—— 13882 bricht, die denkbar größte Löſchungsmöglichkeit gegeben iſt. Die nicht ganz unbedeutenden Koſten können im Vergleich zu der Wichtigkeit deſſen, was hier geſchaffen werden ſoll, und im Vergleich zu dem, was vielleicht durch einen Brand zerſtört werden würde, meiner Meinung nach gar nicht in Betracht kommen. Ich bin auch hier in der Lage, die Magiſtrats⸗ vorlage ohne irgendwelche Anderung zur Annahme zu empfehlen. Die Ver⸗ (Die Beratung wird geſchloſſen. 5 es ſammlung beſchließt nach dem Antrage Magiſtrats, wie folgt: 2) Die zur Erhöhung der Feuerſicherheit auf Gasanſtalt II beabſichtigten baulichen Ver⸗ änderungen werden nach dem vorgelegten Entwurf genehmigt. b) Die auf 75 000 ℳ veranſchlagten Koſten werden aus laufenden Mitteln des Etats⸗ jahres 1907 bewilligt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 22 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung der Mehrkoſten für den Wiederaufbau des Kondenſationsgebändes auf Gasanſtalt II. — Druckſache 267. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, auch über dieſe Materie haben wir uns etwa vor einem Jahre bei derſelben Gelegenheit, wie vorher erwähnt, eingehend unterhalten. Es wurde damals von mir bereits die Befürchtung ausgeſprochen, es könnten doch vielleicht die Koſten, welche von der Feuerverſicherungsgeſellſchaft zu zahlen waren, nicht ausreichen, um den Schaden voll zu decken. Damals war die Antwort des Magiſtratsvertreters eine etwas zweifelhafte; er ſprach Hoffnungen aus. Dieſe haben ſich aber, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht beſtätigt, und wir werden genötigt ſein, zur Deckung des Schadens noch eine Bewilligung von 51 375 Mark zu machen. Es iſt aber, ſo ſchlimm es im erſten Augenblick nach der Vorlage des Magiſtrats und auch nach dem in den Akten niedergelegten Material erſcheinen könnte, ein eigentlicher Verluſt für uns inſofern nicht eingetreten, als es mit Zuhilfenahme dieſer neu zu bewilligenden Summe möglich iſt, Neueinrichtungen herzuſtellen, die ungefähr in demſelben Prozentverhältnis mehr leiſten, was wir zur Entſchädigung noch hinzu bewilligen müſſen, ſo daß tatſächlich die Stadtgemeinde durch den Brand eigentlich nicht benachteiligt wird. Sie zahlt allerdings eine gewiſſe Summe, erhält aber dafür etwas Beſſeres, das an Wert dieſer Summe wohl vollkommen entſprechen dürfte. Ich möchte nur noch einige Bemerkungen an⸗ knüpfen an das, was ich bei der erſten Beſprechung ausgeführt habe über die Grundſätze, die bei der Verſicherung unſerer ſtädtiſchen Gebäude, beſonders bei den ſtädtiſchen Fabrikgebäuden gelten. Ich nehme an — und das iſt damals ſeitens des Herrn Dezernenten und auch ſonſt beſtätigt worden —, daß ſelbſtverſtändlich in der Höhe der Verſicherungs⸗ ſumme ſo hoch gegangen wird, wie nur irgend möglich, damit nicht im Falle eines Brandſchadens eine Selbſtverſicherung von der Geſellſchaft nach⸗ gewieſen werden kann und auf dieſe Weiſe prozen⸗ tualiter die Prämie verkürzt würde. Allzu hoch mit den Summen zu gehen, welche als Werte der Gebäude und Apparate eingeſetzt werden, hat natürlich deswegen keinen Zweck, weil ſich tat⸗ ſächlich die Vergütung nicht nach dem nichtet, was verſichert iſt, ſondern nach dem, was nach dem Gutachten der beiderſeitigen Sachverſtändigen als zerſtört anzunehmen iſt, und nach dem Werte, den eben dieſe zerſtörten Sachen bei Ausbruch des Brandes gehabt haben. Ich möchte aber doch trotz⸗ dem noch einmal die Bitte ausſprechen, jedenfalls bei den Summen, welche in die Verſicherungs⸗ polizen eingeſetzt werden, lieber etwas zu hoch als zu niedrig zu gehen. Im übrigen empfehle ich, wie das aus meinen Worten auch wohl hervorgeht, auch hier die An⸗ nahme der Magiſtratsvorlage ohne irgendwelche Anderung. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage desMagiſtrats, wie folgt: Die für den Wiederaufbau des Konden⸗ ſationsgebäudes 1 auf Gasanſtalt II gegen die Brandſchadenvergütung aufgewendeten Mehrkoſten in Höhe von 51 375,42 ℳ werden aus laufenden Mitteln des Etatsjahres 1907 bewilligt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 23 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erwerb eines Grundſtückſtreifens und Bewilligung von Mehrkoſten für den Er⸗ weiterungsbau der Familienhäuſer. — Druck⸗ ſache 268. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, es handelt ſich, wie Sie aus dem Texte erſehen haben werden, um einen Streifen, der vorläufig der Straßenbahngeſellſchaft gehört und ſeinerzeit von ihr benutzt wurde — jetzt ſchon lange nicht mehr — als ein Hinterzugang für das Grundſtück der Straßenbahngeſellſchaft oben auf Weſtend. Hier war das neue Aſyl ſo geplant, daß der Giebel mit unſerer Grenze abſchneidet. Auf dieſe Weiſe würde der im beiliegenden Plan rot bezeichnete Streifen ewig unbebaut bleiben. Dadurch würde nicht nur das Straßenbild ſehr leiden, ſondern vor allen Dingen hätte das Aſyl den Fehler, daß es immer eine kalte Wand behielte. Nun kann der Streifen zuerworben werden, und zwar für den Preis von nicht ganz 1000 Talern, ſo billig, wie wir ſeit langer Zeit nichts erworben haben; es kommt die Rute auf 650 Mark. Wir haben alſo alle Veranlaſſung, zuzugreifen. Im § 5 des Vertrages, der zwiſchen der Stadt und der Straßenbahn vereinbart iſt, findet ſich allerdings ein Paſſus, der für mich nicht ganz klar war. Es wird darin von einem unbe⸗ ſchränkten Recht“ geſprochen, das der Straßen⸗ bahngeſellſchaft eingeräumt werden ſoll für die Benutzung einer Durchfahrt. Mir iſt ein ſolches unbeſchränktes Recht inſofern nicht ganz klar, als ich eigentlich annehme, daß es uns ſelbſt auch be chränkt. Wenn das der Fall wäre, würde ich bitten, daß darauf mehr Gewicht gelegt wird, daß wir ſelbſt uns doch das Recht wahren, die Durch⸗ fahrt auch benutzen zu können. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Was zu⸗ nächſt dieſen Punkt betrifft, ſo kann ſich der Herr Referent beruhigen. Es ſoll damit nur geſagt ſein, 2² 2 4. —