323 ——— wirken, daß die Regierungsentſcheidung über! einer ganz anderen Grundlage aufgebaut. Erſtens die Teuerungszulagen noch vor dem 1. Juli d. I. erfolgt. Nach der Mitteilung des Magiſtrats kann es den Anſchein haben, als ob er ſich in dumpfem Fatalis⸗ mus damit abfinden werde: zum 1. Juli iſt die Entſcheidung der Regierung doch nicht da, wir zahlen dann nicht aus. Ich glaube, die Wichtigkeit der Frage läßt die Bitte gerechtfertigt erſcheinen, der Magiſtrat möge im Wege mündlicher Ver⸗ handlung verſuchen, eine beſchleunigte Erledigung der Angelegenheit in dem einen oder dem anderen Sinne bei der Königlichen Regierung herbeizu⸗ führen. Was geſchehen ſoll, wenn die Königliche Regierung — ich hoffe, es wird nicht der Fall ſein — die Teuerungszulage nicht beſtätigt: nun, nimmt ſie keine Anrechnung in Ausſicht, zweitens hat ſie einen ganz anderen Kreis der Empfänger; ſie beſchränkt ſich z. B. auf die Gehälter bis zu 3000 ℳ? und bis 4000 ℳ bei mehr als 5 Köpfen in der Familie; ſie iſt alſo auf ganz anderer Baſis disponiert als die neue. Ich für meine Perſon kann die Frage dahin beantworten, daß ich der Meinung bin, die alte Teuerungszulage beſteht nicht mehr, und infolgedeſſen wird der Magiſtrat auch nicht in der Lage ſein, die alte Teuerungs⸗ zulage per 1. Juli d. I. wieder aufleben zu laſſen neben der Verfügung der Königlichen Regierung vom 25. Mai d. I. Allerdings wäre es möglich, die Verfügung vom 25. Mai d. I. zu umgehen, aber auch meiner meine Herren, darüber werden wir uns zu unter⸗ Anſicht nach nur auf Grund eines beſonderen halten haben, wenn dieſe Entſcheidung vorliegen Gemeindebeſchluſſes. wird. Ich erlaube mir, den Antrag dem Herrn Vor⸗ ſteher zu überreichen, und bitte Sie, ſowohl dem Antrage auf Ausſchußberatung als dem Zuſatz⸗ antrage zuzuſtimmen. (Bravo!) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, da die Angelegenheit ja an einen Ausſchuß gehen ſoll, ſo werde ich mich darauf beſchränken, auf die Fragen, die Herr Stadtverordneter Otto hier ausdrücklich geſtellt hat, zu antworten. Er hat zuerſt gefragt, ob dem Magiſtrat die⸗ jenigen miniſteriellen Anordnungen bekannt ſeien, auf die in der Verfügung der Königlichen Regierung vom 25. Mai Bezug genommen wird. Ich habe darauf zu erwidern, daß der Erlaß uns nicht be⸗ kannt iſt und daß ich beim Leſen dieſer Verfügung auch gar keine Veranlaſſung hatte, einen Argwohn der Art, wie ihn Herr Stadtv. Otto zum Ausdruck gebracht hat, in den Inhalt dieſes Miniſterial⸗ erlaſſes zu ſetzen. Ich nahm an, daß es lediglich der Miniſterialerlaß ſei, der die Ausführung des Geſetzes zum Gegenſtand hat. Herr Stadtv. Otto mag beſſere Informationen haben, und es mag möglich ſein, daß dieſer Erlaß bereits vorgreifen will in die demnächſtige Regelung des Lehrer⸗ beſoldungsgeſetzes. Mir iſt derartiges nicht bekannt. Ich bin auch nicht in der Lage, irgendwie materiell den Inhalt, wie es Herr Stadtv. Otto hier vor⸗ getragen hat, zu prüfen. Ich muß mich alſo lediglich auf die Erklärung meines „nescio“ darüber be⸗ ſchränken. Die weitere Frage iſt allerdings von einer großen Tragweite, nämlich die Frage, ob der Magiſtrat nunmehr wenigſtens die alte