ſind die Bedenten ſo ſchwerwiegender Natur nicht, Das Wort „unbeſchräntt“ iſt nicht ſehr glücklich ge wählt. Unter dem Allgemeinen Landrecht pflegte man zu wie ſie hier geltend gemacht worden ſind. eine Vorlage zur Bewilligung der dazu notwendigen Mittel zu machen. Bei den Etatsberatungen haben wir für Abſchreibungen des Elektrizitätswerkes 500 800 ℳ bewilligt, und es iſt angegeben worden, ſagen: eine Servitut im weiteſten Umfange ein⸗ in welcher Weiſe dieſe Summe errechnet iſt, in einer räumen — nicht „unbeſchränkt“. nicht ganz präzis. Das Wort iſt Nebenbemerkung zum Etat. Aber ſoviel werden Sie dem rechnung in irgendeinem Wenn nun dieſe Er⸗ weſentlichen Punkte Magiſtrat zutrauen können, daß er das, was Sie ihm geändert werden ſoll, ſodaß ſich auch die Summe materiell auf den Weg geben, formell ſo redigieren von 500 800 ℳ ändert, ſo bin ich der Meinung, daß wird, daß es dem Willen der Verſammlung ent⸗ uns das nicht bloß zur Mitteilung zugehen darf, ſon⸗ entſpricht. Natürlich iſt es Ihr gutes Recht, zu ſagen: ich laſſe den Antrag nicht früher herausgehen, als bis der Wortlaut auf den letzten i⸗Punkt feſt⸗ geſtellt iſt. Ich mache aber darauf aufmerkſam, daß unendlich viele Dinge nicht endgültig in der Stadtverordnetenverſammlung redigiert werden, ſondern daß lediglich die Grundſätze, die Bedingun⸗ gen für die Aufſtellung eines Vertrages beraten werden, und daß die Redaktion dem Magiſtrat als dem Verantwortlichen überlaſſen wird, . Alſo, meine Herren, wenn Sie das materiell beſchließen, was der Herr Berichterſtatter Ihnen hier vorſchlägt, ſo genügt das. Stadtv. Holz: Ich ziehe meinen Antrag auf Verweiſung an einen Ausſchuß zurück, möchte aber dann den Antrag ſtellen, die Sache bis zur nächſten Stadtverordnetenſitzung zu vertagen, damit wir Gelegenheit haben, die Frage noch einmal zu prüfen, und damit der Magiſtrat Gelegenheit hat, eine richtige Faſſung zu finden und uns mit der⸗ jenigen zu kommen, die geeignet iſt, die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung unter einen Hut zu brigen. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch (Schluß⸗ wort): Meine Herren, ich bitte Sie, ruhig ſo zu beſchließen, wie der Herr Syndikus geſagt hat. Nachdem auf die Sache aufmerkſam gemacht worden iſt, halte ich es für ausgeſchloſſen, daß das zum zweiten Mal überſehen werden kann. Ich würde alſo bitten, beiden Punkten der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es ſind drei Anträge geſtellt worden: ein Antrag auf Vertagung, ein Antrag, den § 5 des Vertrages jetzt direkt ab⸗ zuändern, und ein Antrag, den Magiſtrat zu er⸗ ſuchen, eine Abänderung in dem ausgeſprochenen Sinne durchzuführen. Der Vertagungsantrag geht vor. (Die Verſammlung beſchließt die Vertagung.) Dann wird die Angelegenheit auf die Tages⸗ ordnung der nächſten Sitzung, heute über acht Tage, geſetzt werden. Wir kommen zum folgenden Punkt, 24: Mitteilung betr. Abſchreibungen von dem Buch⸗ werte der Transformatoren des Elettrizitäts⸗ werkes — Druckſache 269. