— 208 — wir in der Lage ſein werden, den Normaletat bis! Stadt, daß es ihnen lieber iſt, auf einmal einen zum 1. Juli dieſes Jahres zu verabſchieden. Aber, meine Herren, nicht nur das; auch die von uns am 15. April dieſes Jahres be⸗ ſchloſſene Teuerungszulage iſt den ſt ä d tiſchen Beamten, Lehrern und Arbeitern bisher nicht gezahlt worden! Das einzige, was geſchehen iſt, iſt, daß im Anfang dieſes Vierteljahres die alte Zulage in einer Quartalsrate, alſo mit 25 ℳ, den Be⸗ teiligten gegeben worden iſt. Und, meine Herren, da wir noch nicht im Beſitze des Normaletats ſind, und da, wie geſagt, keine ſichere Ausſicht beſteht, daß wir in ganz kurz abſehbarer Zeit dazu kommen werden, ſo gewinnt die Frage der Teuerungszu⸗ lage recht erheblich an Bedeutung. Caharlottenburg hat ja — das iſt heute ſchon wiederholt erwähnt worden — immer das Be⸗ ſtreben, auf allen Gebieten einen Vorrang zu haben, und keine unſerer Fraktionen wird es wünſchen, daß es gerade zurückbleibt in der Beſoldung ſeiner Beamten und ſeiner Lehrer und ſeiner Arbeiter. Wir ſind jetzt ſchon in einem gewiſſen Rückſtande gegenüber Schöneberg, gegenüber Wilmersdorf; teilweiſe hat uns Berlin überholt. Und was die Regelung der Bezüge der Staatsbeamten anlangt, ſo haben ſie d as mindeſtens vor unſern Beamten voraus, daß ſie die ihnen gewährte Teuerungs⸗ zulage von 100 und 150 ℳ bereits in der Taſche haben. Nun weiß ich, daß die kärgliche Zulage, die der preußiſche Staat gewährt, durchaus minder⸗ wertig iſt gegenüber den Zulagen, die die Stadt⸗ verordnetenverſammlung beſchloſſen hat, und auch die Beamten ſind nicht kurzſichtig genug, um dieſe Tatſache zu überſehen. Aber man darf doch auf der andern Seite nicht verkennen, daß demjenigen, der ſich in einer Notlage befindet, unter Umſtänden eine einmalige Hingabe von 100 ℳ oder 150 ℳ., eine ſofortige Zahlung auf einem Brett, ſehr viel ſympathiſcher iſt als die Bewilligung von 300 ℳ, wenn die erſte Rate erſt in einiger Zeit gezahlt wird. Und wenn ſich die erſte Rate noch recht erheb⸗ lich verzögert, dann kann die Wohltat, die in der erhöhten Bewilligung liegt, ſogar zur Plage werden. Aus dieſem Grunde, meine Herren, haben wir unſere Anfrage geſtellt, und unſer Wunſch geht nach zwei Richtungen: erſtens, daß ſofort gezahlt wird, und zweitens, daß nicht eine Vierteljahres⸗ rate etwa gezahlt wird, ſondern ein größerer, den Beteiligten in der Tat wertvoller Betrag. Ich bin darauf gefaßt, daß man hiergegen einwenden wird: es liegt im Syſtem der Teuerungs⸗ zulage, daß ſie mit dem Gehalt verbunden wird; daß man etwa ſagen wird: es iſt naturgemäß, ſie in Vierteljahresraten zu bezahlen, ja es liegt das im Intereſſe der Empfänger ſelbſt. Demgegenüber möchte ich darauf aufmerkſam machen, daß dieſes theoretiſch wohl richtige Prinzip bereits durchbrochen iſt durch die Tatſache, daß die erſte Rate dieſer Teuerungszulage tatſächlich nicht gezahlt worden iſt am 1. April, daß inſofern ſchon eine Abweichung beſteht. Aber darüber hinaus bitte ich doch den Magiſtrat, dieſes Prinzip nicht über die tatſächlichen Bedürfniſſe zu ſtellen. Man ſoll ſich, wenn man eine Vergünſtigung gewährt, nicht im Gegenſatz zu der Anſchauung derer ſetzen, welche die Vergünſtigung empfangen, und