—— 334 — die Benutzung unbeſchränkt zu geſtatten iſt. Alſo ich bin der Meinung, daß juriſtiſch abſolut kein Be⸗ denken vorliegt. Selbſtverſtändlich wird aber, wenn die Stadtverordnetenverſammlung es wünſcht, das noch einmal geprüft und eine eventuelle An⸗ derung, wenn unſer Syndikus dieſer Auffaſſung iſt, vorgenommen werden. Stadtv. Dr. Borchardt: Der Herr Kämmerer begann jetzt damit, er ſei offenbar falſch verſtanden worden, und das iſt in der Tat der Fall. Denn der Herr Berichterſtatter ſchloß vorhin ſeinen Vortrag damit, daß er empfahl, die Magiſtratsvorlage in der Form anzunehmen, in der ſie vom Kämmerer nunmehr abgeändert ſei. Daß aber eine Anderung der Vorlage durch den Herrn Kämmerer erfolgt iſt, davon haben wir noch nichts wahrgenommen. Der Herr Kämmerer wäre auch gar nicht befugt, plötzlich eine Abänderung vorzunehmen. Der Herr Kämmerer hat lediglich eine Erläuterung gegeben. Es lag alſo in der Tat hier ein Mißverſtändnis vor. Nun habe ich gegen den Antrag des Herrn Kollegen Stadthagen genau das gleiche Bedenken wie Herr Kollege Spiegel, daß wir etwa hier im Plenum aus dem Handgelenk eine Form finden, die ohne weiteres alle Zweifel ausſchließt. Ich hatte ebenfalls darauf aufmerkſam machen wollen, daß es in einem ſolchen Falle doch richtiger iſt, entweder das in einem Ausſchuſſe vorzunehmen, oder die Beſchlußfaſſung über dieſe Vorlage zu vertagen. Nach den letzten Ausführungen des Herrn Kämmerers ſcheint mit das letzte um ſo an⸗ gebrachter zu ſein, als ja, wenn ſeitens des Magi⸗ ſtrats ſelbſt erklärt wird: es wird noch in eine Er⸗ wägung über die Form eingetreten werden —, dann die Vorlage für heute eigentlich ſchon direkt zurückgezogen iſt. Ich meine alſo, es wird ſich eine Beſchlußfaſſung heute erübrigen, und die Vorlage wird in der nach der Zuſicherung des Magiſtrats dann nochmals erwogenen. und vielleicht abge⸗ änderten Form heute über acht Tage erſcheinen, und wir werden dann Beſchluß faſſen. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Ich glaube, Herr Dr Borchardt iſt im Irrtum. Ich habe nur die Abänderung beſprochen, die der Herr Kämmerer wegen der Verteilung der Koſten uns vorgeſchlagen hat. Ich glaube wenigſtens, zuvor geſagt zu haben, daß ich die Annahme nach ſtattgehabter Anderung empfehle. Ich tue das auch jetzt noch. Ich ſage auch jetzt noch, wir können die Vorlage annehmen, wenn ſie geändert wird. Ich gehe weiter als der Herr Kämmerer; ich ſage nicht, daß ſie eventuell geändert werden ſoll, ſondern: unter allen Um⸗ ſtänden. Denn ſelbſt, wenn ſie jetzt uns die Rechte gibt, dann haben wir doch die Rechte viel klarer, wenn wir ſtatt des Wortes Benutzung das Wort „Mitbenutzung“ hineinſchreiben. Eventuell iſt es meiner Anſicht nach nicht nötig, den Vertrag zu ändern, ſofern wir ſtatt des Wortes Benutzung das Wort Mitbenutzung wählen. Wenn das ge⸗ ſchieht, bin ich dafür, daß wir den Antrag ſo an⸗ nehmen können unter Anderung der Zahlenangaben, die der Herr Kämmerer genannt hat. Stadtv. Ruß: Meine Herren, im Gegenſatz zum Herrn Kollegen Dr Borchadrt möchte ich Sie bitten, die Sache nicht zu vertagen, ſondern