— 329 — (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Etatsnummern des Ord. Kapitel für 1907 werden in Höhe der bei den ein⸗ zelnen Nummern angegebenen Beträge aus den laufenden Mitteln des Jahres 1907 ver⸗ ſtärkt: 1. v—1—2a bis e — Pflege⸗ gelder — 2. Vv—1—3b — Brennvorräte 3. v—1—5 — Beförderungs⸗ koſten — 4. v—2—1 — Erſtattungen an auswärtige Armenver⸗ bände — 5. v—3—4a bis b— Beſondere ärztliche, wundärztliche u. zahnärztliche Hilfeleiſtun⸗ gen u. für orthopädiſche Behandiung —— 6. v—3—5a bis e — Heil⸗ mittel — 7. v—3—7 — Unterbringung von Geiſteskranken — 8. v—3—8 — Unterbringung von Siechen, Krüppeln, Blinden — 9. V—3—10a — Unterbringung von Perſonen in nicht ſtädtiſchen Krankenanſtal⸗ ten — 10. v—5—3 — Zu Unterſtüt⸗ zungszwecken des F. E. B. außerhalb des Rahmens der öffentl. Armenpflege 11. v—5—7 — Betrieb der Wärmehalle — 12. v—5—10 — Für Ange⸗ ſtellte der Generalvor⸗ mundſchaff 13. v—6—3 — Inſtandhaltung der Gebäude und des Gartens der Familien⸗ häuſer — 14. v—7—13 — Reinigung u. Ausbeſſerung der Wäſche uſw. im Bürgerhaus — 15. v—7—21 — Waſſerver⸗ brauch im Bürgerhaus — zuſammen 8796,I47 . 1700,20 ℳ 122,14 ℳ 168,93 ℳ 2900,59 % 72. 4 18,25 ℳ 2040,94 765,60 21,50 ℳ 412,81 ℳ 17,45 ℳ 383,85 d 78,94 112,00 ℳ 36,04 ℳ Punkt 18 der Tagesordnung: Vorlage betr. umgemeindung der Saatwinkler Chauſſee längs des Volkspartgeländes. — Druckſache 263. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, der Magiſtrat ſchlägt Ihnen in dieſer Vorlage vor, der Umgemeindung der Saatwinkler Chauſſee längs des Volksparkgeländes Ihre Zuſtimmung zu eben. ſtuheren Gemeindebeſchluſſes über den Ankauf des Volksparkes. Es iſt damals ſchon vorausgeſehen worden, daß es im Intereſſe der Gemeinde wäre, wenn dieſer wichtige Verkehrsweg, der an den zu erwerbenden Waldſtreifen angrenzt, möglichſt zur Verfügung der Gemeinde ſtände. Ich bitte Sie deshalb, die Vorlage anzunehmen. Dieſe Vorlage iſt die einfache Folge desſ (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem vom Magiſtrat in Berlin vorgelegten Vertrage über die Eingemeindung der Saat⸗ winkler Chauſſee längs des Volksparkgeländes wird zugeſtimmt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 19 der Tagesordnung: Vorlage betr. üÜbernahme der DQuiſtorpſchen Bau⸗ beſchränkung durch die Stadtgemeinde. — Druck⸗ ſache 264. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Flatau: Meine Herren, die Magiſtratsvorlage bezweckt, in einer für die ganz ekünftige Entwicklung Charlottenburgs nicht unwichtigen Angelegenheit verſtärkte Rechtsgaran⸗ tien zu beſchaffen, nämlich: für die Erhaltung des Weſtender Stadtteils als einer wirklichen Villen⸗ kolonie. Die Verſammlung hat wohl bis jetzt an⸗ genommen, daß es in dieſer Angelegenheit irgend⸗ welcher neuer Rechtsgarantien nicht bedürfe; jeder von uns war bis jetzt wahrſcheinlich der Anſicht, daß der bauliche und ſoziale Charakter von Weſtend in einer gegen jede Antaſtung ſicheren Weiſe feſt⸗ geſtellt ſei, insbeſondere ſeit der Zeit, da durch den Vertrag der Stadtgemeinde und der zuſammen⸗ gebrochenen Weſtendgeſellſchaft §. Quiſtorp & Co. das geſamte Straßenland von Weſtend an die Stadtgemeinde aufgelaſſen worden iſt, die die Rechte der bisherigen Weſtendgeſellſchaft übernahm, anderſeits in Verbindung mit dieſem Vertrage eine ganze Anzahl weitgehender Pflichten auf ſich nehmen mußte. Dieſe Annahme iſt, wie ſich aus den hier in Betracht kommenden Vorgängen ergibt, eine irr⸗ tümliche geweſen. Der Irrtum iſt hervorgerufen durch eine lückenhafte Kenntnis des juriſtiſchen Unterbaues, auf den ſich der gegenwärtige Zuſtand Weſtends gründet. Die juriſtiſche Grundlage Weſt⸗ ends als einer Villenkolonie beſteht nämlich im weſentlichen aus einer grundbücherlichen Eintragung auf der Mehrzahl der Weſtender Grundſtücke — ich bemerke dabei: es iſt nicht einmal bei allen Grund⸗ ſtücken dieſer Rechtszuſtand vorhanden —, und dieſe grundbücherlichen Beſchränkungen ſind lediglich zugunſten der zuſammengebrochenen Weſtend⸗ geſellſchaft Quiſtorp & Co. eingetragen. Ein eigentümliches Mißgeſchick hat es gewollt, daß ſich in der gedruckten Vorlage, die uns zuge⸗ gangen iſt, gerade bezüglich dieſes Punktes eine Lücke befindet. Es ſtehen da zwar Doppelpunkte, die die Wißbegierde der Leſer hervorrufen müſſen, nach den Worten: „Der in der Eintragung erwähnte Vertrag ſetzt folgende Beſchränkung feſt“, aber durch ein Verſehen iſt gerade der Kernpunkt der ganzen Vorlage und der entſcheidende Punkt für die Beurtei⸗ lung der Rechtslage ausgelaſſen. Immerhin darf ich mich darauf beſchränken, darauf hinzuweiſen, daß ja chon ein einziger Blick auf den gegenwärtigen Zuſtand, auf die bauliche Verfaſſung des Weſtender Stadtteils klarſtellt, worin dieſe vertragliche Be⸗ ſchränkung beſtanden hat. Ich will nur kurz hervor⸗ heben: die Beſchränkungen ſind in fünf Punkten feſtgelegt und ſie haben den Inhalt: in erſter Linie, daß nur eine beſtimmte Anzahl von Stockwerken aufgeführt werden kann; ferner, daß nur in einer