Der Herr Oberbürgermeiſter hat dann in ſach⸗ licher Beziehung feſtgeſtellt, daß er Vor würfe zurückge wieſen hat. Das hat er getan. Was nicht richtig iſt, iſt nur, daß ich die Vorwürfe erhoben habe. Das iſt ja von anderer Seite ſchon beſtätigt worden. Der Herr Oberbürger⸗ meiſter verwechſelt offenbar Jugend und mangeln⸗ des Auffaſſungsvermögen, wenn er mir zugetraut hat, ich wollte dem Magiſtrate daraus einen Vorwurf machen, daß die am 15. April bewilligten Zulagen am 1. April nicht gezahlt worden ſind. Ich habe ja ſelbſt in meinen Ausführungen das Datum unſres Beſchluſfes genannt, und ich habe lediglich erwähnt, daß, indem am 1. April die Zulagen tat⸗ ſächlich nicht bezahlt ſind und nicht bezahlt werden konnten, das Syſtem, daß die Zulagen mit dem jedesmaligen Gehalt zuſammen bezahlt werden ſollen, bereits eine Durchbrechung erlitten hat und deshalb umſo leichter hier nun eine Ausnahme gemacht werden könnte in der Richtung, wie ich ſie erbeten habe. Der Herr Oberbürgermeiſter hat außerdem mir einen Irrtum zugeſchoben hinſichtlich der Teuerungszulage in den anderen Städten. Nun, meine Herren, ich bitte den Herrn Ober⸗ bürgermeiſter, aus dem unkorrigierten Stenogramm meiner Rede ſpäter die Feſtſtellung zu treffen, daß ich ausdrücklich von der Beſoldung in ver⸗ ſchiedenen Kommunen geſprochen habe, (Sehr richtig!) daß ich ausdrücklich geſagt habe, in der Beſol⸗ dung unſerer Beamten ſtänden wir nicht mehr an der Spitze, ſondern hinter den Städten, die ich zitierte, und daß ich daraus den Wunſch hergeleitet habe, doch ſchon in der Bemeſſung der Teuerungs⸗ zulage darauf Rückſicht zu nehmen, eine berechtigte Unzufriedenheit hierüber abzuwehren. Soviel zur Erwiderung auf die ſachlichen Aus⸗ führungen des Herrn Oberbürgermeiſters. Nun nur noch ein Wort gegenüber Herrn Kollegen Borchardt! Herr Kollege Borchardt ſagt, daß es unſere, die Schuld der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung, mit geweſen iſt, daß die Sache ſich verzögert hat, indem wir den prozentualen Zuſchlag be⸗ ſchloſſen haben und nicht, wie er es gewünſcht hätte, eine abſolut gleichmäßige Zulage. Dem⸗ gegenüber möchte ich feſtſtellen, daß Herr Kollege Borchardt auch nicht eine gleichmäßige Zulage verlangt hat —das wäre ja auch wohl ganz unſach⸗ gemäß geweſen —, ſondern einen Zuſchlag, abgeſtuft nach der Zahl dr Kinder, und eine derartige Zulage hätte doch eine Berechnung erfordert, die ganz gewiß nicht einfacher und nicht ſchneller zu erledigen geweſen wäre als die hier notwendige Berechnung. (Sehr richtig!) Ich halte die Berechnung einer Zulage von 7½ % nicht für ſo ſchwierig und bedaure nach wie vor mit allen Vorrednern, daß der Magiſtrat nicht in der Lage war, die Berechnung ſo zu fördern, daß die Zulage bereits zur Auszahlung gelangt iſt oder doch wenigſtens bis zum 1. Mai zur Auszahlung gelangt. Natürlich müſſen wir uns mit den Erklärungen, die der Herr Oberbürgermeiſter in dieſer Richtung ab⸗ gegeben hat, abfinden, wenn nicht der Magiſtrat, was allerdings dankbar zu begrüßen wäre, es doch noch ermöglicht, den Zahlungstermin der beiden Raten vorzuſchieben. 