309 Frage der Gewährung von Familienzulagen] Frage der Gewährung von Familienzulagen zu zu prüfen. 5) Dem Magiſtrat wird folgende Regelung der Teuerungszulagen empfohlen: Bis zum Einkommen von 7500 ℳ aus⸗ ſchließlich wird allen Beamten, Lehrkräften, Privatbedienſteten und Arbeitern eine Teue⸗ rungszulage von 7 ½ % des augenblicklichen Jahreseinkommens gewährt, die nicht unter 150 ℳ und nicht über 300 ℳ beträgt, und die auf die ſpätere Gehaltserhöhung anzurechnen iſt. c) Für Penſionäre und Witwen ſind ebenfalls Teuerungszulagen in Ausſicht zu nehmen. Dieſer Beſchluß, meine Herren, über die Gewährung von Teuerungszulagen, die auf 7½ %μ berechnet werden ſollen, iſt a m 15. April von der Stadt⸗ verordnetenverſammlung gefaßt worden. Der Herr Interpellant kann ſich alſo mit Recht nicht darüber beſchweren, daß wir nicht a m 1. April ſchon die Teuerungszulagen ausgezahlt haben. Das iſt ein Vorwurf, den er uns macht, von dem ich nicht weiß, wie wir ihn hätten vermeiden ſollen. (Zuruf bei den Liberalen.) — Sie haben geſagt: „am 1. April ſind die Teue⸗ rungszulagen nicht ausgezahlt worden“, und Sie haben das dem Magiſtrat zum Vorwurf gemacht. Dieſer Vorwurf beruht auf der ungenügenden Kenntnis der hiſtoriſchen Entwicklung der Dinge. Dieſen Vorwurf des Herrn Interpellanten möchte ich zunächſt als vollſtändig unbegründet zurück⸗ weiſen. Einen Vorwurf, glaube ich, verdient der Magiſtrat überhaupt nicht von ſeiten der Stadt⸗ verordnetenverſammlung, ſondern im Gegenteil, ich möchte meinen, daß der Magiſtrat durch den Beſchluß, den ich Ihnen mitteilen werde, in aller⸗ höchſtem Maße dem Beſchluß der Stadtverordneten⸗ verſammlung entgegengekommen iſt. Er hat nämlich dieſen Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vollſtändig angenommen! (Bravo!) Und nun tritt hier ein Herr auf und tut ſo, als ob der Magiſtrat irgend etwas verſäumt hätte, und als ob ihm ein Vorwurf ſeitens der Stadtverord⸗ netenverſammlung gemacht werden müſſe! Das erfreut nicht, meine Herren, wenn ſolche ungerecht⸗ fertigten Vorwürfe in der öffentlichen Verſamm⸗ lung erhoben werden, als ob wir es an Entgegen⸗ kommen gegenüber den Wünſchen der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung haben fehlen laſſen; im Gegenteil, das verſchnupft, und mich verſchnupft ganz ungemein die Art, wie Herr Stadtv. Meyer hier aufgetreten iſt und dem Magiſtrat die Leviten geleſen hat, daß er dem Beſchluß der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung nicht nachgekommen ſei! Mehr können wir doch nicht machen, meine Herren, als Ihrem Wunſche, den Sie uns zu erkennen ge⸗ eben haben, in vollem Maße nachkommen! Und das haben wir getan. Der Magiſtrat hat nämlich beſchloſſen: Zu Punkt a — das iſt der Punkt bezüglich des Normaletats — Zu Punkt a des vorſtehenden Beſchluſſes wird einer ſpäteren ausführlichen Berichterſtattung entgegengeſehen und die Beſchlußfaſſung bis dahin vertagt. Das betrifft alſo die Reviſion der Gehälter und Löhne und die Erhöhung mit rückwirkender Kraft und insbeſondere den Wunſch, zu erwügen, ob die bejahen ſei oder nicht. Die Zeit, die wir für die Reviſion des