der Vorlage heute unter der Bedingung zuzuſtimmen, daß die momentanen Bedenken, die auch tatſächlich vorhanden ſind, die aber doch durch ein einziges Wort ſeitens der Herren des Magiſtrats klargeſtellt werden können, beſeitigt werden. Ich möchte die Faſſung des Vertrages nicht heute feſtlegen, ſondern dies zu tun dem Magiſtrat anheimgeben. Aber dafür bin ich, daß wir der Sache heute ruhig uuſere Zuſtimmung geben; dies nicht zu tun, liegt keine Veranlaſſung vor. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, ich glaube, es wäre ein Novum, wenn wir eine Vorlage in einer Faſſung annähmen, von der wir ſicher ſind, daß ſie im Intereſſe der Stadt noch geändert werden muß, (ſehr richtig!) und wo wir noch dem Magiſtrat anheimgeben, ſpäter die Faſſung zu ändern. Ich bin allerdings erſt etwas über zwei Jahre Mitglied der Ver⸗ ſammlung; aber ich kann mich nicht erinnern, daß wir einen derartigen Fall erlebt haben. Entweder müſſen wir heute die Faſſung ändern, oder wir müſſen heute die Sache vertagen oder ſie einem Ausſchuſſe überweiſen. Ein jeder dieſer Wege iſt mir gleich recht, aber einen dieſer Wege können wir nur beſchreiten. (Sehr richtig!) Sta dtſynditus Dr. Maier: Meine Herren, wir brauchen uns über die Faſſung hier nicht zu ſtreiten. Das, was die Stadtverordneten⸗ verſammlung will, wiſſen wir, und wenn die Stadt⸗ verordnetenverſammlung beſchließt, den Magiſtrat zu erſuchen, durch einen Nachtrag dieſem Vertrage eine Faſſung zu geben, die unzweideutig zum Aus⸗ druck bringt, daß das Recht der Stadtgemeinde durch dieſe Einräumung der Servitut nicht alteriert wird, dann iſt der Sache vollſtändig Genüge geſchehen, Dagegen würde ich unter keinen Umſtänden empfehlen, jetzt in eine Redaktion einzutreten. Mit dem einfachen Worte „Mitbenutzung“ iſt der Sache nicht gedient. Es ſoll klargeſtellt werden der Um⸗ fang des ſervitutariſchen Rechts gegenüber dem Eigentumsrecht. Ich würde Ihnen empfehlen, das zum Ausdruck zu bringen; der Magiſtrat wird dann eine Faſſung wählen, die ganz unzweideutig aus⸗ ſpricht, was die Stadtverordnetenverſammlung wünſcht. Beſchließen Sie eine Redaktion, ſo müßte der Magiſtrat erſt wieder dieſem Beſchluſſe zu⸗ ſtimmen, und die Sache wird dadurch nur auf⸗ gehalten. Stadtv. Holz: Meine Herren, ich möchte dem Magiſtrat doch nicht ohne weiteres dieſe Blanko⸗ vollmacht geben. Aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr Stadthagen haben Sie erſehen, daß Bedenken vorhanden ſind; der Magiſtrat gibt das zu. Es iſt doch ſelbſtverſtändlich, daß wir erſt den Vertrag, wie er endgültig beſchloſſen werden ſoll, vor uns haben müſſen, bevor wir unſeren Stempel darauf ſetzen. Wir haben außerdem Zeit, meine Herren, bis zum 15. Juli. Wenn die Sache meinet⸗ wegen an einen Ausſchuß verwieſen wird, dann würden wir uns über die Rechtsfrage endgültig entſchließen können, und dann würde die Vorlage diejenige Faſſung bekommen, die alle Parteien be⸗ friedigt. Ich ſtelle alſo prinzipiell den Antrag, die Sache an einen Ausſchuß zu verweiſen. Stadtſynditus Dr. Maier: Meine Herren, wegen dieſer einen Faſſung! Meines Erachtens