Teuerungs⸗ zulage am 1. Juli zur Auszahlung bringen werde. Meine Herren, der Magiſtrat hat ſich mit dieſer Frage nicht beſchäftigt, hat dieſe Frage gar nicht angeſchnitten; ich kann deshalb nur meine perſön⸗ liche Meinung ausſprechen. Ich erkläre den Um⸗ ſtand, daß der Magiſtrat ſich mit der Frage der Aus⸗ zahlung der alten Teuerungszulagen gar nicht be⸗ ſchäftigt hat, dadurch, daß nach meiner Auffaſſung, wahrſcheinlich auch nach der des Magiſtrats, es eine alte Teuerungszulage nicht mehr gibt. Die alte Teuerungszulage iſt am 1. April dieſes Jahres weggefallen. (Stadtv. Otto: Sie iſt aber weiter gewährt!) — Sie iſt weiter gewährt worden, aber als Vor⸗ ſchuß auf die neue Teuerungszulage nur am 1. April d. I. Die alte Teuerungszulage iſt ja auf (Sehr richtig!) Wenn nämlich die ſtädtiſchen Körperſchaften be⸗ ſchließen: wir wollen auch die neue Teuerungs⸗ zulage nach den Grundſätzen der alten Teuerungs⸗ zulage geben, ohne Anrechnung, unter vollſtändigrr Offenlaſſung der Frage, ob wir per 1. April 1908 oder per 1. April 1909 den Normaletat der Lehrer revidieren wollen, ſo iſt das immerhin ein Ausweg, der diskutabel iſt. Ob er im Intereſſe der Lehrer⸗ ſchaft iſt, das iſt allerdings eine ganz andere Frage; denn dann würden die Lehrer zwar pro 1908 gegen den Willen der Regierung unter Umſtänden eine Teuerungszulage bekommen, aber ſie würden die Vorteile der Reviſion des Normaletats, die ihnen mehr geben ſoll als die Teuerungszulage, wahrſcheinlich erſt am 1. April 1909 bekommen, das heißt, es würde das die Rückwirkung der Re⸗ viſion des Normaletats für ſie aufheben. — Meine Herren, das iſt auch eine Frage, die in dem Aus⸗ ſchuſſe wird geprüft werden können. Es iſt eine Erwägung, die der Magiſtrat natürlich auch ſchon angeſtellt hat, und der Magiſtrat hat, wie ich eben ausgeſprochen habe, ihr nicht ohne weiteres ent⸗ ſprechen zu ſollen gemeint, zumal wir ja tatſächlich noch nicht wiſſen, was eigentlich die Königliche mit ihrem Erlaß vom 25. Mai bezweckt at. Was nun die Frage der Behandlung der Teuerungszulagen für die Oberlehrer anbetrifft, ſo freue ich mich, daß Herr Stadtv. Otto meine perſönliche Auffaſſung, die ich erſt morgen dem Magiſtrat vortragen will, ſchon als richtig aner⸗ kannt hat, daß, wenn wir einmal von der König⸗ lichen Regierung darauf aufmerkſam gemacht worden ſind, daß unſere Teuerungszulage in der neuen Form der Beſtätigung unterliegt, und nach⸗ dem wir das der Regierung gegenüber anerkannt haben, wir nicht dem Provinzialſchulkollegium gegenüber Vogel⸗Strauß⸗Politik treiben und ſagen können: da das Provinzialſchulkollegium ſich nicht gemeldet hat, nehmen wir an, daß das Provinzial⸗ ſchulkollegium nichts dagegen hat. Wir müſſen uns immerhin vergegenwärtigen, daß wahrſchein⸗ lich das Provinzialſchulkollegium von dieſen Be⸗ ſchlüſſen keine Kenntnis hat, und wenn wir das Beſtätigungsrecht anerkennen, uns für verpflichtet halten, dieſe Beſtätigung nachzuſuchen und nicht erſt abzuwarten, bis ſie von uns verlangt wird. Ich glaube, wie geſagt, daß der Magiſtrat dieſer Auffaſſung beitreten wird. Selbſtverſtändlich wird es ſowohl den Lehrern wie den Oberlehrern gegenüber das Beſtreben des