— 320 — den Standpunkt geſtellt hat, daß der Beginn des Anwachſens um 50 000 Einwohner maßgebend ſei, ſondern daß die Zahl von 50 000 Einwohnern erreicht ſein müſſe. Dieſe Frage braucht uns aber aus dem ein⸗ fachen Grunde nicht zu beſchäftigen, weil wir alle im Ausſchuß der Meinung geweſen ſind, daß es zweckmäßig ſein würde, die Angelegenheit dem Magiſtrat mit der Bitte zu überweiſen, zu prüfen, ob die Sache nicht endgültig durch ein Ortsſtatut geregelt werden kann. Es heißt ja in dem Geſetz in § 12: Wo die Zahl der Stadtverordneten eine andere iſt, verbleibt es bei dieſer Zahl, bis durch ſtatutariſche Anordnung, welcher über⸗ haupt abweichende Feſtſetzungen über die Zahl der Stadtverordneten vorbehalten wurden, eine Anderung getroffen iſt. Meine Herren, es iſt Ihnen bekannt, daß große Städte — ich will von Berlin abſtrahieren; eine ganze Anzahl von Städten ſind uns genannt worden — überhaupt nicht adäquat dieſer Annahme des Herrn Kollegen Hirſch bei Zutreten von 50 000 Einwohnern die Zahl der Stadtverordneten er⸗ höht haben. Wir haben uns im Ausſchuß und auch hier eingehend mit der Frage beſchäftigt, ob es überhaupt materiell zweckmäßig und richtig ſein würde, bei jeder Vermehrung der Einwohner gleich wieder 6 Stadtverordnete hinzuzuwählen. Es war darauf hingewieſen, daß es nicht zweckmäßig ſei, derartige Korporationen bis ins Ungewiſſe an⸗ wachſen zu laſſen, daß es richtiger ſei, ſie bis zu einem gewiſſen Maße zu beſchränken, weil es über⸗ haupt unmöglich ſei, ſchwerwiegende Fragen, auch Rechtsfragen, in einer ſo großen Verſamm⸗ lung zu beraten, zumal doch die Sachen ohnehin in einen Ausſchuß verwieſen und dort von wenigen Perſonen zur Entſcheidung gebracht werden. Dieſe Erwägung und die Abſicht, die Sache einſchließlich des Zweifels, ob angefangene oder vollendete 50 000, endlich zur Ruhe zu bringen, hat den Ausſchuß veranlaßt, dem Magiſtrat die⸗ jenige Bitte auszuſprechen, die in dem Antrage zu a und b enthalten iſt. Ich glaube, daß auch die Antragſteller ſelbſt mit dieſer Löſung der Frage einverſtanden ſind. Denn wenn Sie ſich den Bericht der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung! vom 12. Februar 1908 ver⸗ gegenwärtigen und die eingehenden Ausführungen inſonderheit des Herrn Kollegen Hirſch, ſo werden Sie ſehen, meine Herren, daß Herr Kollege Hirſch durchaus damit zufrieden iſt, wenn wenigſtens der zweite Teil ſeines Antrages, auf den ich jetzt komme, von der Stadtverordnetenverſammlung Berückſichtigung findet, und wenn der Magiſtrat ſich im Sinne unſerer Beſchlüſſe dazu bequemen würde, denjenigen unſerer Wünſche Rechnung zu tragen, welche in dem zweiten Teil unſeres An⸗ trages liegen. Dieſer Antrag ging dahin, wenigſtens eine Neueinteilung der Wahlbezirke in den einzelnen Wählerabteilungen vorzunehmen. Ich verweiſe, meine Herren, auf die damaligen Verhandlungen vom 12. Februar. Vom Herrn Kollegen Hirſch und von anderer Seite iſt mit Recht darauf hin⸗ gewieſen worden, daß die Zuſtände geradezu haar⸗ ſträubend ſind, daß nicht bloß in der III. Abteilung, ſondern auch in der II. und 1. Abteilung die Ver⸗ ſchiedenheiten in den einzelnen Bezirken unglaub⸗ lich ſind. Um mit der I. Abteilung zu beginnen, ſo haben wir dort