzes Ausgabe Kapitel IX B Abſchnitt 12 für 1907 — Er⸗ richtung von 3 Schuppen zur Unterbringung der kleinen Geräte und Fahrzeuge für die Straßenreinigung — werden nochmals 1330 aus dem Dispofitionsfonds bewilligt.)