— 322 — gung der Schulaufſichtsbehörde, in dieſem Falle der teien, die leider auch durch die geſtrige Wahl nicht Königlichen Regierung, unterliegen, ſo muß man annehmen, daß die Regierung in dieſem Falle be⸗ rechtigt wäre, ihre Beſtätigung zu verlangen. Es entſteht freilich die Frage: tut die Regierung das, um bureaukratiſch korrekt dieſe Angelegenheit ge⸗ ordnet zu haben, oder tut ſie es, um materiell ein⸗ zugreifen? Der Paſſus, daß es der Stadt über⸗ laſſen bleiben muß, etwa ſchon ausgezahlte Teue⸗ rungszulagen ganz oder teilweiſe von den Lehr⸗ kräften zurückzufordern, läßt beinahe den Schluß zu, als ob es der Regierung um einen materiellen Ein⸗ ſpruch zu tun iſt. 12 (Sehr richtig!) Zu dieſer Vermutung, meine Herren, drängt mich eine andere Stelle des Regierungsbeſcheides. Es heißt nämlich in dem Regierungsbeſcheide: „. kann gegenüber den miniſteriellen Anordnungen unſererſeits keine Rückſicht genommen werden“. Ich muß fragen: welcher Art ſind dieſe miniſteriellen Anordnungen? Mir ſind, abgeſehen von den Aus⸗ führungsbeſtimmungen zum Nachtragsetat, miniſte⸗ rielle Anordnungen über die Zahlung von Teue⸗ rungszulagen nicht bekannt. Ich weiß nicht, ob der Magiſtrat, der ja gewiß in dieſer Angelegenheit auch noch das Wort nehmen wird, derartige be⸗ ſondere miniſterielle Anordnungen kennt. Ich muß ſagen, wenn ſie beſtehen, vom Finanzminiſter können ſie nicht gut ausgegangen ſein; denn als der Nachtragsetat im Abgeordnetenhauſe beraten wurde und von allen Parteien auf das nachdrück⸗ lichſte betont wurde, die Lehrkräfte führen bei dieſem Nachtragsetat am ſchlechteſten — ſieht er doch nur Teuerungszulagen vor für Lehrer, die bis 1350 ℳ Grundgehalt beziehen —, erwiderte der Finanzminiſter, daß er den Lehrkräften anheim⸗ ſtellen müſſe, ſich an ihre Gemeinden um Ge⸗ währung von Teuerungszulagen zu wenden, und es wäre doch eine eigenartige Politik, einmal die Lehrkräfte ſelbſt aufzufordern, ſich an die Gemein⸗ den zu wenden, zum anderen aber dann den Ge⸗ meinden in den Arm zu fallen, wenn ſie bereit ſind, derartigen Wünſchen zu entſprechen. Man muß alſo annehmen, daß dieſe miniſteriellen An⸗ ordnungen vom Kultusminiſter ergangen ſind. Freilich erhebt ſich da ein anderes Bedenken, das nämlich, daß dem Kultusminiſter nicht nur die Königliche Regierung in Potsdam, ſondern auch das Provinzialſchulkollegium in Berlin unter⸗ ſteht. Von dieſem Provinzialſchulkollegium iſt aber bisher keinerlei Außerung bezüglich der Teuerungs⸗ zulagen ergangen. Der Herr Bürgermeiſter hat mir vorhin perſönlich erklärt, daß er das Provinzial⸗ ſchulkollegium jetzt ſelbſt befragen wolle, ob es ein Beſtätigungsrecht für die Teuerungszulagen für ſich in Anſpruch nehme, und ich muß geſtehen, daß ich dieſes Verfahren für durchaus korrekt halte, nachdem die Regierung ein ſolches Recht für ſich in Anſpruch genommen hat. Sollte das Provinzialſchulkollegium darauf ver⸗ zichten, dann, meine Herren, können die miniſteri⸗ ellen Anordnungen nur einen Zweck haben, nämlich den, das vom preußiſchen Staate vorzulegende Lehrerbeſoldungsgeſetz nach irgendeiner Richtung zu beeinfluſſen. (Sehr richtig!) Meine Herren, es iſt ein offenes Geheimnis, daß Beſtrebungen im Gange