einen Bezirk mit rund 120 Wählern gegenüber einem anderen mit mehr als 260 Wählern. Bei der II. Abteilung iſt es noch ſchlimmer: hier hatten wir 1901 in jedem Bezirk durchſchnittlich etwa 900 Wähler. Inzwiſchen iſt ſie im 4. Bezirk von 919 auf 870 zurückgegangen, während ſie im 3. Bezirk ſich faſt verdoppelt hat und von 934 auf 1840 Wähler geſtiegen iſt. Für die III. Abteilung hatte Herr Kollege Hirſch Zahlen angegeben, aus denen hervorgeht, daß hier die Zuſtände noch ſchlimmer ſind. Dieſe Zuſtände erheiſchen dringend der Ab⸗ änderung. Mit Recht hat Herr Bürgermeiſter Matting hier und auch im Ausſchuß darauf hinge⸗ wieſen, daß die Sache außerordentlich ſchwer iſt. Man kann nicht fortwährend nachlaufend der Er⸗ weiterung der Einwohner eine neue Abänderung ſo vornehmen, daß ſie genau den veränderten Ver⸗ hältniſſen entſpricht; aber es muß doch einiger⸗ maßen Remedur geſchaffen werden, und ich glaube mich erinnern zu können — die Ausſchußſitzungen liegen ſchon lange zurück —, daß in dieſer Beziehung vom Magiſtrat im Ausſchuß eine wohlwollende Erklärung dahin abgegeben iſt, daß im Intereſſe der Gerechtigkeit wegen der Abgrenzung und ander⸗ weitigen Einteilung der Wahlbezirke bis zu den nächſten Stadtverordnetenwahlen das Erforder⸗ liche geſchehen ſoll. In dieſem Sinne bitte ich Sie, meine Herren, dem Ausſchußantrage zuzuſtimmen, welcher in bezug hierauf zu « ſagt: Der Magiſtrat wird erſucht, noch vor den nächſten Ergänzungswahlen eine der ver⸗ änderten Bevölkerungszahl entſprechende Neuabgrenzung der beſtehenden Wahlbe⸗ zirke in den einzelnen Wählerabteilungen vorzunehmen. Dieſe Abgrenzung, meine Herren, braucht ja nicht mechaniſch zu ſein. Es wird nichts ſchaden, wenn in den einzelnen Bezirken 200 oder 300 Wähler mehr ſind. Es muß nur ungefähr den Verhältniſſen Rech⸗ nung getragen werden, damit ein klares Bild des Willens der ſtädtiſchen Bewohner zum Ausdruck gebracht wird. Ich bitte um Annahme der Aus⸗ ſchußanträge. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, Herr Kollege Holz irrt ſich, wenn er glaubt, daß meine Freunde mit der vom Ausſchuß vorgeſchlagenen Löſung ein⸗ verſtanden ſind. Im beſondern irrt er ſich, wenn er glaubt, ich wäre damit zufrieden, wenn wenigſtens der zweite Teil der Anträge angenommen würde. So leicht bin ich nicht zufrieden zu ſtellen, ſondern ich lege vor allem Wert auf die Annahme unſeres Prinzipalantrages, und zwar aus dem Grunde, weil ich nicht einſehen kann, daß zurzeit kein Anlaß zur Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten vor⸗ liegt. Ich habe ja bereits bei der erſten Leſung des Antrages ausgeführt, daß ich gerade mit Rück⸗ ſicht auf die zunehmenden Geſchäfte der ſtädtiſchen Verwaltung, die ja auch wiederholt zu einer Ver⸗ mehrung der Zahl der Mitglieder des Magiſtrats geführt haben, auch eine Vermehrung der Zahl der Stadtverordneten für notwendig halte. Ich ſtehe weiter nach wie vor auf dem Stand⸗ punkt, daß auf Grund der Städteordnung tat⸗ ſächlich bereits für je angefangene 50 000 neue Einwohner 6 Stadtverordnete hinzukommen. Herr Kollege Holz befindet ſich weiter im Irrtum, wenn er meint, daß der Magiſtrat früher ſich nicht auf dieſen Standpunkt geſtellt hat. Früher hat ja der