wenn die Beamten, die Lehrer und die iter allgemein die Anſchauung vertreten, im Staat und in derr größeren Betrag zu bekommen, ſo ſoll man nicht ſo ängſtlich beſorgt um ihr Wohl ſein, ſie auf Viertel⸗ jahresraten zu beſchränken. Ich perſönlich bin auch der Anſicht, daß jener Wunſch wirtſchaftlich vollauf berechtigt iſt. Durch die Teuerung werden ja die täglichen Bedürfniſſe im allgemeinen, wenn auch eine Einſchränkung erfolgt, nicht ſo verſagt als viel⸗ mehr gewiſſe größere Ausgaben, Anſchaffungen, die man zwar braucht, die man aber, wenn es gar nicht anders geht, auch noch etwas entbehren kann. Und um ſolche Anſchaffungen zu machen, dazu namentlich iſt die Teuerungszulage willkommen, und deshalb ſoll man ſie nicht pfennigweiſe und einpaarmarkweiſe geben, ſondern man ſoll einen Poſten bezahlen, der wirklich ermöglicht, vorhandene Bedürfniſſe zu befriedigen. So geht unſere Bitte dahin, den ſtädtiſchen Beamten, den Lehrern und den Arbeitern, ſofern ſie in einem ſtändigen Anſtellungsverhältnis ſich befinden, die Teuerungszulage in der Weiſe zu ge⸗ währen, daß ihnen jetzt ſofort eine Zahlung zuteil wird, und daß dieſe Zahlung die rückſtändige Teuerungszulage und die Teuerungszulage umfaßt, die nach der Auffaſſung, wie ſie wohl der Magiſtrat hat, am 1. Juli fällig ſein würde. Ich beſchränke mich darauf, dieſe Bitte aus⸗ zuſprechen, und will nicht, was ich ſonſt an ſich richtig finden würde, überhaupt darum bitten, die ganze Teuerungszulage in zwei Raten zu be⸗ zahlen, einfach aus dem Grunde, weil meine Freunde die beſtimmte Erwartung haben, daß bis zum 1. Oktober die Frage gegenſtandslos ſein wird, daß wir bis dahin in der Lage ſein werden, einen Normaletat zur Durchführung gebracht zu haben, der den berechtigten Wünſchen der Beamtenſchaft, der Lehrerſchaft und der Arbeiterſchaft von Char⸗ lottenburg entſpricht. (Bravo!) Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Her⸗ ren, der Herr Interpellant hat richtig dargeſtellt, daß Herr Bürgermeiſter Matting hier im Namen des Magiſtrats erklärt hat, daß der Magiſtrat die Abſicht habe, einen Normaletat ſofort einzubringen. Von dieſer Abſicht aber hat — und das hat der Herr Interpellant nicht erwähnt der Magiſtrat infolge des Beſchluſſes der Stadt⸗ verordnetenverſammlung Abſtand neh⸗ men müſſen. Alſo der Herr Interpellant kann ſich nicht darüber beklagen, daß wir nunmehr unſere urſprüngliche Abſicht, zum 15. Mai den Normal⸗ etat vorzulegen, nicht ausgeführt haben. Der Herr Interpellant hat ſelbſt dazu beigetragen. Die Stadtverordnetenverſammlung hat be⸗ ſchloſſen, daß in dem Normaletat beſtimmte Wünſche erfüllt werden, und ſie hat eine Teuerungszulage beſchloſſen, die über die Teuerungszulage hinaus⸗ geht, die wir bisher gewährt haben ohne Diffe⸗ renzierung der einzelnen Verhältniſſe. Die Stadt⸗ verordnetenverſammlung hat am 15. April nämlich beſchloſſen: a) Der Magiſtrat wird erſucht, ſobald als möglich, ſpäteſtens im Herbſt 1908, eine Vorlage betr. die Reviſion ſämtlicher Gehälter und Löhne vorzulegen und die Erhöhungen mit rück⸗ wirkender Kraft vom 1. April 1908 einzu⸗ richten. Im beſonderen wird der Magiſtrat erſucht, auf eine ſchnellere Erreichung der Höchſtgehälter Bedacht zu nehmen und die