—. — 325 wir unter allen Umſtänden das ſichern, worauf ſie von vornherein bisher gerechnet haben. (Sehr richtig!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt die Einſetzung eines Aus⸗ ſchuſſes von 11 Mitgliedern und wählt zu Ausſchuß⸗ mitgliedern die Stadtv. Bollmann, Dr Frentzel, Dr Hubatſch, Klick, Dr von Liszt, Otto, Protze, Schwarz, Dr Spiegel, Dr Stadthagen und Wilk. Die Verſammlung beſchließt ferner mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Stadtv. Otto: Die Verſammlung erſucht den Magiſtrat, ohne Rückſicht auf die Ausſchußberatung nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß die Regie⸗ rungsentſcheidung über die Teuerungszulage noch vor dem 1. Juli dieſes Jahres erfolgt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Wir Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Vertrag mit der Stadtgemeinde Spandau über Druckrohrleitungen nach dem Rieſelfelde. — Druckſache 253. — Berichterſtatter Stadtv. Mottet: Meine Herren, der Ausſchuß hat einſtimmig beſchloſſen, die Vorlage Ihnen zur Annahme zu empfehlen. Neben dem Beſtreben der Aufrechterhaltung der guten nachbarlichen Beziehungen zu Spandau waren drei Gründe für die Annahme der Vorlage beſtimmend. Erſtens die Aufhebung der für uns ſehr läſtigen Be⸗ dingungen in den alten Verträgen mit Spandau. Zweitens die Notwendigkeit der baldigen Ver⸗ legung eines dritten Druckrohres, wozu die Hergabe von Spandauer Gelände erforderlich iſt. Und drittens die für ſpäterhin in Ausſicht genommene Anlage von zwei oder drei weiteren Druckröhren, welche auf dem alten Wege keinen Platz mehr haben und daher innerhalb des Kaiſerdammes und der Döberitzer Heerſtraße, alſo ebenfalls zum Teil auf Spandauer Gelände, verlegt werden müſſen. Meine Herren, durch die in dem neuen Vertrage mit Spandau von uns übernommene Verpflichtung, die beiden alten Druckrohranlagen zwiſchen der Havel und dem von der Regierung projektierten Durchſtich auf eigene Koſten umzulegen, die da⸗ zwiſchen liegenden uns gehörigen Druckrohrparzellen unentgeltlich an Spandau zu übereignen und außer⸗ dem noch eine jährliche Abgabe von 3500 ℳ zu zahlen, ſind wir der Stadtgemeinde Spandau auf das weitgehendſte entgegengekommen. Weitere Forderungen, die neuerdings die Kanaliſations⸗ deputation in Spandau zu ſtellen beabſichtigt, dürften nicht mehr berückſichtigt werden. Ich beantrage, dem Beſchluß des Ausſchuſſes entſprechend, die Annahme der Magiſtratsvorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Stadt⸗ gemeinde Spandau auf der Grundlage der unter der Bezeichnung „Neuer Vertrag“ abgedruckten Bedingungen einen Vertrag betr. die Druckrohrleitungen nach dem Rieſel⸗ felde abzuſchließen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über den Antrag der Stadtv. Hirſch und Gen. betr. Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten und Neueinteilung der Wahlbezirke. — Druckſache 217. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, die Herren Kollegen Hirſch und Genoſſen haben den Antrag geſtellt, und zwar unter dem 6. Janu⸗ ar 1908: Die Verſammlung erſucht den Magiſtrat, noch vor den nächſten Ergänzungswahlen gemäß § 12 der Städteordnung auf Grund des Ergebniſſes der Volkszählung von 1905 die Zahl der Stadtverordneten von 72 auf 78 zu erhöhen, zum mindeſten aber eine der veränderten Bevölkerungszahl entſprechende Neueinteilung der Wahlbezirke in den einzel⸗ nen Wählerabteilungen vorzunehmen. Dieſer Antrag iſt in der Verhandlung vom 12. Fe⸗ bruar dieſes Jahres einem Ausſchuß überwieſen worden und hat dort eine ſorgfältige Prüfung und Behandlung gefunden; der Bericht des Ausſchuſſes liegt Ihnen vor. Der Ausſchuß kommt zu dem Ergebnis, der Stadtverordnetenverſammlung zu empfehlen, zu beſchließen: 3) Zu einer Erhöhung der Zahl der Stadtver⸗ ordneten liegt zurzeit kein Anlaß vor. b) Der Magiſtrat wird erſucht, die Aufſtellung eines Ortsſtatuts betr. die Zahl der Stadt⸗ verordneten in Erwägung zu ziehen. Was zunächſt dieſen Beſchluß anbetrifft, ſo hat ſich der Ausſchuß an der Hand von Erwägungen, welche in der Verhandlung vom 12. Februar dieſes Jahres gepflogen worden ſind, in ſeiner großen Mehrheit auf den Standpunkt geſtellt, daß zu⸗ nächſt ein zwingender Grund nicht vorliegt, an dem beſtehenden Zuſtand zu rühren. Sie wiſſen, meine Herren, daß der von Herrn Kollegen Hirſch und Genoſſen auf § 12 der Städteordnung geſtützte Antrag deshalb keine akute Bedeutung hat, weil eine Veränderung der Zahl der Stadtverordneten nach dieſem § 12 ja überhaupt erſt in Frage kommt gelegentlich der nächſten Ergänzung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung. Der § 12 ſchreibt in dem hier weſentlichen Beſtandteile vor: In Gemeinden von mehr als 120 000 Ein⸗ wohnern treten für jede weitere 50 000 Ein⸗ wohner 6 Stadtverordnete hinzu. Herr Kollege Hirſch hat damals bei ſeiner Be⸗ gründung dieſes Antrages darauf hingewieſen, daß der Magiſtrat, als er im Jahre 1905 die Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten von 60 auf 72 be⸗ ſchloſſen hatte, von der Erwägung ausgegangen ſei, daß ſchon der Beginn des Anwachſens auf 50 000 Einwohner als Überſchreitung ohne weiteres maßgebend ſei, und daß der Magiſtrat ſchon damals nicht angenommen habe, daß die Zahl von 50 000 erreicht ſein müſſe. Wir haben uns in der Stadt⸗ verordnetenverſammlung eingehend darüber unter⸗ halten, ob die angefangenen oder die vollendeten 50 000 zur Vermehrung der Zahl der Stadtver⸗ ordneten führen, und kamen zu dem Ergebnis, daß dieſe Frage mindeſtens zweifelhaft iſt. Herr Bürgermeiſter Matting hat aber an der Hand der Akten mit Recht hervorgehoben, daß der Magiſtrat ſich damals bei ſeiner Beſchlußfaſſung nicht auf