Etat mit größter Vorſicht aufgeſtellt haben, und daß anzunehmen iſt, daß wir durch die Pachteingänge den Ausfall, der durch die Mehrabſchreibungen ent⸗ ſteht, vorausſichtlich decken werden. Was nun eine Vorlage hierbei noch für einen Zweck haben ſoll, vermag ich nicht einzuſehen. Die Stadtverordnetenverſammlung heißt durch Ent⸗ gegennahme dieſer Mitteilung gut, daß die Ab⸗ ſchreibung auf die Poſition „Kabelnetz“ rektifiziert wird, daß alſo auf dieſe Teile des Werkes, die eine höhere Abſchreibung erfordern, die höhere Abſchrei⸗ bung auch gemacht werde, und ich meine, mit Ent⸗ gegennahme dieſer Mitteilung heißen Sie das gut, was die Verhältniſſe erfordern. Wenn es ſich um eine Geldausgabe handelte, dann müßte die Stadt⸗ verordnetenverſammlung natürlich einen Beſchluß faſſen; hier handelt es ſich aber nur um eine innere Verrechnung, es wird das alſo nicht als Gewinn in dem Endreſultat aufgeführt, was bisher als Gewinn darin figuriert hat. Durch die erhöhte Abſchreibung wird das nach⸗ geholt, was früher in dieſer Beziehung verſäumt iſt. Es handelt ſich alſo bloß um eine innere Verrechnung in dem Etat, nicht aber um eine Ausgabe. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es iſt von Herrn Kollegen Dr Borchardt der Antrag geſtellt, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Magiſtrat zu erſuchen, die zu der geänder⸗ ten Feſtſetzung der Abſchreibungen notwendige Summe durch eine Vorlage anzufordern. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadt⸗ verordneten Dr Borchardt ab und nimmt von der Mitteilung des Magiſtrats Kenntnis.) Punkt 25 der Tagesordnung: Mitteilung betr. die ſeit dem 1. April 1907 beende⸗ ten und die jetzt noch ſchwebenden Zivilprozeſſe und Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren. — Druckſache 270. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, zu dieſem Gegenſtande der Tagesordnung iſt Be⸗ ſonderes nicht zu berichten. Ich habe die Akten wie in früheren Jahren einer ſorgfältigen Prüfung unter⸗ zogen und komme auch in dieſem Jahre zu dem Er⸗ gebnis, daß auch hier die Entwicklung der Stadt Char⸗ lottenburg einen durchaus geſunden Eindruck macht. Neben der Darſtellung, die in dem Berichte enthalten iſt, iſt hervorzuheben, daß die Geſamtzahl der Prozeſſe im Jahre 1907 um 2 geringer iſt als im Jahre 1906. Wenn man alſo annimmt, daß die Zahl der Prozeſſe ſich als eine Art von Krankheit darſtellt, ſo würde der Zuſtand der Stadt Charlottenburg geſunder ge⸗ worden ſein. Im übrigen wäre zu berichten, daß die Enteignungsprozeſſe ſich in einem Beharrungszu⸗ ſtande befinden; die Enteignungsprozeſſe ſowohl in der Hardenberg⸗ wie in der Bismarckſtraße ſind im Jahre 1907 genau auf derſelben Höhe geblieben wie im Aich 1906. n nimmt kein Wunder, wenn man ſich vergegenwärtigt, wie lange derartige Pro⸗ zeſſe zu dauern pflegen. Ich bitte, von der Mitteilung des Magiſtrats Kenntnis zu nehmen. (Die Beratung wird 4274 Die Ver⸗ tnis. ſammlung nimmt Kenn 336 — Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 26 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Erhebungen über das Begräbnis⸗ weſen. — Druckſache 223. Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Meine Herren, am 19. Dezember 1906 hat die Stadt⸗ verordnetenverſammlung den Beſchluß gefaßt, den Magiſtrat zu erſuchen, I. Erhebungen darüber anzuſtellen. 2) welche Gemeinden und in welchem Um⸗ fange dieſelben ſich der Aufſicht über das Begräbnisweſen bereits unterzogen haben; b) welche Gemeinden bereits in Deutſchland 1. Leichenverbrennungsöfen, 2. Urnenhallen oder Urnenhaine errichtet haben und mit welchem Erfolge: II. der Stadtverordnetenverſammlung über Punkt 1 baldmöglichſt Bericht zu erſtatten. Seinerzeit wurde der Antrag damit begründet, daß ſich in dem öffentlichen Begräbnisweſen mancherlei Mißſtände gezeigt haben, daß das Publikum ſich zum Teil über Überteuerung zu beklagen hatte, und es wurde insbeſondere auf Lindemanns „Deutſche Städteverwaltung“ hingewieſen, in der auf dieſe Zuſtände auch Bezug genommen wird. Es heißt da: In den Gemeinden, wo Privatunternehmer unumſchränkt das ganze Gebiet der Leichen⸗ beſtattung beherrſchen, übernehmen dieſe meiſt die Vornahme der vorgeſchriebenen Anzeigen uſwo. Es liegt auf der Hand, daß das Publikum für ſie dabei nichts anderes als Ausbeutungsgegenſtand iſt, aus dem ſie den größtmöglichen Profit heraus⸗ zuholen bemüht ſind. Dieſe Behauptung wurde auch an mehreren Bei⸗ ſpielen bewieſen. Der Magiſtrat hat ſich nun dem erſten Teil des Antrages in dankenswerter Weiſe gründlich und ſehr ſchnell unterzogen. Er hat bei etwa 150 deut⸗ ſchen Städten Erlundigungen eingezogen, und zwar die Fragen an die Städte gerichtet: 2) Beſtehen dort Gemeindefriedhöfe? b) Wird dort die Aufſicht über das Begräbnis⸗ weſen von der Stadtgemeinde ausgeübt, be⸗ jahendenfalls in welchem Umfange? c) Inwieweit hat die Stadtgemeinde eine Ein⸗ wirkung auf das Begräbnisweſen, ſo weit ſich die Friedhöfe im Eigentum der Kirchen⸗ gemeinden befinden? Die Enquete hat ergeben, daß von den 150 Städten 106 Städte Gemeindefriedhöfe haben, daß ferner in den Städten, in welchen ſich die Fried⸗ höfe im Eigentum der Kirchengemeinden befinden, die Stadtgemeinde regelmäßig keine Einwirkung auf das Begräbnisweſen ausübt, es ſei denn, daß dies in Ausübung polizeilicher Funktionen geſchähe. Hiervon ſind aber eine ganze Anzahl Ausnahmen konſtatiert worden: in Hannover, in Wiesbaden, in Bonn, in Stralſund, ferner in einer großen An⸗ zahl ſächſiſcher Städte und in Bayern. In Sachſen wird das Begräbnisweſen derart gehandhabt, daß den Städten durch Landesgeſetz die Verpflichtung auferlegt wird, zur Beſorgung des Leichendienſtes Leichenfrauen — Heimbürgerinnen — anzuſtellen, die alles, was auf die Beſtattung Bezug hat, beſorgen müſſen. Nach meinen Beobach⸗ tungen hat ſich nun ergeben, daß in Dresden auf dieſem Gebiete beſonders günſtige Zuſtände herrſchen,