315 —— Zum Schluß konſtatiere ich nochmals, daß die Ausführungen, die ich gemacht habe, ſich lediglich auf die Begründung unſerer Anfrage bezogen und auf die Begründung der damit im engſten Zu⸗ ſammenhang ſtehenden Bitte, die beiden erſten Raten der Zulage alsbald und zugleich zu zahlen, einer Bitte, die, wie ſchon die Herren Kollegen Otto und Dr Spiegel ausgeſprochen haben, ich namens meiner Fraktion geſtellt habe, und die ich auch auf⸗ recht erhalte namens der Fraktion. (Bravo!) Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Herr Stadtv. Borchardt hat Recht, wenn er ſagt, daß die Arbeiter, die ihre Löhne wöchentlich ausgezahlt betommen, auch die Teuerungszulage nicht vierteljährlich aus⸗ gezahlt erhalten, ſondern die Teuerungszulage eben⸗ ſo ausgezahlt erhalten wie ihre Löhne: je nachdem ſie wöchentlich oder alle 14 Tage oder monatlich ge⸗ löhnt werden, werden ſie ebenſo ihre Teuerungs⸗ zulage erhalten, wie früher ſo auch jetzt. Herr Stadtv. Borchardt hat nun gewünſcht, zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, den Arbeitern, die nicht vierteljährlich die Löhne erhalten, die Teue⸗ rungszulage vor dem 1. Juli zu gewähren. Ich will gern in die Prüfung dieſer Frage eintreten. Es iſt vielleicht möglich, das zu tun. Die Herren haben mich falſch verſtanden, wenn ſie meinten, ich hätte geſagt, die Berechnung könne nicht vor dem 1. Juli erfolgen. So habe ich das nicht gemeint. Die Berechnung kann und wird wohl ſchon früher erfolgen und fertig ſein; aber der Magiſtrat hat gemeint, da die Beamten und die Lehrer am 1. Juli ihre Gehälter erhalten und bei dieſen es nun nötig iſt, daß die Auszahlung der Teuerungszulagen mit der Auszahlung der Gehälter zuſammengelegt werde, daß man nun auch im allgemeinen keinen Unterſchied machen ſolle, vielmehr bei ſämtlichen Perſonen, die hier in Betracht kommen, an dieſem Termin die Teuerungszulage zahlen ſolle. Aber ich gebe zu, daß bei den Arbeitern und bei allen denjenigen, die die nicht 2000 ℳ Lohn erhalten, eine Berechnung des Prozentſatzes nicht nötig iſt, da bei dieſen der geringſte Satz von 150 ℳ eintritt. Ich bin gern bereit, hier eine Prüfung eintreten zu laſſen und im Magiſtrat darüber Vortrag zu halten, ob es möglich iſt, dieſem Wunſche Rechnung zu tragen. Vorſteher⸗Stellvertr. Dr. Hubatſch: Es hat ſich niemand mehr zum Wort gemeldet; der Gegenſtand iſt erledigt. Meine Herren, nach unſerem Beſchluſſe ſoll die nächſte Sitzung am 3. Juni ſtattfinden. An dieſem Tage ſind die Landtagswahlen; dieſe ſind auf den Nachmittag angeſetzt, und ein großer Teil der Herren wird wohl als Wahlkommiſſare in Anſpruch ge⸗ nommen ſein. Es iſt alſo unmöglich, eine Stadt⸗ verordnetenſitzung an dieſem Tage zu halten. Ich ſchlage vor, die Sitzung am 3. Juni ausfallen zu laſſen. — Da kein Widerſpruch laut wird, iſt ſo be⸗ ſchloſſen. Dann wird die nächſte Sitzung am 17. Juni ſtattfinden. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten.) Druck von Adolf Gertz, G. m. b. H., Charlottenburg.