—— 5301 — alſo aus äſthetiſchen 4.4 reſp. für einen ſchönen Bau und nicht für techniſch notwendige Dinge ſo erheblich mehr bezahlt werden würde. Nun haben wir aber doch von Herrn Direktor Kümmel eben gehört: die Mehrkoſten werden durch die Fundamentkonſtruktion bedingt, durch die Mauer⸗ konſtruktion, welche das zweite große Baſſin er⸗ fordert. Wollen wir alſo ein zweites großes Baſſin, dann müſſen wir uns auch mit den M verſtanden erklären. Das iſt doch ſehr einfach. Nun kommen unſere Sachverſtändigen und ſagen; dieſes zweite große Baſſin brauchen wir unter allen Um⸗ ſtänden. Wir kommen doch alſo um dieſe höhere Summe nicht herum. Es kann gar nicht davon die Rede ſein, daß wir einen Turm hier mit 300 000 ℳ bezahlen, den wir mit der gleich zweckmäßigen Ver⸗ wendungsmöglichkeit für 150 000 ℳ haben können. Bei den erſten Ausführungen des Herrn Stadtv. Becker hat mich dieſe große Differenz der beiden Zahlen auch ſehr frappiert. Aber der Turm in Eichkamp iſt eben ein ganz anderer, kann auch nur etwas ganz anderes, nämlich Beſchränkteres leiſten als das, was wir nach Ausſage der Sach⸗ verſtändigen, auf die wir uns doch wohl verlaſſen müſſen, brauchen. Dazu brauchen wir dieſes zweite große Baſſin, und dieſes bedingt eine ganz andere Konſtruktion, eine ganz andere Anlage, die ſich für 150 000 ℳ unter keinen Umſtänden ſchaffen läßt. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Wagner (Schluß⸗ wort): Meine Herren, ich möchte auf die architek⸗ toniſche Ausgeſtaltung zurückkommen. Die Ge⸗ ſchmäcker ſind ja verſchieden. Ich muß ſagen, ich finde den Turm, wie er projektiert iſt, ſehr hübſch, und ich finde die anderen Türme in der Form, wie ſie ſich überall auf den Eiſenbahnſtationen vor⸗ finden, nicht ſchön. Es fällt mir dafür kein anderes Wort ein: ich habe immer den Eindruck eines Tauben⸗ ſchlags; ich finde dieſe Form mit der Einſchnürung nicht ſchön. Wenn man aber die zylindriſche Form beibehält, ſo ergibt ſich der Gedanke ganz von ſelbſt, daß man unten auch noch einen Waſſer⸗ behälter hineinſetzt. Wenn ich mir das Bauwerk überſchlage, ſo kann ich eigentlich nicht ſagen, daß die Mehrkoſten ſo ſehr viel bedeutender ſein werden, ob ich den Durchmeſſer etwas vergrößere oder ver⸗ kleinere. Das kann nicht ſo furchtbar viel ausmachen, wie augenblicklich hier angenommen wird, und ich glaube, es wird ſich auch in der Praxis anders herausſtellen. Ich möchte die Herren gleichfalls bitten, die Vorlage anzunehmen. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Der Antrag, die Vorlage an den Ausſchuß zurückzuverweiſen, iſt zurückgezogen worden, ebenfalls der Antrag auf namentliche Abſtimmung. Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über die Vorlage des Magiſtrats. Der Berichterſtatter empfiehlt namens des Ausſchuſſes die Annahme der Vorlage. (Stadtv. Dr Landsberger: Ich bitte ums Wort zur perſönlichen Bemerkung!) — Wir ſind in der Abſtimmung. — Dr Landsberger: Ich möchte bloß meine (8 timmung motivieren in Form einer perſönlichen Bemerkung, zu der ich das Wort erbitte!) Das dürfen Sie. ehrkoſten ein⸗ — Nachher! 2 2 4 f 4 4 (Stadtp. Dr Landsberger: Nein, ich will jetzt meine Abſtimmung motivieren!) — Das iſt aber ganz ungewöhnlich. Sie haben die Berechtigung, das nachher zu Protokoll zu geben. 19 1 S Aber während der Abſtimmung noch ſprechen, das iſt nicht geſtattet. Unſere Ge⸗ ſchäftsordnung kennt ſo etwas nicht. Stadtv. Dr. Landsberger (zur Geſchäftsord⸗ nung): Ich kann mich da mit dem Herrn Vor⸗ ſitzenden nicht ganz einverſtanden erklären. Moti⸗ vierungen der Abſtimmung kommen in parlamen⸗ tariſchen Verſammlungen häufig vor. Sie haben nicht bloß den Zweck, die Meinung des Betreffenden feſtzuſtellen — das könnte in Form einer proto⸗ kollariſchen Feſtſtellung geſchehen —, ſondern ſie können auch dazu führen, daß durch die Motivierung, die gegeben wird, die anderen Abſtimmenden ſich beeinfluſſen laſſen. (Heiterkeit.) Deswegen ſcheint mir eine ſolche Motivierung be⸗ rechtigt. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, eine Motivierung vor der Abſtim⸗ mung ſteht jedem dann frei, wenn er in der Dis⸗ kuſſion das Wort ergreift. (Sehr richtig!) Wenn aber die Diskuſſion geſchloſſen iſt, dann können zwar perſönliche Bemerkungen erfolgen, die aber keine Motivierung der Abſtimmung zu geben geſtatten. Dann muß eben die Abſtimmung erfolgen, und es kann nach der Abſtimmung zur Geſchäftsordnung jeder noch über ſeine Abſtimmung eine Erklärung zu Protokoll geben. Eine Moti⸗ vierung vorher wäre jedenfalls wieder ein Ein⸗ treten in die ſachliche Diskuſſion, die wir eben ſchon geſchloſſen haben. (Sehr richtig!) Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es iſt ſo, wie ich vorhin geſagt habe: während der Abſtimmung geht das nicht. In § 23 unſerer Geſchäftsordnung heißt es: Bei allen Abſtimmungen hat jedes einzelne —Mitglied das Recht, ſeine abweichende Ab⸗ ſtimmung kurz begründet ſchriftlich dem Vor⸗ ſteher zu übergeben und deren Aufnahme in das Protokoll ohne vorherige Verleſung in der Verſammlung zu verlangen. Weiter ſteht nichts in der Geſchäf tsordnung über die Motivierung und Begründung von abweichenden Abſtimmungen. Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte bemerken, daß ich es bedauern würde, wenn der Herr Vorſteher öfter während der Ab⸗ ſtimmung unterbrochen würde. Ich glaube, er hätte ebenſowenig Herrn Kollegen Dr Landsberger reden zu laſſen brauchen (Zuruf: Dürfen!) — oder reden laſſen dürfen, da wir bereits in der Abſtimmung waren, wie Herrn Kollegen Dr Bor⸗ chard und — — (Zuruf: Und Sie!) — und mich! (Große Heiterkeit und Bravo1)