Nor⸗ maletats anwenden wollten, meine Herren, hat nun in Verfolg Ihres Beſchluſſes aufgewendet werden müſſen zu der Prüfung, zu der ſehr um⸗ ſtändlichen und ſchwierigen Berechnung und Nor⸗ mierung der Teuerungszulagen. Sie wiſſen aus den Verhandlungen, daß es bei der Normierung der Teuerungszulagen ſehr darauf ankam, ein richtiges Verhältnis zu den Gehalts⸗ ſätzen zu finden, damit nachher bei der Feſtſetzung der Sätze des Normaletats der ſpätere Normaletat nicht durch die Teuerungszulage vorweg über⸗ ſchritten wird. Es hat ſich bei den Berechnungen, die eingehend angeſtellt worden ind, herausgeſtellt, daß der von Ihnen in Vorſchlag gebrachte Satz von 7 ½ % zweckmäßig iſt, und zwar hat ſich das herausgeſtellt, meine Herren, nach ſehr eingehenden Beratungen und Berechnungen, die in einem Aus⸗ ſchuß gemacht worden ſind, den der Magiſtrat zu dieſem Zweck ſofort nach Ihrer Beſchlußfaſſung eingeſetzt hat, und es iſt nunmehr, nachdem der Ausſchuß mit ſeinen Arbeiten fertig war und dem Magiſtrat darüber Vortrag gehalten hatte, der Beſchluß des Magiſtrats dahin gefaßt worden, daß, wie Sie beſchloſſen und gewünſcht haben, den Be⸗ amten, Lehrkräften, Privatbedienſtteten und ſtän⸗ digen Arbeitern eine Teuerungszulage gewährt wird, die 7 ½ % des Jahreseinkommens beträgt, mindeſtens 150 ℳ und höchſtens 300 ℳ betragen muß, daß dieſe Teuerungszulage allen denjenigen gewährt wird, welche ein Gehalt haben bis zu 7500 ℳ, und daß ſie demnächſt auf die Einkommen⸗ verbeſſerungen, die in dem Normaletat vorzuſehen ſind, anzurechnen iſt, daß ebenſo Ruhegehalt und Ruhegeld um 7½ % zu erhöhen iſt, mit mindeſtens 75 jährlich, und zwar bei allen denjenigen, welche ein Ruhegehalt aus öffentlichen Kaſſen bis zu 3000 ℳ im Geſamtbezuge haben; dasſelbe gilt für den Zuſchuß zum Ruhegeld und zum Witwen⸗ und Waiſengeld, der, wie Sie ebenfalls gewünſcht haben, auch auf 7 ½ %, mindeſtens auf 50 ℳ jährlich, feſtgeſetzt iſt, und zwar ſo, daß er nicht gewährt wird bei denjenigen, die mindeſtens 1800 ℳ Wit⸗ wen⸗ und Waiſengeld haben. So ſind alſo alle diejenigen Wünſche, die Sie uns durch Ihren Beſchluß vorgetragen haben, er⸗ füllt worden. Die Zahlung der alten Teuerungszulage iſt am 1. April bei der vierteljährlichen Gehalts⸗ zahlung erfolgt. Die Anweiſung an die Kaſſen und Verwaltungsſtellen zur Zahlung der neuen Teuerungszulage iſt ergangen am 18. Mai. Jetzt werden in den Kaſſen und Verwaltungsſtellen für jeden einzelnen Beamten und Arbeiter die 7 2% ausgerechnet, eine Arbeit, die wegen ihres Umfanges nicht in ein paar Tagen zu erledigen iſt, wie Sie ſich denken können. Und zum 1. Juli — das iſt alſo zum nächſten Gehaltstermin — werden dieſe auf 7 ½ % berechneten Teuerungszulagen nunmehr ausgezahlt werden unter Anrechnung der alten Teuerungszulagen, die bisher gezahlt worden ſind. Früher iſt eine Zahlung nicht angängig; es muß eben mit der Gehaltszahlung zuſammen die Teue⸗ rungszulage gewährt werden. Nun, meine Herren, hat aber Herr Stadtv. Meyer gewünſcht, daß die Teuerungszulage nicht zuſammen mit den Gehaltszahlungen oder Lohn⸗ zahlungen in Teilzahlungen erfolgt, ſondern daß