ſind, die von ſtarken Par⸗ ſchwächer geworden ſind, (Stadtv. Zietſch: Durch Ihre Schuld!) unterſtützt werden, bereitwilligen Gemeinden einen Hemmſchuh anzulegen in der Bewilligung der Leh⸗ rerbeſoldungen. — Wenn Herr Kollege Zietſch mir hier zuruft: „Durch Ihre Schuld“! ſo über⸗ raſcht mich dieſer Zuruf aus dieſem Munde außer⸗ ordentlich. Ich nenne Ihnen nur den Wahlkreis Teltow⸗Beeskow⸗Storkow und frage Sie, weſſen Schuld es denn iſt, wenn zwei Konſervative — und die hatte ich im Auge — in das Abgeordneten⸗ haus einziehen? (Stadtv. Hirſch: Niederbarnim!) Das aber nur nebenbei. — Wenn ſolche Beſtre⸗ bungen beſtehen, dann, meine ich, iſt es unſere Auf⸗ gabe — und nun kommt das Intereſſe der Selbſt⸗ verwaltung, das ich im Eingang erwähnte, zu ſeinem Recht —, rechtzeitig dagegen Stellung zu nehmen und rechtzeitig unſererſeits zu erklären, daß wir nicht damit einverſtanden ſind, daß man dem neuen Lehrerbeſoldungsgeſetz Grenzen anlegt, die etwa Gemeinden, die über die dortigen Sätze hinaus⸗ gehen wollen, aus eigener Kraft und ausſchließlich aus eigenen Mitteln, daran hindern wollen. (Sehr richtig!) Wir würden uns dann, meine Herren, indirekt mitſchuldig machen, daß ſchließlich im preußiſchen Staate ein Lehrerbeſoldungsgeſetz zuſtande kommt, das den elenden Verhältniſſen, die beſonders auf dem Lande bezüglich dieſer Frage beſtehen, kein Ende macht. Ich meine alſo, daß wir auch ſchon in dieſem Stadium dieſe Erklärung abgeben ſollen, meine freilich anderſeits, daß es ſchwierig iſt, über die vorhin berührten Fragen uns im Plenum völlig ſchlüſſig zu werden, und möchte Ihnen deshalb im Namen meiner Freunde den Antrag unter⸗ breiten, die Mitteilung des Magiſtrats einem Aus⸗ ſchuſſe von 11 Mitgliedern zu überweiſen. Ich möchte an dieſen Antrag noch einen zweiten knüpfen. Der Magiſtrat ſagt in ſeiner Mitteilung, daß er folgerichtig vom 1. Juli dieſes Jahres ab die Auszahlung der Teuerungszulagen einſtellen wird. Die neuen Teuerungszulagen ſind noch nicht zur Auszahlung gekommen. Ich möchte den Magiſtrat fragen, ob er unter die Nichtauszahlung auch die alten bisher gewährten Teuerungszulagen begreifen will. Ich hoffe, daß der Magiſtrat nach ſeiner grundſätzlichen Stellung dieſen Zulagen gegenüber dieſe Frage mit einem glatten Nein beantworten wird. Denn es wäre eine beſondere Härte, wenn nun auf Grund dieſes Regierungsbeſcheides einer ganzen Anzahl von Beteiligten zum 1. Juli eine geringere Summe ausgezahlt würde, als ſie bisher bereits erhalten haben. Es bleibt ſo noch an Härte genug übrig. Bedenken Sie: zum 1. Juli erhalten alle ſtädtiſchen Beamten, alle ſtädtiſchen Arbeiter, alle ſtädtiſchen Bedienſteten, alſo auch die Schuldiener z. B., die Teuerungszulage; die Lehrkräfte an den Gemeindeſchulen, vielleicht auch die an den anderen Anſtalten, erhalten ſie vorläufig nicht. Das iſt gerade für die Lehrkräfte; die dann vor ihren Sommerferien ſtehen und womöglich die Teue⸗ rungszulage zu einem kleinen Erholungsurlaub verwenden wollten, bitter. Deshalb erlaube ich mir, an den Magiſtrat noch den weiteren Antrag zu richten: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ohne Rückſicht auf die Aus⸗ ſchußberatung nach Möglichkeit dahin zu