—— 4404.—— Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren, mir nichtvorſtellen, daß die Bauverwaltung noch mehr die Arbeiten in dem Kanaliſationsbetriebe bergen immer eine gewiſſe Gefahr in ſich. Man hat in die Erde hineinzuſchachten und muß die Wände derartig ſicher abſteifen, daß nichts nachſtürzen kann, Man hat auch darauf zu achten, daß von oben nicht Ma⸗ terialien herunterfallen und die Arbeiter unten beſchädigen. Es iſt alſo ein ziemlich gefährlicher Betrieb, den wir bei dem Kanaliſationsbau aus⸗ üben. Die Gefahr eines ſolchen Betriebs hat die ſtädtiſche Bauverwaltung von jehr anerkannt und ihr eine ganz beſondere Sorgfalt gewidmet. Das drückt ſich ſchon in der Organiſation der Bauleitung aus, die hier anders iſt wie an andern Bauſtellen. Jeder Bauſtelle — damit meine ich jede ſich fort⸗ ſetzende Grube, die von einer Straße zur andern wandert — ſteht ein Bauleiter, alſo ein techniſch vor⸗ gebildeter Menſch, vor. Ihm untergeordnet iſt gleichfalls ein techniſch vorgebildeter Menſch, der Bauaufſeher. Dieſe beiden haben die Aufgabe, die Geſchäfte der Bauſtelle zu leiten und vor allen Dingen auf die Sicherheit des Baubetriebs zu achten. Bereits ſeit 1890 iſt eine ſehr dicke Geſchäfts⸗ anweiſung für dieſe Herren ausgearbeitet, die ihnen für alle Fälle, die man ſich nur vorſtellen kann, An⸗ weiſungen gibt, die namentlich auch die Gefahren berückſichtigt, welche dieſem Betriebe innewohnen. Ferner ſtellt die Bauverwaltung die Bohlen und das Steifmaterial ſelbſt, damit nicht der Unter⸗ nehmer in die Verſuchung geraten kann, verfaultes oder ſonſt ſchlechtes Steifmaterial zur Anwendung zu bringen, damit auch der Unternehmer nicht in Ver⸗ ſuchung kommen ſoll, mit dem Abſteifmaterial zu ſparen, vielleicht nur lückenweiſe die Abſteifung zu machen, ſo daß zwiſchen den Spalten des Holz⸗ amterials der Boden hindurchſtürzen kann. Die Bau⸗ verwaltung ſieht bei der Zuſchlagserteilung darauf und legt das jedesmal der Deputation nahe, daß nur ſachkundige Unternehmer mit ſolchen Arbeiten betraut werden. Auch für das laufende Etatsjahr iſt ein Unter⸗ nehmer gewählt worden, der ſchon viele, viele Jahre derartige Arbeiten ausführt und die Herſtellung von Kanaliſationsbaugruben als Hauptgeſchäft betreibt. Es wird dem Unternehmer nicht über⸗ laſſen, einen x⸗beliebigen Mann als Schachtmeiſter für ſeine Arbeiten zu engagieren; der Schacht⸗ meiſter muß gleichfalls ſachkundig ſein; und die Bauverwaltung ſieht dem Unternehmer bei dieſen Arbeiten, ich glaube es ſagen zu düfen, ſo auf die Finger, wie man es ſich nur denken kann. Zu allem Uberfluß ſtellt die Bauverwaltung noch einen Zimmermann ſpeziell als Kontrolleur für die Ab⸗ ſteifungsarbeiten, alſo quasi als Baukontrolleur. Dieſer Zimmermann hat die Aufgabe, darüber zu wachen, daß der Unternehmer die Holzarbeiten, die Abſteifungsarbeiten der Baugrube ſachgemäß, gut, ſicher und gefahrlos herſtellt. Es iſt daher bis jetzt bei unſerm Kanaliſations⸗ baubetriebe ein Unfall nicht paſſiert, obgleich wir ſeit 20 Jahren ja bereits die Kanaliſation herſtellen, und zwar in jedem Jahre in umfangreicher Weiſe. Wenigſtens zu meiner Kenntnis iſt ein Unfall noch Scha nicht gekommen, und wir haben ohne Unfall 20 Jahre hindurch gearbeitet und dabei etwa 150000m 1 . in größerer oder geringerer Tiefe her⸗ j geſtellt. Daraus bitte ich zu entnehmen, daß, was nur menſchenmöglich iſt, von der Bauverwaltung geſchehen iſt, um die Sicherheit des Perſonals ode die Sicherheit der Arbeiter zu ſchützen, und ich kann tum ramn.: Run iſt trotzdem am 8. Mai in der Akazienallee ein Unfall paſſtert. Bei dieſem Unfall iſt leider ein Arbeiter tödlich verunglückt und zwei haben ſich zogen. Nach meinen Informationen befinden aber dieſe beiden Arbeiter auf dem Wege der ſerung und haben Ausſicht, demnächſt das Kranken⸗ haus zu verlaſſen, 4. %. Bei allen Abſchachtungsarbeiten werden zu beiden Seiten der Baugrube vertikale Holzwände gezogen, und dieſe vertikalen Holzwände werden gegeneinander durch horizontal liegende Balken, die feſt dazwiſchen geſchlagen werden, abgeſpreizt, ſo daß ſich die beiden Baugrubenwände naſ da mehr oder weniger erhebliche Verletzungen 0 ef⸗ abſtützen und verſteifen. Erſte Bedingung iſt, da die Steifen feſtſitzen, alſo ganz feſt angetrieben Sobald ſie loſe ſind, gerät die Baugrube Alſo erſte Be⸗ werden. in Gefahr, zuſammenzuſtürzen. dingung: Steifen feſt! Nun war die Baugrube, in welcher das Unglück paſſiert iſt, zunächſt noch ſehr wenig tief, nur wenig tiefer, als ein Menſch hoch iſt, 1,7 bis 2 m tief, während ſonſt die fertige Baugrube an jener Stelle bis auf 6 bis 7 m Tiefe heruntergeſchachtet werden muß. Die Baugrube iſt etwa bis auf dieſe Tiefe von 1 ½ m 8 Tage vor dem Unglück fertiggeſtellt worden. Während der 8 Tage hat es geregnet, viel geregnet. Nun liegt die Baugrube mit der einen Wand unter dem Bürgerſteig, der Bürgerſteig hat Gefälle, und der Regen, der auf den Bürgerſteig fällt, iſt auf dem Gefälle des Bürgerſteiges nach der Baugrube zu geleitet worden, iſt dort hinter die Steifenwand, die unter dem Bürgerſteig ſich be⸗ findet, heruntergeſunken und hat das Erdreich ge⸗ lockert, und zwar aus dem Grunde gelockert, weil es ſchon von vornherein loſe war. Denn hier hat ſich vor einigen Jahren oder im vorigen Jahre — ich weiß nicht, wann — bereits eine andere Baugrube befunden, welche dazu diente, ein Waſſer⸗ oder Gasrohr einzubauen, und der verhältnismäßig loſe Boden, der ein Teil dieſer urſprünglichen Waſſer⸗ oder Gasrohrbaugrube war, befand ſich hinter unſerer Baugrubenwand. Als es nun regnete, iſt Boden herunterge⸗ Gleichzeitig iſt auch die ganze Steifenwand auf eine Länge von zwei Stößen, alſe gete el. h ee e gefhe wee, Sen Zem