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, gegen dieſe Mitteilung, die uns hier zur Kenntnisnahme zugeht, habe ich materiell gar nichts einzuwenden. Aber mir ſcheint, daß wir formell an dieſer Mit⸗ teilung doch Anſtoß nehmen und ſie nur mit einem gewiſſen Vorbehalt zur Kenntnis nehmen können, nämlich mit dem Erſuchen an den Magiſtrat, uns Bewilligung reſp. muß. Ich bin ja der Anſicht, daß ſie ohne weiteres dern daß. die Stadtverordnetenverſammlung eine Nicht⸗Bewilligung ausſprechen die Bewilligung ausſprechen wird, weil innerlich dieſe Anderung begründet iſt. Aber es ſcheint mir ein formelles Bedenken vorzuliegen, daß eine Anderung, die zur Folge hat, daß eine beſchloſſene Etatspoſition um, wenn ich nicht irre, 30 oder 40 000 ℳ überſchritten wird, ohne Bewilligung uns nur zur Mitteilung zugeht. Es iſt freilich in der Mitteilung geſagt worden, daß der abzuführende Überſchuß dadurch keine Anderung erleiden wird. Das kann doch aber nur dann der Fall ſein, wenn das Elektrizitätswerk eben einen höheren Gewinn abwirft. Denn dieſe Summe, die in die Ab⸗ ſchreibungen höher hineinkommt, geht vorläufig vom Überſchuß ab. Würde alſo alles genau ſo bleiben wie vorher, ſo müßte der Überſchuß um dieſe Summe geringer werden. Mir ſcheint alſo dieſes formelle Bedenken vorzuliegen, und ich möchte bitten, von der Mitteilung mit dem Erſuchen Kennt⸗ nis zu nehmen, uns eine Vorlage zu bringen, welche die dazu nötigen Mittel anfordert. Stadtrat Dr. Jaffé: Meine Herren, der Etat eines techniſchen Wertes, ſei es der Gasanſtalt oder des Elektrizitätswerkes, kann natürlich immer nur annähernd aufgeſtellt werden. Wenn Sie bedenken, daß am 1. Oktober die Arbeiten beendigt ſein ſollen, die den Etat für 1½ Jahre vorher aufſtellen, ſo iſt es undenkbar, daß dieſe Arbeiten mit Genauigkeit ge⸗ macht werden können. Es kann immer nur geſchätzt werden. Sie wiſſen ja, daß die UÜberſchüſſe von Gas⸗ anſtalt und Elektrizitätswerk geſchwankt haben; ge⸗ wöhnlich ſind ſie erheblich höher geweſen als die in den Etat eingeſtellten Summen. Es empfiehlt ſich natürlich, bei der Etataufſtellung mit großer Vorſicht den Überſchuß zu berechnen. Das iſt auch in dieſem Falle geſchehen. Wir haben Ihnen bei Aufſtellung des Etats, bei der Poſition der Abſchreibungen Erläuterungen ge⸗ geben, und in dieſen Erläuterungen ſind die Ab⸗ ſchreibungsſätze der verſchiedenen Poſitionen ent⸗ halten, unter anderen auch die Poſition „Kabelnetz.“ Bei einer Unterſuchung, die ich vor einigen Mo⸗ naten vorgenommen habe, hat ſich ergeben, daß in dieſer Poſition „Kabelnetz“ Einrichtungen enthalten ſind, für die die Abſchreibung von 2% nicht aus⸗ reichend iſt, insbeſondere Transformatoren. Die Berliner Elektrizitätswerte ſchreiben dafür 7½ / ab, während wir nur 2% abgeſchrieben haben. An ſich unterliegt die Beſtimmung der Abſchreibungsſätze nicht der Beſchlußfaſſung der Stadtverordneten⸗ verſammlung, ſondern der Beſchlußfaſſung der De⸗ putation. Die Stadtverordnetenverſammlung hat durch Annahme des Etats die Sätze genehmigt, ſei es in einer Summe, ſei es ſpezialiſiert, wie es hier der Fall war. Wenn nun alſo, wie in der Vorlage geſagt wird, trotz der Abſchreibung ſich das Endreſultat des Werkes nicht ändert, ſo liegt das daran, daß wir den